Mitarbeiter kündigen

Guten Tag,

vlt. kann mir hier jemand weiter helfen…

Ich habe einen Mitarbeiter aus dem Praktikum übernommen.
Er hatte gem. Vertrag 3 Monate Probezeit (31.10.20).
Beginn des befristeten Arbeitsverhältnis 3.8.20
Ende 31.3.21

Im Praktikum und der Probezeit waren seine Leistungen, Verhalten und Unterstützungsbereitschaft hervorragend.

Seit November meldet er sich ständig krank. Wenn er mal da ist macht er nur das Minimum am Tag. Keine Unterstützungsbereitschaft, widersetzt sich angeordneten Überstunden (Tariflich vereinbart), findet ständig ausreden- meist benutzt er seine Stieftochter als ausrede- Kommt nicht pünktlich zum vereinbarten Arbeitsbeginn usw.

Er ist nun noch unter 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kann ich ihn trotzdem noch Kündigen (fristgerecht) zum 31.1.21 trotz Probezeitende?

Vielen Dank.

Gruß

Patrick

Hallo,

ordentlich kündigen kannst mit Du Deiner Begründung nicht mehr - die Probezeit ist abgelaufen.
§ 622 Abs. 3 ist kein Kündigungsfreibrief für die ersten 6 Monate, sondern lediglich die Möglichkeit, eine Probezeit für maximal 6 Monate zu vereinbaren.
§ 622 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Schließt sich an die Probezeit - egal wie lang - ein befristetes Arbeitsverhältnis an, dann gilt § 15 Abs. 3 TzBfG:
§ 15 TzBfG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Ist die ordentliche Kündigung nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen, dann ist sie auch ausgeschlossen vor Ablauf der Befristung. Daran ändert auch die Einschränkung des § 1 Abs. 1 KSchG
§ 1 KSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
nichts.

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist natürlich bei Vorliegen entsprechender Gründe auch im befristeten Arbeitsverhältnis möglich.

&tschüß
Wolfgang

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Echte Verfehlungen kannst du abmahnen. Erkrankungen gehören nicht dazu, wohl aber fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (wenn diese erforderlich wären, was sie nicht immer sind).

Bitte erkundige dich vorher genau, wie Abmahnungen aussehen müssen, was sie enthalten müssen und was sie nicht enthalten dürfen.

Wer trotz Abmahnungen das gleiche Fehlverhalten wiederholt zeigt, dem kann trotz eines befristeten Arbeitsverhältnisses gekündigt werden.

Als Lesestoff empfehle ich das:

Vielleicht wäre auch ein Mitarbeitergespräch hilfreich - denn im Kern scheint der Kerl ja doch was zu taugen.

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Vielen Dank für Infos.