Hallo,
wie hoch dürfen Mitarbeiterschließfächer angebracht werden ?
Beispiel:
Derzeit ist ein Fach auf Augenhöhe, die Oberkante des Faches jedoch nicht zu sehen. Nun werden neue Fächer darüber angebracht, in die man nicht mehr hineinschauen kann.
An das Schloss im Fach kommt man nur noch durch Strecken und es wird eine Stufe benötigt um Sachen darin unterzubringen.
Ist das zulässig ?
Danke
Guten Morgen
wie hoch dürfen Mitarbeiterschließfächer angebracht werden ?
Es gibt im Anhang der ArbStättV unter 4.1(3) über die Höhenlage eines Schließfachs keine Regelung, sondern nur über das grundsätzliche Vorhandensein und den Zweck (Aufbewahung Kleidung). Wer alles regeln will, kriegt nämlich gar nichts geregelt.
Grundsätzlich würde ich schon sagen, dass es zulässig ist, dem AN zuzumuten, auf einen Tritt (nach BGV D36 und DIN 4569!) zu stehen. Wenn er einen Aktenordner aus dem obersten Regalfach holt, macht er auch nichts anderes.
Gruß
smalbop