mal angenommen, ein Mitarbeiter wolle sich beschweren, weil sein Name auf den Rechnungen seiner Firma aufgeführt wird (bei seinen eigenen Tätigkeiten), da es angeblich rechtlich nicht zulässig sei.
Darf man ihm entgegnen, dass er sich wohl irren würde?
Soviel ich weiß muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter um Erlaubnis bitten, wenn dessen Portrait-Fotos veröffentlicht werden sollen; aber dass der Name nicht mehr auf den Rechnungen auftauchen dürfe, das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Wie seht Ihr die Sache? Bei welchen Angelegenheiten muss der AG überhaupt um Genehmigung des AN bitten?
Ich bin zwar kein Rechtswissender , doc lese ich gelegentlich mit .
Mir stellte sich danach die Gegenfrage , ob man dann seit ungefähr 30 Jahren gegen eingelebte Geschäftspraktiken verstösst ?
wenn ich die Rechnungen heraus suche , von meinewm aller ersten Auto , das im Jahre 1982 das erste mal zur Werkstatt musste , weil der Tüv abgelaufen war .
da stand damals schon darunter : es bediente Sie Herr "Müller - Meier - Schmitt "
Ich bin auch als Handwerker unterwegs , ich kenne das gar nicht anderst , als das nach meiner Azubi - Zeit immer entweder der Name oder ein entsprechendes Namenskürzel verwendet wurde
Da Steht irgendwo in der Kopfzeile : Techniker : Herr xxyyyzz oder Techniker Kürzel : xyz
Für den Kunden war aber der Techniker herausfindbar .
Ich MEINE zu einer ordentlichen Rechnung , gehört dazu , wer die Arbeitsleistung erbracht hat .
Hallo,
genau so sehe ich es auch. Zumal ich finde es noch sehr praktisch, denn wenn ich eine Leistung in Auftrag gegeben habe weiß ich wer mein Ansprechpartner ist.
Und wenn ich mir einen Waschmaschine gekauft habe und noch Fragen habe dann weiß ich an wen ich mich wenden soll und kann und das ist es doch was mir als Endverbraucher und Kunden Vertrauen gibt. Egal ob Dienstleister oder Einzelhandel.
Gruß SUnny