Hallo Steuerexperten,
in der Regel bekommen Mitarbeiter einer Firma ja Rabatt auf die vom Betrieb vertriebenen Waren. Dieser Mitarbeiterrabatt darf soweit ich weiss, höchstens 1.080,-€ p.a. betragen. Nur wie errechnet sich dieser Rabatt, wenn es keine allgemeingültigen Preislisten gibt, sondern die Preise bei jedem Auftrag frei kalkuliert werden?
Ich habe jetzt von einem Fall gehört, bei dem die Firma pauschal 10% auf den EK rechnet (natürlich zzgl.Mwst.). Eine andere Firma berechnet nur den netto EK zzgl.Mwst. an die Mitarbeiter.
Gibts da eine Faustformel? Und ab welcher Höhe tangiert das schon die Regelung des Geldwerten Vorteils?
Beste Grüsse
Sebastian
Hi !
Es wurde richtig erkannt, dass sich sowohl der Gesetzgeber in § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG als auch die Verwaltung in R+H 32 LStR bei der Formulierung des Rabattfreibetrages sehr vage halten. Die „Endpreise … im allgemeinen Geschäftsverkehr“ sind zu Grunde zu legen.
Wenn die Endpreise also nicht feststehen, sondern jeweils verhandelt werden, kommt es doch nur noch darauf an, die Ermittlung der € 1.080,00, die dem Mitarbeiter zufließen, plausibel darzulegen. Dazu sollten doch die Kalkulationen der Sonstigen Abnehmer sicher hilfreich sein.
BARUL76