ein Unternehmen muss Mitarbeiterin (MA)Bürogehilfin betriebsbedingt kündigen. Die MA ist seit 05.05.2009 angestellt. Wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden. Nach einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende 30 April 2010, laut Vertrag. Gibt es diesbezüglich Änderungen? Oder ist das so o.k.?
Sowie Urlaub 1 Tag pro Monat.
die Frist in Ordnung. Aber: Die Arbeitnehmerin ist länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt. Wenn dieses mehr als 10 Arbeitnehmer hat, hat sie Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung zum einen tatsächlich ein betriebsbedingter Grund zum Personalabbau vorhanden sein muss und zum anderen, dass die Arbeitnehmerin die sozial stärkste ist. Es ist nämlich bei der betriebsbedingten Kündigung eine sog. Sozialauswahl vorzunehmen. Wenn z.B. von 10 Sekretärinnen 3 gehen müssen, weil nicht mehr so viel zu tun ist, dann muss man zwischen diesen nach Alter, Unterhaltspflichten, Betriebszugehörigkeit und Schwerbehinderung abwägen.
Vorschlag: Kündigungsschutzklage erheben, wenn das Sinn macht.
So: Und nun zum Urlaub. Der Urlaub beträgt mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Das ist der gesetzliche Mindesturlaub. Der sollte hier im vollem Umfang eingefordert werden. Da das Jahr noch nicht 6 Monate alt ist, steht der Arbeitnehmerin für 2010 5/12 * 20 Tage = 9 zu.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Waitschies & Ziegenhagen
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Die genaue Adresse lautet vom 17. Mai 2010 an:
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Liebe Nutzerin
eine Rechtsberatung im Einzelfall kann leider nicht stattfinden. Die gesetzlichen Vorschriften für die Kündigungsfristen haben sich aber nicht berechnet. Im übrigen stellt sich immer die Frage nach dem Kündigungsschutz, wenn eine AN länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist und mehr als 10 volle Stellen vorhanden sind.
Nach einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende 30 April
2010, laut Vertrag.
Gibt es diesbezüglich Änderungen? Oder ist das so o.k.?
Sowie Urlaub 1 Tag pro Monat.
tut mir leid, aber das kann ich nicht beantworten, weil die Frage unverständlich formuliert ist.
ein Unternehmen muss
betriebsbedingt kündigen. Die MA ist seit 05.05.2009
angestellt. Nach einer
Frist von 4 Wochen zum Monatsende 30 April 2010, laut Vertrag.
Gibt es diesbezüglich Änderungen? Oder ist das so o.k.?
Sowie Urlaub 1 Tag pro Monat.
Vielen lieben Dank
im vorraus
Hallo, die Kündigungfrist entspricht dem Gesetz. Fraglich erscheint mir allerdings das Wort „betriebsbedingt“. Das ist kein Universalgummi!!! und ist auch kein Kündigungsgrund!!! Innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntwerden, ist eine Einreichung der Kündigungsschutzklage anzuraten! Am besten über die Gewerkschaft, weil es kostenlos ist. Beim Urlaub sieht es anders aus. Das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) enthält dort eine Aussage über die Mindestnormen und das heißt 20 Tage im Jahr bei 5 Tage Woche (also Montag bis Freitag) bzw. 24 Tage, bei Zählung der 6 Tage Woche (also Montag bis Samstag).