Mitarbeiterführung: Surfen während d. Arbeitszeit

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Eine langjährige Mitarbeiterin surft immer häufiger während der Arbeitszeit privat im Internet.

Generell ist das bei uns nicht erlaubt; ich selbst würde darin kein Problem sehen, „mal ins Internet zu gehen“, wenn nicht der Arbeitsfluss darunter leiden und unnötig Überstunden aufgebaut würden!

Als Abteilungsleitung habe ich ihre privaten Surfereien bisher nur erahnt, sie aber noch nie „auf frischer Tat ertappt“, um das in einem Mitarbeitergespräch zum Thema machen zu können.
Ich habe es von einer Kollegin (ebenfalls in einer Führungsposition) erzählt bekommen, die in unserem Großraumbüro einen guten Blick auf den Bildschirm der besagten Mitarbeiterin hat.

Frage: Wie kann ich das Problem angehen bzw. beheben ohne meine Kollegin als „Petze“ einzubeziehen und somit das Büroklima zu gefährden, das mir sehr wichtig ist.

Bin für jeden Lösungsansatz dankbar!

Gruß,
Mel

Hallo,

direktes Gespräch suchen. Ohne Umschweife. Quelle nicht benennen. Notfalls den Internetbrowser auf den „Verlauf“ hin prüfen (lassen).

Hallo Mel,
eigentl. muss doch auf dem Hauptsurver zu sehen sein wie lange die Kollegin online ist. Meist löschen die Beutzer auch den Browserverlauf nicht, sodas man sehen kann wo sie surft. Dann würde ich unter 4 Augen mit Ihr sprechen und ihr die Beweise vorlegen. Sollte Sie das nicht einsehen würde ich abmahnen.

Gruß Mario

Da sind Sie in einer äußerst schwierigen Situation.
Eine konkrete Verfahrensweise kann ich Ihnen nicht empfehlen, dann das ist Ihre Verantwortung die ich Ihnen nicht abnehmen kann und will. Dazu bin ich auch vom Geschehen zu weit entfernt.

Ich halte es für sinnvoller Ihnen ein paar Fragen anhand zu geben, die Ihnen bei Ihren Überlegungen hilfreich sein können:

  • Sind die Folgen einer Zuwiderhandlung des Verbotes bekannt (Mir sind aus anderen Firmen fristlose Kündigungen bekannt)?
  • Wie handhabt Ihr Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen das Verbot?
  • Wie sind Sie mit den Leistungen Ihrer Mitarbeiterin zufrieden?
  • Wie Sind Sie mit dem Verhalten Ihrer Mitarbeiterin zurfrieden (Pünktlichkeit, Pausen, Umgang mit Vorgesetzten, Umgang mit Kolleginnen/Kollegen, Identifikation mit der Firma, Positiver / Negativer Einfluss auf das Team…)?
  • Wie gehen andere Mitarbeiter mit dem Verbot um?
  • Wie ist das Verhältnis Ihrer Mitarbeiterin zu den Kollegen?

Ansonsten bin ich mit direktem Ansprechen immer gut gefahren. Wer was gesehen hat spielt dabei keine Rolle.
Ich würde gar nicht erst den Eindruck erwecken, dass es von jemand anderem gesehen wurde.

Von persönlichen Vorwürfen halte ich nicht viel. Das Fehlverhalten habe ich schon kritisiert ohne allerdings den Mensch anzugreifen.
Lässt man den Mitarbeitern Ihre Würde (was viele Führungskräfte noch nicht verstanden haben) reagieren die meisten Mitarbeiter einsichtig.

Ich hoffe die Gedanken helfen als Anregung.

Viele Grüße,
Markus Abel

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Eine langjährige Mitarbeiterin
surft immer häufiger während der Arbeitszeit privat im
Internet.

Hallo Mel,

ich würde bei einer Teamsitzung allgem. nochmal auf die Dienstanweisung/ das Verbot des Surfens hinweisen.

Dazu eine nette Unterschriftenliste, die jeder unterschreiben muß, als Beleg dass er mit Datum vom, nochmals davon Kenntnis erhalten hat und bei nicht Beachtung leider mit einer Kündigung zu rechnen hat :smile:

Hinzufügen würde ich noch das:… in der nächsten Zeit wohl Kontrollen zu erwarten sind…aber da muß sich doch niemand Gedanken machen ?^^

Sollte danach keine „Besserung“ eintreten, bleibt nur der direkte Weg im pers. Gespräch.

Lg
Christina

Transparenz durch Regeln
Hallo Mel,

Du solltest Transparenz durch Regeln schaffen. Teile allen Mitarbeitern mit, dass Du die private Nutzung des Internets nur so lange ‚übersehen‘ kannst – Erinnerung an das offizielle Verbot – solange die Arbeit nicht darunter leidet. Nenne den Rahmen der Nutzung der für dich in Ordnung ist (30 Minuten der Arbeitszeit, wenn die Arbeit nicht darunter leidet) Lass durchblicken, dass Du es schade fändest wenn das nicht gelingt, du würdest ihnen diesen kleinen Freiraum gerne erhalten.

Die Mitarbeiter werden sich ärgern (über dich), ihr Verhalten hinterfragen und die privaten Aktivitäten automatisch reduzieren. Reißt es wieder ein, kannst Du aufgrund der eingeführten Regelung besser intervenieren (Ich schau mir das jetzt 4 Wochen an und wenn das nicht klappt, dann gilt das allgemeine Verbot).

Die Mitarbeiterin behältst Du im Auge, sprichst mit ihr – unabhängig zum Surfen - über ihre Aufgaben, vielleicht würde ihr eine Verlagerung ihrer Aufgaben gut tun und sie neu motivieren.

Bessert sich ihr Verhalten nicht, sprich sie so an, wie wenn Dir ihre Aktivitäten selbst aufgefallen sind. Natürlich nur wenn die Kollegin eine verlässliche Quelle ist. Die Mitarbeiterin wird ein konkretes Beispiel ihres Fehlverhaltens einfordern, lass dich darauf nicht ein. Dir ist aufgefallen, dass sie die private Nutzung des Internets ausgeweitet hat, wie steht nicht zur Diskussion. Und du möchtest sie bitten das zu unterlassen.

Deine Mitarbeiter müssen Dich nur bedingt verstehen, ihr habt unterschiedliche Rollen, die bringen eine andere Sichtweise mit sich.

Grüße
Barbara

Hallo Mel,
um die Mitarbeiterin zu tadeln, müssten Sie das Vergehen tatsächlich selbst beobachtet haben. Sonst wirkt der Tadel nicht und die Mitarbeiterin kann es immer abstreiten. (Vielleicht kann die Kollegin, die es beobachtet Ihnen einen Tipp geben, wenn es wieder vorkommt?)
Im Mitarbeitergespräch kann die Sache jedoch auch ohne Eigenbeobachtung angesprochen werden (da geht es ja nicht so hart her, wie bei einem Tadel). Sie können die MA fragen, was sie selber davon hält, wenn MA während der Arbeitszeit surfen und entsprechend der Reaktion dann das Gespräch fortführen.
Wenn die MA das auch nicht in Ordnung findet, lächeln Sie wissend und sagen etwas wie:„Gut, dann sind wir uns ja einig.“
Falls die MA das Surfen in Ordnung findet, erklären Sie Ihren Standpunkt dazu und weshalb das keinesfalls geduldet werden kann. (Überstundenaufbau, Kosten die der Fa entstehen, Arbeit bleibt liegen etc.)
Dazu muss gar nicht ausgsprochen werden, dass Sie wissen, dass die MA surft, sie wird sich angesprochen fühlen und ihr Verhalten ändern. (Und die Kollegin behält eine reine Weste)
Wenn sie ihr Verhalten nicht ändert, müssen Sie sie auf frischer Tat ertappen und können das erste Gespräch über das Surfen entsprechend mit in das folgende Gespräch einbauen.
Wenn es aus irgendeinem Grund nachvollziehbar ist, dass die MA surfen „muss“, dann können Sie ja eine Zeitliche Vereinbarung treffen, wann sie es tun darf, bzw. dass sie diese Zeiten dann nicht dem Arbeitszeitkonto zuschreiben darf (Pause, ausstempeln etc.)
Ich hoffe, das hilft weiter! Wenn noch Fragen auftauchen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Viel Erfolg
Brigitte Weyer

Hallo,
sicherlich gibt es kein Allheilmittel, aber wenn Ihre Mitarbeiterin so uneinsichtig ist, kann das nur personelle Konsequenzen haben. Wenn die Internetnutzung nicht erlaubt ist, verstößt sie gegen eine eindeutige Anweisung und das offensichtlich bewußt.
Im Vorfeld sollte eine Klärung mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat erfolgen

Gruß
Rainer