Hi,
wollte nur mal wissen in wie weit ein Arbeitgeber Informationen des Mitarbeiters veröffentlichen darf.
Bezüglich des Bildes hab ich viele Links bei Google gefunden, aber wie siehts mit dem reinen Namen aus? Hat der Mitarbeiter nicht auch ein „Urheberrecht“ auf seinen Namen. Somit müsste er seine Zustimmung geben, wenn der Name irgendwo veröffentlich wird, z.B. im Internet?
Danke für jegliche Hinweise.
Lieber Gruß
T-Rex