Mitarbeiterbefragung zu Krankheitsstand

Guten Tag,

darf man aus datenschutzrechtlichen Aspekten eine Mitarbeiterbefragung durchführen, in der u. a. nach Krankheiten, deren Verlauf und Ursache gefragt wird.
Vorab schon vielen Dank für die Infos!
LG
Bibi * * *

Hallo,

darf man aus datenschutzrechtlichen Aspekten eine
Mitarbeiterbefragung durchführen, in der u. a. nach
Krankheiten, deren Verlauf und Ursache gefragt wird.

ob das DS-rechtlich zulässig ist, kann ich nicht sagen. Da solche Fragen meines Wissens aber nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, ist eine solche Befragung eigentlich völlig sinnlos.

Gruß, Niels

Guten Tag,

darf man aus datenschutzrechtlichen Aspekten eine
Mitarbeiterbefragung durchführen, in der u. a. nach
Krankheiten, deren Verlauf und Ursache gefragt wird.

Hallo,
Man könnte ja diese Befragung anonym gestalten …

Beatrix

Hoi.

Schwierig. Ich sach mal so:
Auf der AU-Bescheinigung steht keine Diagonse drauf - das hat auch seinen Grund! So ewtas jetzt nachzufragen ginge wohl nicht.

Wir hatten hier eine Befragung, die gemäß einer Gefährdungsanalyse jeder Betrieb durchzuführen hat. Dabei sind sehr hohe Anforderungen an den Datenschutz zu stellen. Wir haben dies dann durch ein externes Institut machen und auswerten lassen.

Im Grundsatz dürfen keine konkreten Fragen zu Krankheiten und deren Verlauf gestellt werden.
Man könnte aber z.B. Fragen, ob die Krankheit/Unfall aus dem privatem oder dem Arbeitsumfeld kam. Ob sich durch Änderungen am Arbeitsplatz oder im Betriebsablauf Krankheiten verringern oder gar vermeiden liessen.

Da aber jeder Betrieb ein BEM - Betriebliches EingliederungsManagement einzurichten hat(§84 SGB IX), sollte der Arbeitgeber auch schon viele Daten vorliegen haben.

Ciao
Garrett

Guten Tag.

darf man aus datenschutzrechtlichen Aspekten eine
Mitarbeiterbefragung durchführen, in der u. a. nach
Krankheiten, deren Verlauf und Ursache gefragt wird.

Ganz platt gesagt, nein. Im Datenschutzrecht, soweit ein solches noch existiert, gilt u.a. der Grundsatz der Datensparsamkeit, d.h. es gibt dann ein Recht, Daten abzufragen und zu speichern, wenn ein begründetes Interesse an deren Erhebung besteht und glaubhaft gemacht werden kann.

Für obiges Anliegen müsste man sich schon sehr spezielle Dinge zurechtklamüsern, damit ein berechtigtes Interesse - Neugier und Eichhörnchen im Familienstammbaum des Fragenden begründen kein solches - auch nur im Entferntesten um die Ecke lünse. Dabei ist die besondere Sensibilität dieser Daten noch gar nicht mit ins Kalkül gezogen. Wohlgemerkt, das gilt, wenn hinter dieser Datenerhebung ein Arbeitgeber steht und nicht bleistiftsweise eine Krankenkasse oder BG; dann nämlich könnte eine Notwendigkeit bestehen (konstruiertes Bsp.: die Mitglieder einer KK weisen ein signifikant hohes Auftreten von Morbus sowieso auf und die KK will Ursachenforschung betreiben …).

Gruß Eillicht zu Vensre

Fragen darfst du alles. Wirklich alles!
Aber auf eine wahre Antwort darfst du dann nicht hoffen.
Beantworten muss dir niemand etwas.

Gruss DL

Fragen darfst du alles. Wirklich alles!

Das ist falsch und kann mal so richtig derbe Konsequenzen nach sich ziehen.

Gruß
Guido