hi. ich mach derzeit ein praktikum in einem behindertenwohnheim, bestehend aus drei gruppen, in jeder etage. es gibt 3 etagen. auf unserer eatage sind zwei pflegebereiche und eine gruppe ist eingliederungshilfe. in jeder gruppe wohnen 13 bewohner, wovon au pflgegruppe 1 zu 2/3 aus rolli-fahern bestetht, pflegegruppe ist komplett bewohnt mit 13 rolli-fahrern und die wiedereingliederungshile mit 2 bewohnern. auf jeder gruppe ist nachmittagsvon 14 -21uhr nnur 1 mitarbeiter im dienst.heps, schüler und altenpfleger. schüler werden alsvoller mitarbeiter eingesetzt, auch alleine auf der gruppe in der genannten zeit, was sagt die rechtslage dda, wie es sein sollte und wie ist der reale mitarbeiterschlüssel ? weil 1:13 kanns ja wohl nicht sein, oder?
ist doch nicht recht so. ich glaub, das die leung darüber nicht die wahrheit sagt.