Mitarbeiter wird rückwirkend verkauft

hallo, hier einmal eine arbeitsrechtliche Frage:
Einem Arbeitnehmer ist nachträglich, nach 5 1/2 Monaten mitgeteilt worden,
dass er rückwirkend zum Jahresanfang 2013, also zum 01.01.2013, einer anderen selbständigen Gesellschaft,
der xyz-GmbH, zugeordnet wurde.
Diese xyz-GmbH wurde von der xy-Aktiengesellschaft irgendwann neu gegründet.
Der bisherige Vertrag lautete auf xy-Aktiengesellschaft.
Ist so etwas nachträglich, ohne Voranmeldung rechtens? also rückwirkend rechtens?
Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

hallo.

hallo, hier einmal eine arbeitsrechtliche Frage:
Einem Arbeitnehmer ist nachträglich, nach 5 1/2 Monaten
mitgeteilt worden,
dass er rückwirkend zum Jahresanfang 2013, also zum
01.01.2013, einer anderen selbständigen Gesellschaft,
der xyz-GmbH, zugeordnet wurde.

laut meinem anwalt gibt es in den seltensten fällen eine solche mitteilung (siehe § 613a), die im zweifel vor gericht bestand hat.

Diese xyz-GmbH wurde von der xy-Aktiengesellschaft irgendwann
neu gegründet.
Der bisherige Vertrag lautete auf xy-Aktiengesellschaft.
Ist so etwas nachträglich, ohne Voranmeldung rechtens? also
rückwirkend rechtens?

ich wüßte nicht, was dagegen spricht. der neue arbeitgeber übernimmt den bisherigen vertrag ja so wie er ist.

Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?

ja. bis zu vier wochen, nachdem der arbeitnehmer wirksam (! es reicht nicht, daß er davon weiß!) vom betriebsübergang in kenntnis gesetzt wurde, kann er innerhalb eines monats widersprechen.

gruß

michael

Ich würde hier nicht einmal zwingend von einem Betriebsübergang ausgehen…