Mitarbeiter beim surfen 'belauschen'?

Wie weit darf man das treiben? Mein Chef möchte, daß ich protokolliere, wann wer welche Seite aufruft um Privatsurfern nicht vollständig, aber teilweise das private Surfen ungenießbar zu machen.
Also nicht falsch verstehen: Es soll nicht ganz verboten werden, nur etwas in den Kosten reduziert werden. Privates Surfen ist nicht verboten!
Darf ich ihm sagen, Mitarbeiter X hat heute um 7:00 eine Stunde die Börsennews gelesen?

bye
Micha

Dazu solltest Du erst mal den Betriebsrat fragen (wenn es so was
bei Euch gibt). Denn der hat mit ziemlicher Sicherheit über
dieses Thema eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber
geschlossen, wenn er nicht gepennt hat.
Ansonsten würde ich Dir raten, vom Chef erst mal zu verlangen,
dass er eine klare und eindeutige Regelung an seine Mitarbeiter
herausgibt, was nun erlaubt und was verboten ist (Deinen Angaben
zu Folge scheint das alles andere als klar zu sein). Und dass er
ihnen ankündigt, dass dies auch kontrolliert wird. Dass Du Dich
andernfalls nicht zum Spitzel machen lassen willst, kann er –
glaube ich – schon verstehen.

Gruß
Bolo2L

Hallo,

Wie weit darf man das treiben?

>> Gar nicht, ohne die Mitarbeiter davon in Kenntniss zu setzen - das wäre m. W. ein Verstoß gegen die einschlägige Gesetzgebung (Bundesdatenschutzgesetz u. a.)

Darf ich ihm sagen, Mitarbeiter X hat heute um 7:00 eine
Stunde die Börsennews gelesen?

>> Nein, siehe oben … und WAS der Mitarbeiter gelesen hat, geht schon mal niemanden etwas an.

Gruß Andreas

Hi Michael,

selbstverständlich darf ein Mitarbeiter niemand beim Privatsurfen - auch am Arbeitsplatz - überwachen.

Andererseits, seit wann ist der Arbeitsplatz dazu da, privates Vergnügen auszuüben. Ich weiss, ich werde von einigen beinahe gesteinigt, aber wer einen Arbeitsplatz hat, soll dort arbeiten.
Wer lieber seiner Freizeitbeschäftigung nachgehen will, kann seinen Arbeitsplatz für jene freimachen, die arbeiten wollen. Der Chef ist im übrigen auch inkonsequent, entweder soll er privates surfen während der Arbeitszeit untersagen und wenn sich jemand nicht daran hält, eine Abmahnung erteilen oder er soll es erlauben und die Kosten, die letztlich dem Arbeitnehmer auf Geschäftskosten eine Art Gehaltserhöhung bringen als „zu versteuerndes Einkommen“ anrechnen. Vermögensvorteile des Arbeitnehmers und Steuerbegünstigung des Unternehmens für mangelnde Organisation und Konsequenz sind vom Steuerzahler nicht zu tragen. Schon heute gilt, wer privat auf Kosten eines Betriebes telefoniert kann fristlos entlassen werden, beim Surfen ist dies ebenso anzuwenden. Wenn man teilweise im Internet nachsieht, sind offenbar diverse Arbeitnehmer mehr im Internet als am Arbeitsplatz. Wer sich diese Vorteile verschaffen will, soll dafür auch Steuern zahlen oder arbeiten.
Habe und hatte für solche Geschichten kein Verständnis.

Nimms aber nicht persönlich, es ist meine Einstellung zum Missbrauch des Arbeitsplatzes und gilt grundsätzlich. Aus meiner Sicht ist es langsam notwendig, dass ein Landesarbeitsgericht hier ein Urteil analog der Privattelefonitis, der Friseurbesuche und Einkäufe in Sachen Internetsurfen am Arbeitsplatz fällt und die Vorteile als „vermögenswerte Vorteile“ erkennt und somit wie andere Leistungen des Arbeitgebers steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig werden. Es wird nämlich vergessen, dass der Arbeitgeber die Kosten des Surfens auch von der Steuer absetzt und die Steuerzahler hier Privatvergnügen finanzieren.

Gruss Günter

Wie weit darf man das treiben? Mein Chef möchte, daß ich
protokolliere, wann wer welche Seite aufruft um Privatsurfern
nicht vollständig, aber teilweise das private Surfen
ungenießbar zu machen.
Also nicht falsch verstehen: Es soll nicht ganz verboten
werden, nur etwas in den Kosten reduziert werden. Privates
Surfen ist nicht verboten!
Darf ich ihm sagen, Mitarbeiter X hat heute um 7:00 eine
Stunde die Börsennews gelesen?

So wie du die Sache schilderst, ist dies grundsätzlich nicht erlaubt. Selbst wenn es eine Betriebsvereinbarung (BV) gibt, die privates Surfen zwar erlaubt, aber klar darauf hinweist, dass die Zugriffe protokolliert werden, um Missbrauch zu verhindern, darfst du Daten aus den Protokollen nur bei erheblichem Verdacht auf tatsächlichen Missbrauch an die GL weitergeben.

Hierzu ist in der BV klar und für jeden Mitarbeiter verständlich festzulegen, was als Missbrauch des Inetzugangs zu bewerten ist. Wenn z.B. der Download von Programmen aller Art grundsätzlich untersagt ist, und du stellst fest, dass sich ein Mitarbeiter regelmässig auf Warez-Sites herumtreibt und tatsächlich den neuesten 0190-Dialer oder das Moorhuhn downgeloadet hat, ist ein begründeter Verdacht auf Missbrauch gegeben und du darfst diese Info weitergeben.

Selbst du als Admin darfst aber erst dann die Protokolle eingehend analysieren, wenn ein begründeter Anfangsverdacht gegeben ist. Dieser Anfangsverdacht kann sich z. B. durch automatisierte Analyse der Protokolle anhand von in der BV festgelegten Regeln ergeben.

Das Mitprotokollieren der Daten selbst unterliegt nur teilweise der BV, da du als Admin verpflichtet bist, an der Schnittstelle von internem zu externem Netz Protokolle zu fahren, um Sicherheitslücken und Angriffe erkennen und eliminieren zu können.

Du darfst auch an zentralen Hubs oder Switches innerhalb der Firma aus diesem Grund jederzeit den gesamten Datenverkehr, z. B. mittels IDS (Intrusion Detection Systeme) überwachen.

An einem Proxyserver aber, den die Mitarbeiter zwingend für den Inetzugang benutzen müssen, darfst du nur im Rahmen einer BV überhaupt Zugriffsprotokolle fahren. Dies gilt auch dann, wenn dieser Server (etwa ein Apache) gleichzeitig im Internet hängt. Hier überwiegen die Schutzinteressen der Firma nicht, da durch eine zumutbare Änderung der Infrastruktur eine gleichzeitige interne/externe Nutzung eines Servers leicht zu vermeiden ist.

Um privates Surfen zwar nicht zu verbieten, aber „ungeniessbar“ zu machen, steht es dir allerdings jederzeit frei, auf dem Proxy den Zugriff auf bestimmte MIME-Typen zu unterbinden, auf der Firewall Ports zu sperren, oder den Zugriff auf bestimmte Seiten per Proxy oder per Firewall zu verhindern.

Wenn du anhand der Protokolle auf der Firewall feststellst, dass jeden morgen zw. 7:00 und 8:00 ein erheblicher Datenverkehr auf die Seiten der Financial Times Deutschland geht, darfst du die IP der FTD einfach sperren, du darfst aber nicht analysieren, von wem dieser Verkehr ausgeht.

Dank allen!

Wenn du anhand der Protokolle auf der Firewall feststellst,
dass jeden morgen zw. 7:00 und 8:00 ein erheblicher
Datenverkehr auf die Seiten der Financial Times Deutschland
geht, darfst du die IP der FTD einfach sperren, du darfst aber
nicht analysieren, von wem dieser Verkehr ausgeht.

Genau. Leider beginnt hier der Gummi. Es gibt Leute, die sollen dort lesen (Marketing) und andere brauchen es aus betrieblichen Gründen nicht.

Aber gut, ich denke, ich sehe durch. Erstmal klare Verhältnisse schaffen, Mitarbeiter informieren, na usw.
BV und Betriebsrat haben wir nicht.

Dank an alle!

bye
>Micha

Hallo.

Also nicht falsch verstehen: Es soll nicht ganz verboten
werden, nur etwas in den Kosten reduziert werden. Privates
Surfen ist nicht verboten!

Deinem Chef sei angeraten, klare Verhältnisse zu schaffen. Entweder verbietet er die Privatnutzung, oder er erlaubt sie. Er kann - abgesehen von dem Problem, ob die Überwachung rechtmäßig ist, wozu sich andere schon reichlich äußerten - nicht abmahnen oder weitergehende Konsequenzen ergreifen, wenn nicht klar ist, welches Verhalten er von seinen Mitarbeitern erwartet. „Etwas reduzieren“ ist so schwammig, daß er vor dem Arbeitsgericht gewaltig auf das Antlitz fallen dürfte.

Daß Einzelne Zugriff auf bestimmte Websites benötigen und andere nicht, ist unerheblich. Wenn er die Privatnutzung verbietet, ist aus der Aufgabe des Mitarbeiters klar, was er darf (als Marketingmann bspw. die FTD lesen, aber sicher nicht den Playboy).

Verbietet er die Privatnutzung nicht, so kann er nur an das Kostenbewußtsein seiner Leute appellieren; das klappt dann, oder auch nicht …

Gruß kw