Mitarbeiterdaten an Fremde übergeben

Hallo,
eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Person A arbeitet in Firma Z als Angestellter.
Person B ist mit Person A verheiratet, hat mit Firma Z aber nichts zu tun.
Person A hat ein Verhältnis mit Person C, ebenfalls Mitarbeiter(in) von Firma Z.
Person B erhält davon Kenntnis und erfragt die private Telefonnumer von Person C telefonisch bei Firma Z.
Der stellvertretende Geschäftsführer gibt ( wohl aus Mitleid? ) die Nummer heraus.

Frage dazu: Ist das rechtens?
Darf der stellv. Geschäftführer private Telefonnummern von Mitarbeitern an firmenfremde Privatpersonen herausgeben?
Datenschutz?
Welche rechtlichen Konsequenzen kann dieses Verhalten für den stellv. Geschäftsfüher nach sich ziehen?

DANKE und Gruß
funracer

Hallo,

es kommt darauf an, was dem GF erzählt wurde, dass dieser die „private“ Telefonnummer herausgegeben hat, falls er dies überhaupt war.

Eine zusätzliche berechtigte Frage wäre natürlich, warum der Mann mit einer anderen Frau im Betrieb ein Verhältnis eingeht; warum machen sich immer nur die „Anderen moralisch strafbar“?

lG

Person B erhält davon Kenntnis und erfragt die private

Telefonnumer von Person C telefonisch bei Firma Z.
Der stellvertretende Geschäftsführer gibt ( wohl aus Mitleid?
) die Nummer heraus.

Frage dazu: Ist das rechtens?
Darf der stellv. Geschäftführer private Telefonnummern von
Mitarbeitern an firmenfremde Privatpersonen herausgeben?
Datenschutz?
Welche rechtlichen Konsequenzen kann dieses Verhalten für den
stellv. Geschäftsfüher nach sich ziehen?

DANKE und Gruß
funracer

Wenn du nichts zu sagen hast
…dann halt’s Maul!

es kommt darauf an, was dem GF erzählt wurde, dass dieser die
„private“ Telefonnummer herausgegeben hat, falls er dies
überhaupt war.

Bullshit!

Eine zusätzliche berechtigte Frage wäre natürlich, warum der
Mann mit einer anderen Frau im Betrieb ein Verhältnis
eingeht; warum machen sich immer nur die „Anderen moralisch
strafbar“?

Was hat das mit der Frage hier zu tun?

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Hi!

Frage dazu: Ist das rechtens?

Antwort: Nein.

Welche rechtlichen Konsequenzen kann dieses Verhalten für den
stellv. Geschäftsfüher nach sich ziehen?

Ermahnung, Abmahnung, Kündigung, Nichts - kommt darauf an, was die Geschäftsführung meint.

Gruß
Guido

es kommt darauf an, was dem GF erzählt wurde, dass dieser die
„private“ Telefonnummer herausgegeben hat, falls er dies
überhaupt war.

Und worauf genau kommt es da an? Unter welchen Umständen darf der GF den Datenschutz brechen? Mal wieder so eine typische Antwort von Dir.

Eine zusätzliche berechtigte Frage wäre natürlich, warum der
Mann mit einer anderen Frau im Betrieb ein Verhältnis
eingeht; warum machen sich immer nur die „Anderen moralisch
strafbar“?

Nein. Diese Frage ist nicht berechtigt. Es fragt nämlich keiner danach, wie Du persönlich einen Seitensprung moralisch bewertest, sondern es wird hier nach der Rechtslage hinsichtlich des Datenschutzes gefragt.

Aber wenn Du meinst, der Zweck heiligt die Mittel: Dann belege das auch.

Ansonsten kann ich mich den Aussagen von Guido nur anschließen.

Es nervt.

S.J.

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