Mitarbeiter Informationen

Hi,

wollte nur mal wissen in wie weit ein Arbeitgeber Informationen des Mitarbeiters veröffentlichen darf.
Bezüglich des Bildes hab ich viele Links bei Google gefunden, aber wie siehts mit dem reinen Namen aus? Hat der Mitarbeiter nicht auch ein „Urheberrecht“ auf seinen Namen. Somit müsste er seine Zustimmung geben, wenn der Name irgendwo veröffentlich wird, z.B. im Internet?

Danke für jegliche Hinweise.
Lieber Gruß
T-Rex

Hallo,

das kommt auf die Funktion des Arbeitnehmers an. Führungskräfte und benannte Ansprechpartner für Kunden dürfen z.B. namentlich genannt werden, selbst wenn sie das nicht wollen.

VG
EK