Mitarbeiter fehlt wegen Nebenjob beim THW

Ein Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich beim THW und fällt nun seit 3 Tagen aus wegen des starken Schneefalls und drohender Einsturzgefahr in einigen Regionen im Raum Kehlheim. Wer bezahlt dem Arbeitgeber diesen Ausfall? Oder muss der Arbeitnehmer dafür Urlaub nehmen?

Hallo PamMei,

dass ist in §3 des THW Gesetz (Soziale Sicherung) eindeutig geregelt:

„Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiter leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten für die bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten entsprechend.“

Der Arbeitgeber bekommt das Gehalt dann vom THW erstattet.

Das ganze Gesetz kannst du hier einsehen:

http://www.buzer.de/gesetz/1546/

Gruß,
Grunix

Hier noch der erste (für dich wichtigere) Abschnitt von §3:

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt.“ …

Gruß,
Grunix

Ein Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich beim THW und fällt nun
seit 3 Tagen aus wegen des starken Schneefalls und drohender
Einsturzgefahr in einigen Regionen im Raum Kehlheim. Wer
bezahlt dem Arbeitgeber diesen Ausfall? Oder muss der
Arbeitnehmer dafür Urlaub nehmen?

Hi pammei,

Der AN muss keinen Urlaub nehmen. Der AG zahlt normal den lohn/ das gehalt
Des AN weiter. Da das THW zum katastrophenschutz gehört, also eine staatliche
Organisation ist, bekommt der AG den gezahlten lohn für den AN vom Staat wieder.

Der AN sollte sich bei seinem Ortsvorsitzenden informieren und eine offizielle
Bestätigung an den AG weiterleiten.

Allerdings sollte man so einen ehrenamtlichen posten mit dem arbeitsplatz abwägen.
Nicht jeder AG verkraftet häufige und plötzliche ausfälle. Wenn es die arbeit nicht zulässt,
Sollte der AN darüber nachdenken in zukunft an solchen einsätzen nicht mehr teil-
Zunehmen.

Mfg N. G.

Der Arbeitgeber des Mitarbeiters ist verpflichtet (!), den Mitarbeiter für seine ehrenamtliche Einsatztätigkeit freizustellen, ohne dass dem Mitarbeiter Nachteile entstehen. Der Arbeitgeber bekommt für die Einsatzstunden, in denen der Mitarbeiter fehlt, den Lohnersetzt. Der AG muss dem MA den normalen Lohn weiterzahlen. Weder dem AG noch dem MA entstehen eigentlich Nachteile.
Von Lohnersatzleistungen sind lediglich öffentliche Atbeitgeber ausgeschlossen, also zB Angestelle einer Stadt, Kreis usw. Weil das ja im Prinzip nur ein Hin und Her schieben von Geldern wäre… Daher wird dort darauf verzichtet. Der Angestllete bekommt sein Gehalt dennoch!!!

THW-Helferrechtsgesetz unter §3(1)

„Nehmen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt.“

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Es heisst " Dem Helfer dürfen durch seine Mitarbeit beim THW KEINE(!!) beruflichen Nachteile entstehen".
( Frage in der Grundausbildung).

Dh für eine Entschädigung für den Arbeitnehmer/Arbeitgeber müsste die Bundesanstalt THW aufkommen und den Betrag ersetzen.

„Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird.“
( Quelle: http://www.thw.de/cln_163/DE/Mitmachen-Unterstuetzen…)

Vollständige Quelle:
Thw - Gesetz: §3
§ 3 Soziale Sicherung

"(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden durch den Dienst im Technischen Hilfswerk nicht berührt. "

Ich hoffe das klärt die Frage.

Ein Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich beim THW und fällt nun
seit 3 Tagen aus wegen des starken Schneefalls und drohender
Einsturzgefahr in einigen Regionen im Raum Kehlheim. Wer
bezahlt dem Arbeitgeber diesen Ausfall? Oder muss der
Arbeitnehmer dafür Urlaub nehmen?

Hi PamMei,
der Arbeitgeber bekommt vom THW (der Bundeskasse) den Verdienstausfall bezahlt. Dies geschiet automatisch, insofern alle Daten des Kollegen in seinem Ortsverband richtig angegeben worden sind. Somit arbeitet Ihr Kollege für eine gute Sache und es entstehen keine Vor- bzw. Nachteile für beide Seiten.
Gruß SH

Klasse! Vielen Dank und liebe Grüße!

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Klasse! Vielen Dank und liebe Grüße!..

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Ein Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich beim THW und fällt nun
seit 3 Tagen aus wegen des starken Schneefalls und drohender
Einsturzgefahr in einigen Regionen im Raum Kehlheim. Wer
bezahlt dem Arbeitgeber diesen Ausfall? Oder muss der
Arbeitnehmer dafür Urlaub nehmen?

also
wenn es ein offizieller einsatz ist dann gibt es vom thw einen verdienstausfall bescheid den der arbeitgeber ausfüllen kann und somit den bezahlten lohn sich vom staat wiederholen kann.
wenn er allerdings beim thw freiwillig an einer aktion teilnimmt (eine übung zB) dann muss er sich urlaub nehmen.
also einfache geschichte

offizieller einsatz = ausfallbescheid für arbeitgeber
freiwillige arbeit = urlaub

alles weitere ist im helferrechtsgesetz geregelt
hier der link

http://www.gesetze-im-internet.de/thw-helfrg/BJNR001…

hoffe ich konnte dir weiter helfen

Hallo PamMei,

die Kosten übernimmt der Bund. Dem AG entstehen hier keine Kosten. Es fehlt ihm lediglich die Arbeitskraft.

Einfach mal auf das Geschäftszimmer gehen und dort den Antrag ausfüllen / ausfüllen lassen.
Das ist ein ganz normaler Vorgang und dürfte keine Probleme bereiten.

VG
Ralf

Ein Mitarbeiter arbeitet ehrenamtlich beim THW und fällt nun
seit 3 Tagen aus wegen des starken Schneefalls und drohender
Einsturzgefahr in einigen Regionen im Raum Kehlheim. Wer
bezahlt dem Arbeitgeber diesen Ausfall? Oder muss der
Arbeitnehmer dafür Urlaub nehmen?

Hallo PamMei,
THW-Helfer werden fast täglich benötigt, und das bundesweit. Unterstützung erfahren die Helfer vor allem durch ihre Familien und Freunde, die Ihnen den Rücken freihalten. Aber auch Arbeitgeber gehören zu den Unterstützern. Generell muss der Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen. Nehmen sie an einem Einsatz teil (und können deshalb nicht zur Arbeit erscheinen), so entstehen dem Arbeitgeber folglich Kosten. Diese Kosten kann der Arbeitgeber auf Antrag erstattet bekommen. Hierzu heißt es im THW-Helferrechtsgesetz

„Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiter leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten für die bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten entsprechend.“
(§ 3 Abs. (2))

Wichtig ist noch, dass dem ehrenamtlichen Helfer keine Nachteile aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im THW enstehen dürfen.

Im Regelfall erhält der Arbeitgeber auch ein Schreiben vom zuständigen Ortsverband des THW, in dem alles noch einmal erklärt steht (normalerweise geht so ein Schreiben zeitnah raus, es kann jedoch sein, dass sich aufgrund des Einsatzes der Postausgang verzögert).
Für Fragen kann man sich entweder an den Ortsverband des Helfers wenden (am besten das Gespräch mit dem Ortsbeauftragten bzw. dessen Stellvertreter suchen, auch die Verwaltungshelfer des Ortsverbandes können da weiterhelfen). Bei dringenden Anfragen kann man sich auch an eine zuständige Geschäftsstelle des THW wenden (alle Geschäftsstellen können unter
http://www.thw.de/cln_172/DE/THW/Bundesanstalt/Diens…
gefunden werden).

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

Andreas-aus-WR

Ich häng noch die Links zum Nachlesen an:
Helferrechtsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/thw-helfrg/index.h…

THW (Infoseite für Arbeitgeber):
http://www.thw.de/cln_172/DE/Mitmachen-Unterstuetzen…

THW (Infoseite zum Ehrenamt):
http://www.thw.de/cln_172/DE/Mitmachen-Unterstuetzen…

Hallo,
nur im Katastrophenfall, sprich wenn der Landkreis diesen ausgerufen hat, kann der Helfer von seiner Arbeit weg bleiben und der Ausfall wird vom Bund bezahlt.
//Thomas

Hallo und Entschuldigung wegen der späten Antwort,

also:

wenn er wegen eines Einsatzes in der Arbeit fehlt, hat er hoheitliche Pflichten wahrgenommen und ist dafür vom Arbeitgeber ohne Abzüge freizustellen.
Die Kosten dafür kann der Arbeitgeber vom THW wieder holen.
Wie das mit Zulagen (Schichtzulagen, ect.) aussieht, sollte vom OB des OVs erfragt werden. Denn der ist für die Ausfälle der Verdienste zuständig und muß diese dem GF zur Abrechnung melden.

Ich hoffe, ich konnte trotz der Verspätung helfen…

Ingo