Angenommen in einer Firma (über 500 Beschäftigte) findet immer am Ende eines Jahres eine Mitarbeiterbeurteilung statt. Kurzfristig wird für einen Mitarbeiter („normaler Typ“, d.h. kein Schwerbehinderter oder ähnl.)eine zusätzlich Beurteilung „angeordnet“. Kein anderer in der gleichen Abteilung wird zweimal im Jahr beurteilt. Verstößt dies gegen den Gleichheitsgrundsatz? Falls das Beurteilungsgespräch negativ verlaufen sollte, kann der Arbeitnehmen entsprechende Schritte (Vermerk in den Akten etc.) unternehmen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Roland