Hallo,
ich habe mal eine Frage…
ist es erlaubt, das ein Mitarbeiter von z.B. Kabel deutschland ohne vorherige Ankündigung vor der Tür steht und in eine Wohnung möchte?
oder er steht z.B. vor einem Mehrfamilienhaus , er wartet bis jemand durch die haustür geht und „schleicht“ sich dann mit herein um direkt vor der Tür zu warten. Klingelt sturm und das auch nach 19:00 Uhr, klopft an die Tür.
Wie ist da die rechtlage, muss man solche leute reinlassen, oder kann man sie darauf hinweisen bitte schriftlich einen Termin zu vereinbaren??
Vielen dank
ist es erlaubt, das ein Mitarbeiter von z.B. Kabel deutschland
ohne vorherige Ankündigung vor der Tür steht und in eine
Wohnung möchte?
Wenn er die Polizei mit einem Dursuchungsbeschluss dabei hat, ja. Sonst nein.
Besser gesagt: „Möchten“ darf er viel, es ist also erlaubt, daß er da steht und meckert. Nur rein darf er nicht. 
Klingelt sturm und das auch nach 19:00 Uhr, klopft an die Tür.
Dann fragt man mal freundlich, ob ihm noch zu helfen ist. Alternativ kann man ihm auch Hausverbot erteilen und wenn er zickig wird die Polizei rufen.
Wie ist da die rechtlage, muss man solche leute reinlassen,
oder kann man sie darauf hinweisen bitte schriftlich einen
Termin zu vereinbaren??
Man muss gar niemanden reinlassen. Die Wohnung gehört zur Privatsphäre und die ist heilig. Nicht mal die Polizei darf einfach so ohne wichtigen Grund reinspazieren. Und auch mit wichtigem Grund bewegen die Damen und Herren sich immer auf Glatteis. Und dann soll so ein Kabelfritze mehr Rechte haben? Nee nee…
Ist natürlich auch die Frage, ob der wirklich von Kabel Deutschland ist oder ob es ein verkappter GEZ’ler ist. Die erfinden nämlich teils auch die lustigsten Berufe, um in die Wohnung zu kommen.
Ist natürlich auch die Frage, ob der wirklich von Kabel
Deutschland ist oder ob es ein verkappter GEZ’ler ist. Die
erfinden nämlich teils auch die lustigsten Berufe, um in die
Wohnung zu kommen.
ja die Frage ist, muss so jemand denn nicht ausweisen???
Was wenn man so jemandem sagt, er soll sich bitte schriftlich melden oder sich so jemand als der Vermieter ausgibt???
wie ist das denn generell beim Kabelfernsehen? muss man sich anmelden wenn der anschluss schon vorhanden ist? Würde man dann auch noch zusaätzlich gebühren bezahlen (nicht die manatlichen)?? Bereitstellungsgebühren?
Hallo,
ja die Frage ist, muss so jemand denn nicht ausweisen???
Es gibt kein Gesetz, dass sich jemand einer Privatperson gegenüber ausweisen muss.
Allerdings wird jeder, der in redlicher Absicht an der Wohnungstür klingelt, sich ausweisen, wenn der Mensch, der die Tür öffnet, darum bittet.
Was wenn man so jemandem sagt, er soll sich bitte schriftlich
melden oder sich so jemand als der Vermieter ausgibt???
Den Vermieter sollte man möglichst schon kennen. Falls der Vermieter eine Gesellschaft ist, so wird sich der Beauftragte als solcher ausweisen können, wenn man darum bittet.
wie ist das denn generell beim Kabelfernsehen? muss man sich
anmelden wenn der anschluss schon vorhanden ist? Würde man
dann auch noch zusaätzlich gebühren bezahlen (nicht die
manatlichen)?? Bereitstellungsgebühren?
Deinen Mietvertrag, Bereich Nebenkosten, mal gründlich lesen, das könnte Deine Frage beantworten. Hier im Forum weiss vermutlich niemand, was Du bezüglich des Kabelanschlusses mit Deinem Vermieter vereinbart hast.
Gruß Maralena
Hallo,
Wie ist da die rechtlage, muss man solche leute reinlassen,
oder kann man sie darauf hinweisen bitte schriftlich einen
Termin zu vereinbaren??
als Ergänzung zur nicht ganz falschen Antwort meines Vorredners: natürlich genießt der Schutz der Wohnung in Deutschland aus gutem Grunde hohe Priorität, so daß nicht jeder Hinz oder Kunz in eine Privatwohnung eindringen oder Zutritt begehren kann. Dennoch kann es durchaus sein, daß man die Pflicht hat, Dritte Zutritt zu gewähren. Dazu zählt der Vermieter aber auch u.U. ein TV- oder Stromanbieter, wenn er in die Bude rein muß, um seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Ob bzw. inwiefern ein Termin vereinbart werden muß, findet sich mitunter in den AGB.
Gruß
Christian
Hallo
Ob bzw. inwiefern ein Termin vereinbart werden muß,
findet sich mitunter in den AGB.
Aber wenn man keinen Vertrag mit Kabel Deutschland hat und auch keinerlei deren Services in Anspruch nimmt, sind deren AGB egal.
Sonst müsste ich alle anderen Anbieter auch in meine Wohnung lassen - nur damit die mal gucken können.
Gruss
Jasmin
Hallo,
Ob bzw. inwiefern ein Termin vereinbart werden muß,
findet sich mitunter in den AGB.
Aber wenn man keinen Vertrag mit Kabel Deutschland hat und
auch keinerlei deren Services in Anspruch nimmt, sind deren
AGB egal.
stimmt. Geht aus der Frage hervor, ob ein Vertrag besteht?
Interessiert,
Christian