Mitarbeiteraktien

hallo,

in unserer unternehmung gibt es ein mitarbeiter-aktienprogramm.

vor ca. 4 jahren wurden jedem mitarbeiter in abhängigkeit von gehalt/firmenzugehörigkeit eine anzahl von aktienoptionen zugeteilt. wir mußten nur ein formular zu einem broker in den usa schicken, da unsere aktien dort gehandelt werden. finanzielle aufwendungen für den arbeitnehmer: 0,-

nun kamen wir in den genuss, die option auszuführen, sprich: unsere aktien wurden verkauft. es hieß, wir bekommen die differenz zwischen dem optionspreis von 1995 und dem aktuellen aktienkurs in bar (!) ausbezahlt. da das ganze in den usa passierte zahlten wir auf den gewinn schon mal ca. 16% steuern, die direkt vom gewinn abgezogen wurden.
nach einer woche hielt ich also einen scheck über x dollar in der hand.
der hammer kam mit der nächsten gehaltsabrechnung. ich durfte nämlich den betrag hier versteuern und zahlte nochmal glatte 56% (klasse 1) lohnsteuer. die lohnsteuer wurde mir dann vom nettogehalt noch abgezogen :frowning:
ist das so überhaupt rechtens bzw. korrekt? ich habe im endeffekt von dem gewinn noch ca. 30% ausbezahlt bekommen, der rest landete bei irgendwelchen finanzämtern.

dankbar auf hinweise wartend

ernie

*derleichtsauerist*

Dafür, daß die Aktien in 1995 geschenkt worden sind, also keine Umwandlung vom laufenden Gehalt, sondern eine freiwillige Zulage zum Gehalt waren, sollte selbst dem Undankbarsten ein Nettogewinn von 30% eines x-beliebigen Wertes wenigstens ein „Dankeschön“ abringen.

Aber selbst wenn dies nicht von Dir zu erwarten ist, handelt es sich bei der 95er Zuwendung im Zeitpunkt des Zuflusses / Auszahlung (1999) um einen steuerpflichtigen Lohnanteil, welcher wie Lohn/Gehalt als Vorteil zu versteuern und zu versichern ist. Dies gilt übrigens für fast jegliche Zuwendung, die außer dem normalen Arbeitslohn vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährt wird.

Bei meinem Arbeitgeber gibt es ein Arbeitnehmerbeteiligungsmodell bereits seit den 70er Jahren. Die mittelständische Firma Friedr. Schrag GmbH u. Co KG in Hilchenbach war damit einer der ganz frühen Vorreiter dieses Systems.

Das einzige, was Du im Zuge Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung noch prüfen und retten kannst ist:
a) Prüfung der Anrechenbarkeit der in den USA bereits abgeführten Kapitalertragsteuer iHv 16% auf die ESt (Steuerberater)
b) Du bekommst die heute vom Lohn/Gehalt einbehaltene Lohnsteuer auf Deine ESt angerechnet. I.d.R. wirst Du daraus eine Erstattung zu erwarten haben. Du kannst diese Erstattung auch speziell auf den Kursgewinn der Aktien ausrechnen lassen (sprich mit Eurer Lohnbuchhaltung oder direkt mit Deinem Steuerberater).

Gruß, Wolfram

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Mitarbeiteraktien
bitte nicht falsch verstehen:

sicher sage ich danke… problem ist mangelnde aufklärung. die 56% lohnsteuerabzug wurden irgendwie nicht mitgeteilt, ebensowenig die tatsache, daß das geld direkt von der nächsten monatsabrechnung abgeht.

danke,

ernie