Mitarbeitertoilette

Hallo!
ich habe da mal ein Thema, über das man eigentlich nicht unbedingt spricht, aber trotz dem möcht ich gerne wissen: was wäre wenn…

In einem Friseursalon ein Aufenthaltsraum mit seperater Toilette existieren würde und diese Toilette von der Salonleitung abgeschlossen worden wäre.

Könnten die Mitarbeiter auf die Kundentoilette gehen?

Gibt es eine Regel/Gesetz, ab wann eine Mitarbeitertoilette am Arbeitsplatz vorhanden sein muss und wer diese dann benutzen darf (auch Kunden)?

Ich hoffe jemand weiß etwas dazu zu sagen!

ich würd mir schon ne ecke zum pinkeln suchen, das glaub mal! klo abschließen, wat soll dat denn??? pinkeln ist doch ein grundbedürfnis, dass man keinem verwehren darf. wer schafft es denn 8-10 std. nicht zu pinkeln, nur weil er auf der arbeit ist? mal abgesehen davon, dass es äußerst ungesund ist so lange nicht zu pinkeln, ist es auch so gut wie unmöglich. auch wenn es möglich wäre.
es gibt irgendwo einen gesetzestext darüber… ich werd ihn suchen und dann hier einstellen.

und das beim friseur… is ja unfassbar.

gruß

makea

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In einem Friseursalon ein Aufenthaltsraum mit seperater
Toilette existieren würde und diese Toilette von der
Salonleitung abgeschlossen worden wäre.

Hallo Kerstin, dann würde ich doch erst mal fragen warum denn die Toilette abgeschlossen ist.

Könnten die Mitarbeiter auf die Kundentoilette gehen?

Wenn die Toilette beim Aufenthaltsraum nicht aufgeschlossen wird… Wo sollen die denn sonst mit ihrer „Not(durft)“ hingehen? Der Arbeitgeber muss zumindest ne Toilette für die Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Siehe http://www.sidi.de/info-rom/arb_re/arbs_v/arbstaettv…

Gibt es eine Regel/Gesetz, ab wann eine Mitarbeitertoilette am
Arbeitsplatz vorhanden sein muss und wer diese dann benutzen
darf (auch Kunden)?

Inwiefern es ne extra Regelung gibt, wie das mit den Toiletten bei Kundenverkehr ist, weiß ich jetzt nicht, aber vielleicht kommen da ja noch Antworten.

MfG

In einem Friseursalon ein Aufenthaltsraum mit seperater
Toilette existieren würde und diese Toilette von der
Salonleitung abgeschlossen worden wäre.

Hallo Kerstin, dann würde ich doch erst mal fragen warum denn
die Toilette abgeschlossen ist.

Die Toilette ist abgeschlossen, da ein Kleinkrieg zwischen der Salonleitung und der Meisterschule, welche sich den Aufenthaltsraum mit den Mitarbeitern des Salons teilen, ausgebrochen ist.
Die Meisterschüler haben bis jetzt ( 2 Jahre lang) die Mitarbeitertoilette mit benutzt. Durch eine neue Salonleitung soll dies jetzt unterbunden werden.

Könnten die Mitarbeiter auf die Kundentoilette gehen?

Wenn die Toilette beim Aufenthaltsraum nicht aufgeschlossen
wird… Wo sollen die denn sonst mit ihrer „Not(durft)“
hingehen? Der Arbeitgeber muss zumindest ne Toilette für die
Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Siehe
http://www.sidi.de/info-rom/arb_re/arbs_v/arbstaettv…

Es wäre für die Mitarbeiter möglich die Toilette im Aufenthaltsraum zu nutzen, man muss nur die Salonleitung um einen Schlüssel „anbetteln“.

Gibt es eine Regel/Gesetz, ab wann eine Mitarbeitertoilette am
Arbeitsplatz vorhanden sein muss und wer diese dann benutzen
darf (auch Kunden)?

Inwiefern es ne extra Regelung gibt, wie das mit den Toiletten
bei Kundenverkehr ist, weiß ich jetzt nicht, aber vielleicht
kommen da ja noch Antworten.

MfG

Moin,

Hallo!

dieser Link betrifft zwar das Gastgewerbe sollte aber auch für andere Betriebe in ähnlicher Form Geltung haben.
http://www.guss-net.de/GUSS/04indexaz/G/Gas_arbeitss…
oder auch hier, aber da mußt Du Dich selber durchwühlen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv/

Gruß
Dirk m.

ich habe da mal ein Thema, über das man eigentlich nicht
unbedingt spricht, aber trotz dem möcht ich gerne wissen: was
wäre wenn…

In einem Friseursalon ein Aufenthaltsraum mit seperater
Toilette existieren würde und diese Toilette von der
Salonleitung abgeschlossen worden wäre.

Könnten die Mitarbeiter auf die Kundentoilette gehen?

Gibt es eine Regel/Gesetz, ab wann eine Mitarbeitertoilette am
Arbeitsplatz vorhanden sein muss und wer diese dann benutzen
darf (auch Kunden)?

Ich hoffe jemand weiß etwas dazu zu sagen!

Die Toilette ist abgeschlossen, da ein Kleinkrieg zwischen der
Salonleitung und der Meisterschule, welche sich den
Aufenthaltsraum mit den Mitarbeitern des Salons teilen,
ausgebrochen ist.

Ein Kleinkrieg wegen der Toilette oder ist das Toiletteabschliessen nur eine „kleine Rache“ für was anderes?

Es wäre für die Mitarbeiter möglich die Toilette im
Aufenthaltsraum zu nutzen, man muss nur die Salonleitung um
einen Schlüssel „anbetteln“.

Fakt ist, dass der Arbeitgeber Toiletten für Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss. Was machen die Mitarbeiter denn momentan? Betteln sie oder gehen sie auf die Kundentoilette?

MfG

Die Toilette ist abgeschlossen, da ein Kleinkrieg zwischen der
Salonleitung und der Meisterschule, welche sich den
Aufenthaltsraum mit den Mitarbeitern des Salons teilen,
ausgebrochen ist.

Ein Kleinkrieg wegen der Toilette oder ist das
Toiletteabschliessen nur eine „kleine Rache“ für was anderes?

Keine Rache, nur um die Meisterschüler und Dozenten zu ärgern, da diese sich zu erst geweigert haben, die Kundentoilette zu benutzen. ( hatte bis jetzt auch keinen gestört, sind doch auch Kollegen, die sich nur fortbilden)Jetzt besuchen diese die Kundentoilette. Ziel erreicht.

Es wäre für die Mitarbeiter möglich die Toilette im
Aufenthaltsraum zu nutzen, man muss nur die Salonleitung um
einen Schlüssel „anbetteln“.

Fakt ist, dass der Arbeitgeber Toiletten für Mitarbeiter zur
Verfügung stellen muss. Was machen die Mitarbeiter denn
momentan? Betteln sie oder gehen sie auf die Kundentoilette?

4 Angestellte betteln, einer benutzt die Kundentoilette, da er das lächerlich findet, um einen Schlüssel für den Toilettengang zu fragen.

MfG

Warum macht ihr nicht einfach nachschlüssel oder legt diesen Schlüssel in die Kasse so das jede von euch drauf zugreiffen kann?

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Hallo

Es gibt kein Recht auf eine „Toilette, bei der man nicht nach einem Schlüssel fragen muß“. Ebenso erscheint es ja auch der Fall zu sein, daß die Kundentoilette jederzeit genutzt werden kann.

Ein Verstoß des AG ist hier in keiner Weise ersichtlich.

Gruß,
LeoLo