Mitarbeiterüberlassung

Ist es rechtlich einwandfrei Mitarbeiter, die über Jahre nicht dem Kunden überlassen wurden, dann als Arbeitnehmer unbegrenzt vor Ort, also in andere Städte, dem Kunden zu überlassen, nur weil im Vertrag steht, dass sich der Mitarbeiter mit Reisetätigkeiten und Beratertätigkeiten einverstanden erklärt? Und darf denn dann das Gehalt unterhalb der niedrigsten TVL für den Beruf liegen?

Ist es rechtlich einwandfrei …?

So ganz klar wird mir aus der Beschreibung nicht, ob Arbeitnehmerüberlassung tatsächlich vorliegt. Siehe dazu http://bundesrecht.juris.de/a_g/index.html

Und darf denn dann das Gehalt unterhalb der niedrigsten TVL
für den Beruf liegen?

Was ist bitte TVL?

Ebenfalls grußlos

Und darf denn dann das Gehalt unterhalb der niedrigsten TVL
für den Beruf liegen?

Grundsätzlich gilt der TV nur für die Vertragsparteien :smile:

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der bundesdeutschen Länder (Bundesländer) mit …