Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt, weil ich einen kränklichen Eindruck mache und überfordert wirke. Das stimmt auch. Das vorangegangene Personalgespräch und auch das Kündigungsgespräch ist sehr unschön für mich ausgefallen und wurde auch so dokumentiert. Die Protokolle davon, die ich auch unterschrieben habe, will mein Arbeitgeber mir nicht aushändigen.
Diese wären für mich aber sehr wichtig, da ich nun einen Antrag auf Schwerbehinderung stelle, da ich nun den 5. Job in 5 Jahren verloren habe und sehr diskriminiert wurde . (leider weiß ich erst jetzt von dieser Möglichkeit) ich habe zwei chronische Krankheiten
meine Frage: gibt es eine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer ich die Protokolle einfordern kann?
Zur Feststellung des GdB beim Versorgungsamt o.a. brauchst du dieses Protokoll überhaupt nicht. Man stellt den Antrag und benennt die behandelnde Ärzte. Diese werden dann befragt. Damit wird die Entscheidung gefällt. Der Bescheid gilt dann ab dem Tag der Antragstellung - nicht rückwirkend.
Inwieweit ein Behindertenausweis bei der nächsten Arbeitsplatzsuche hilfreich ist mußt du selbst herausbekommen.
Auf ein Prokoll, das Du unterschrieben hast, hast Du ein Recht. Bestehe drauf.
Üblich sind 2 Exemplare mit Originalunterschrift und nicht Kopie für beide Seiten.
dankeschön für die Antwort, ich dachte auch, dass man ein Recht auf alles hat, was man unterschrieben hat. Aber ein Rechtsanwalt hier bei wer-weiß-was schreib, dass es dafür keine gesetzlichen Grundlagen gibt. Also in Zukunft erst nach einer Kopie fragen, bevor man was unterschreibt.