Hallo,
folgenden Sachverhalt gilt es zu klären:
Ein Unternehmer schickt seinen Arbeitnehmer im Zuges eines Auftrages (LKW-Überführung) mit einem LKW von A nach B. Danach soll er mit einem Mietwagen der eigens für diesen Auftrag angemietet wurde nach Hause fahren. Da er aber noch einen Kollegen mitnehmen soll, der 5 Stunden später in „B“ ankommt wurde ein Hotelzimmer angemietet. Der Fahrer weigert sich jedoch auf seinen Kollegen zu warten und setzt sich in einen Zug und fährt eigenmächtig mit der Bahn nach Hause. Nun verlangt der Arbeitnehmer von dem Unternehmen die Zahlung der Bahnfahrt. Das Unternehmen weigert sich, da es schließlich bereits die Kosten des Mietwagens, sowie des Hotels tragen musste, diese Zahlung vorzunehmen.
Wer hat Recht ? Muss das Unternehmen die Bahnfahrt bezahlen ?
Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich im Voraus.
Gruß,
P