Mitarbeiter wird Konkurrenz

Angenommen, ein führender Mitarbeiter in einer Filiale im Einzelhandel, kündigt, um sich selbständig zu machen: 100m weiter!
Wird natürlich alle „persönlichen“ Kunden und Kontakte mitnehmen/ abziehen, die er in der Filale aufgebaut hat.
Kann man da, auch wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, etwas gegen unternehmen?

Würd´mich freuen was zu hören.
Grüße,
Norbert

Wieso? Bleibt den Kunden doch überlassen, wo sie gerne einkaufen möchten. Das nennt man Wettbewerb :smile: Die Zeiten sind vorbei, in der Schilder aufgebaut waren „Kauft nicht bei Juden!“ Heute kann jeder da einkaufen, wo er einkaufen will.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß der MA nicht während seiner Arbeit Kunden angeworben hat oder Daten vom alten AG benutzt um Kunden zu akquirieren.

Hallo,

Kann man da, auch wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, etwas
gegen unternehmen?

ohne Arbeitsvertrag kann es kein Mitarbeiter, schon gar kein „führender“ gewesen sein.

Will man so etwas vermeiden, vereinbart man vorher im Arbeitsvertrag eine Wettbewerbsklausel, die den AG aber ggf. teuer zu stehen kommen wird.

Gruß

S.J.

>>Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß der MA nicht während seiner Arbeit Kunden angeworben hat oder Daten vom alten AG benutzt um Kunden zu akquirieren.

S.J.

>>ohne Arbeitsvertrag kann es kein Mitarbeiter, schon gar kein

„führender“ gewesen sein.

Hallo,

>>ohne Arbeitsvertrag kann es kein Mitarbeiter, schon gar kein

„führender“ gewesen sein.

Hallo,

Er hat, logischerweise, während der Arbeitszeit Kunden
angeworben, Kundenbeziehungen aufgebaut.

klar hat er das. Aber das bringt der Job ja mit sich. Er hat es ja nicht von Anfang an mit dem Ziel getan, die Kunden in seinen eigenen Laden zu ziehen. Oder hat er vom ersten Tag an Werbung für seinen Laden an Kunden des AG verteilt?

Mir stellt sich natürlich die Frage, ob die Kunden ausschließlich wegen diesem einen MA in dem Laden gekauft haben. Der bisherige AG scheint ja wirklich nichts geboten zu haben, wenn sich alle bisherigen Kunden so einfach „mitnehmen“ lassen. Da scheint ja beim alten Arbeitgeber so einiges „suboptimal“ gelaufen zu sein.

Ich persönlich wähle meine Handelspartner nicht nach dem Gesicht einer Führungskraft, sondern nach Kriterien wie Sauberkeit, Freundlichkeit, Preis-/Leistungsverhältnis, Service, Kulanz etc. aus. Wenn die Führungskraft meines Supermarkts einen eigenen Laden aufmacht und ich als Kunde immer zufrieden war, werde ich auch weiterhin meinem bisherigen Laden treu bleiben. Wechseln würde ich nur, wenn ich unzufrieden wäre. Insofern ist der Wechsel eines Mitarbeiters nicht das wirkliche Problem. Das scheint hier wo ganz anders zu liegen.

Gruß

S.J.

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Natürlich hat er Kunden geworben, für den jetzigen AG.

Was er nicht darf/durfte: Kunden für sein neues Geschäft werben, während seiner Beschäftigung beim jetzigen AG.

Daten mitnehmenin Form von Listen, Datenträger etc. darf er nicht. Was er im Kopf hat, kann man ihm kaum nehmen. Willst Du ihn blitzdingsen, das Gerät von den MIB ausleihen:wink:

Wenn er selbstständig ist, darf er natürlich wieder Kunden werben und auch die, die er im Kopf hat, anrufen etc.

Wenn er das bessere Preis-/Leistungsverhältnis hat, werden die Kunden wohl leider zu ihm wechseln. Was hindert den jetzigen AG daran, offensiv in den Wettbewerb zu gehen? Wenn er schon lange am Markt ist, wird er doch evtl. viel besser dastehen, stärkere Kapitaldecke, guter Name, Erfahrung usw.
Warum so viel Angst vor einem Mitarbeiter, der geht?
Ich würde mich dem Wettbewerb stellen und offensiv versuchen, die Kunden zu halten. Mache bessere Preise als er, biete mehr, das nennt man dann Verdrängungswettbewerb.

Wenn Du das nächste Mal einen leitenden MA anstellst, kannst Du ja ein entspr. Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag aufnehmen, den Du dann hoffentlich schriftlich abschließt.
Erkundige Dich bei Deinem Rechtsanwalt, einfach ist das nicht, Du musst dem MA dann unter Umständen viel Geld als Ausgleich für das Wettbewerbsverbot zahlen. Frage, ob es das wert ist.

Grüße

Holygrail

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