Mitarbeiterin schwanger - was muss man zahlen?

Hallo Wissende,

mein Kumpel - selbständig mit Ich-AG - hat vor 6 Wochen eine sozialversicherungspflichtige Fahrerin fest eingestellt. Bingo - jetzt ist sie schwanger und darf als Fahrerein ab dem 3. Monat nicht mehr arbeiten. Kumpel ist total verzweifelt, er muss ja jetzt den Lohn fortzahlen und kann die Frau auch nicht anderweitig beschäftigen (Firma besteht aus ihm und ihr). Wahrscheinlich wird sie sowieso nicht mehr viel arbeiten, da es ihr Momentan ziemlich schlecht geht (die üblichen morgendlichen Closchüsselumarmungen oder so…), da wird sie sich wohl schwangerschaftsbedingt krankschreiben lassen, so dass Kumpel auch wieder zahlen muss. Ich habe ihm geraten, sich mit ihrer Krankenkasse in verbindung zu setzen, schließlich zahlt er doch da diese U 1 oder U2… Bloß um ihn vorab etwas trösten zu können: Muss er den Lohn wirklich voll weiterzahlen? Was kriegt er eventuell von der Krankenkasse zurück? Was passiert mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung? Vielen Dank für eure ganz schnellen Antworten!

HariBo

schließlich zahlt er doch da diese U 1 oder U2… Bloß um ihn
vorab etwas trösten zu können: Muss er den Lohn wirklich voll
weiterzahlen?

das kommt drauf an.
wenn die frau berufsverbot von ihrem arzt verordnet bekommen hat, dann muß er zahlen.
ist sie krankgeschrieben, dann bekommt sie doch ab der 7. woche krankengeld.
vielleicht sollte dein freund sich schleunigst mal bei der BA erkundigen, was die ihm in so einem fall raten. wenn er ne ich-AG hat, dann wird er doch von denen gefördert, sprich existenzgründerzuschuß laut § 421l SGB III.

gruß

makea

beim Beschäftigungsverbot zahlt die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

beim Beschäftigungsverbot zahlt die Krankenkasse und nicht der
Arbeitgeber.

Na, das ist doch schon mal positiv. Was passiert dann mit dem AG-Anteil zur Sozialversicherung, weiß das jemand?

Danke!

HariBo

Hallo,
das stimmt leider so nicht -
es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten, einmal das allgemeine Beschäftigungsverbot (Schutzfristen vor und nach der Entbindung)
und zum anderen das indiviudelle Beschäftigugsverbot,
bei letzterem, wie der Name schon sagt kommt es auf die Art der
Tätigkeit der werdenden Mutter an. Wenn für Sie die Art der Tätigkeit
gefährlich werden kann und natürlich dem Kind in ihr auch, dann
spricht der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aus.
In diesem Fall muss allein der Arbeitgeber zahlen.Ob er was von
der Lohnausgleichskasse (U1,U2) wiederbekommt, hängt von deren
Satzung ab - ich weiss es leider nicht besser.
Beim allgemeinen Beschäftigungsverbot zahlt die Kasse Mutterschaftsgeld von max. 13,00 pro Tag. Die Differenz zum
tatsächlichen Netto muss der Arbeitgeber zahlen. Hier bekommt
er aber sicher was von der LAK wieder.
Gruss

Günter Czauderna

beim Beschäftigungsverbot zahlt die Krankenkasse und nicht der
Arbeitgeber.

seit wann das denn? das stimmt nicht, von der krankenkasse bekommtst du beim beschäftigungsverbot nix. wenn der arzt der frau beschäftigungsverbot anordnet, dann zahlt der arbeitgeber. kannst ja mal im gesetz nachlesen… und dann antworten.
gruß

makea

Hallo,
das stimmt leider so nicht -
es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten, einmal das
allgemeine Beschäftigungsverbot (Schutzfristen vor und nach
der Entbindung)
und zum anderen das indiviudelle Beschäftigugsverbot,
bei letzterem, wie der Name schon sagt kommt es auf die Art
der
Tätigkeit der werdenden Mutter an. Wenn für Sie die Art der
Tätigkeit
gefährlich werden kann und natürlich dem Kind in ihr auch,
dann
spricht der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aus.
In diesem Fall muss allein der Arbeitgeber zahlen.Ob er was
von der Lohnausgleichskasse (U1,U2) wiederbekommt, hängt von deren
Satzung ab - ich weiss es leider nicht besser.

genauso ist es!! :smile:das beschäftigungsverbot laut MuSchG hat nix mit der normalen schutzfrist zu tun. man darf nämlich trotz schutzfrist arbeiten. aber kann es jeder zeit wieder sein lassen. so stehts geschrieben…

Beim allgemeinen Beschäftigungsverbot zahlt die Kasse
Mutterschaftsgeld von max. 13,00 pro Tag. Die Differenz zum
tatsächlichen Netto muss der Arbeitgeber zahlen. Hier bekommt
er aber sicher was von der LAK wieder.
Gruss

Günter Czauderna