Hallo,
angenommen man ist Unterhaltspflichtig und bekommt immer wieder Querschüsse vom Jugendamt. Sei es eine Anzeige wegen angeblicher Verletzung der Unterhaltspflicht die jedoch ins leere läuft, mehrere Vollstreckungsbescheide die haltlos sind etc, und findet heraus das der Mitarbeiter, im Übrigen der einzige zuständige Mitarbeiter in der Stadtverwaltung für diese Dinge da Kleinstadt, ist ausgerechnet der Cousin der Exfrau. Kann man wegen Befangenheit durch das Verwandtschaftsverhältinis verlangen das ein anderes JA den Fall bearbeiten muss? Wenn ja, bei wem muss man vorsprechen?
Danke für eine Sachkundige Antwort!
Ein Amt ist nur eine Organisationseinheit. Ihr Verhalten ist das Verhalten einer (dahinter stehenden) Behörde, und wenn diese Behörde zuständig ist, kann man nicht einfach ein anderes (Jugend-)Amt (also eine andere - unzuständigen - Behörde) beauftragen.
Ich nehme mal an, du wohnst in einer kreisangehörigen Gemeinde. Dann dürfte die zuständige Behörde der Landrat sein. (Wobei das auch davon abhängt, wo du wohnst, womöglich ist der Bürgermeister die Behörde; das ist jedenfalls in NRW möglich.) Das Jugendamt handelt nur für den Landrat (oder Bürgermeister; in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister).
Die Vorschriften über die Befangenheit ergeben sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die meisten Verwaltungsverfahrensgesetze sind aber entweder (fast) wortgleich mit dem des Bundes, oder sie verweisen gleich einfach nur auf das des Bundes. Dann gilt:
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/20.html
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/21.html
Levay
Hallo, zunächst vielen Dank! Heisst das aber das ein Cousin also nicht befangen ist wennich das richtig lese? Und greift dann der zweite Link? Oder ist dieser in Verbindung zu Link 1 nur anzuwenden? Was kann man sonst machen in einem solchen angenommenen Fall?
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