Mitarbeiter wird rückwirkend verkauft

hallo, hier einmal eine arbeitsrechtliche Frage:
Einem Arbeitnehmer ist nachträglich, nach 5 1/2 Monaten mitgeteilt worden,
dass er rückwirkend zum Jahresanfang 2013, also zum 01.01.2013, einer anderen selbständigen Gesellschaft,
der xyz-GmbH, zugeordnet wurde.
Diese xyz-GmbH wurde von der xy-Aktiengesellschaft irgendwann neu gegründet.
Der bisherige Vertrag lautete auf xy-Aktiengesellschaft.
Ist so etwas nachträglich, ohne Voranmeldung rechtens? also rückwirkend rechtens?
Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

hallo.

Der bisherige Vertrag lautete auf xy-Aktiengesellschaft.
Ist so etwas nachträglich, ohne Voranmeldung rechtens? also
rückwirkend rechtens?

nach §613, Abs. 5 BGB sind die betroffenen arbeitnehmer vor dem übergang zu unterrichten.

Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

bin mir nicht ganz sicher, ob §613a, Abs. 6 BGB hier greift. demnach hätte der arbeitnehmer nämlich einen monat zeit, dem übergang zu widersprechen.
die frist gilt ab dem zugang der unterrichtung. sie läuft allerdings nur, wenn die unterrichtung allen gesetzlichen anforderungen genügt, und das ist gar nicht so einfach, weshalb da schreiben und der eventuelle widerspruch von einem versierten fachanwalt geprüft werden sollte.

ob ein widerspruch dem arbeitnehmer vorteile bringt, sollte für den konkreten fall ebenso mit anwaltlicher beratung abgewägt werden. immerhin übernimmt der neue arbeitgeber das bestehende vertragsverhältnis so wie es ist.

gruß

michael