Mitarbeiterüberwachung

Hallo,

eine Firma stellt ihren Mitarbeitern im Außendienst ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, welches der Mitarbeiter auch privat nutzen darf. Die Firma ist sehr auf die Unversehrtheit der Mitarbeiter bedacht und hat sich zum Ziel gesetzt, die Sicherheit beim Autofahren zu verbessern um die derzeitige Unfallrate von 0 selbstverschuldeten Unfällen in den letzten drei Jahren zu verbessern.

Dazu will die Firma die Fahrzeuge mit einem System ausstatten, dass das Fahrverhalten protokolliert.
Es wird aufgezeichnet: Fahrtbeginn und Fahrtende, Geschwindigkeitsprofil, Beschleunigungs- und Bremsvorgänge sowie deren Intensität. Eine Positionsbestimmung soll nicht enthalten sein.
Weiterhin erfolgt bei zu starken Beschleunigungs- und Bremsvorgängen ein akustisches Signal.

Die Daten sollen in regelmäßigen Abständen der Firma übergeben werden (Datenträger) und es soll das Fahrverhalten mit dem Vorgesetzten besprochen werden.

Wäre so etwas zulässig? Wo findet man entsprechende Gesetzte / Gerichtsentscheide? Darf der Arbeitgeber die Daten speichern? Wie ist es, wenn das Fahrzeug privat gefahren wird?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Achim

Guten Tag.

um die derzeitige Unfallrate von 0 selbstverschuldeten Unfällen in
den letzten drei Jahren zu verbessern.

Schwierig …

Ansonsten: Gibt es einen BR? Und ggf. warum nicht?

GEK

hi,

so ein ding heißt fahrtenschreiber. http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph
es ist nicht vorgeschrieben für außendienstler aber auch nicht untersagt. warum auch?

gruß
ann

Hallo,

so ein ding heißt fahrtenschreiber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph

ein Fahrtenschreiber zeichnet aber keine Beschleunigungs- und Bremsvorgänge sowie deren Intensität auf. Zumindest nicht in einer Form, die Aufschluss über die Fahrweise zeigt, um die es hier wohl geht. Dafür ist das Ding auch gar nicht gedacht.

Auf einer Karte mit so einem Durchmesser, auf dem 24 Stunden aufgezeichnet werden, ist die Auflösung hierfür nicht ausreichend.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b6/T…

Gruß

S.J.

Hallo,

ein Fahrtenschreiber zeichnet aber keine Beschleunigungs- und
Bremsvorgänge sowie deren Intensität auf.

Die alten Schaublätter nicht so deutlich, allerdings sind ja nun die Fahrerkarten vorgeschrieben, und da sieht das anders aus.

Siehe Wikilink unter Vorschriften in Deutschland:
Die Geräte müssen plombiert und eichfähig sein. Sie ermöglichen die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers durch die Straßenaufsichtsorgane und dienen zur Unfallrekonstruktion…Von der Fahrerkarte muss vor dem Überschreiben der 28 Tage - Aufzeichnung diese digital im Unternehmen gesichert werden. Die im Kontrollgerät (ugs. „Blackbox“ oder „Digitacho“) gespeicherten Daten müssen spätestens alle 90 Tage im Unternehmen gesichert werden. (§ 2 Abs 5 FPersV).

Zumindest nicht in
einer Form, die Aufschluss über die Fahrweise zeigt, um die es
hier wohl geht. Dafür ist das Ding auch gar nicht gedacht.

Die Fahrerkarte schon. Sie ist quasi ein http://de.wikipedia.org/wiki/Unfalldatenspeicher

Um einen solchen wird es sich wohl bei der Fragestellerin handeln.

ms

Hallo Achim,

ich finde die Idee des AG sehr gut! Ob dies rechtlich OK ist mag ich nicht zu beurteilen.

Aber alleine aus der Erfahrung heraus weis ich, wie mit Firmenwagen (auch andere Firmengegenstände) umgegangen wird.

Wenn also nun überwacht werden soll wie mit den Fahrzeugen gefahren wird (durchdrehende Reifen, rasantes fahren, sehr starkes bremsen, durchgehend schnell fahren, usw), dann sit das doch vollkommen legitim. Wem gehören denn die Fahrzeuge? Eben, von daher macht es in meinen Augen auch keinen Unterschied ob grad beruflich oder privat gefahren wird. Der Wagen gehört immer noch der Firma.

Super Idee also! Werde mich gleich mal auf die Suche noch solchen Geräten machen.

Gruß
Samy

Morgen!

Super Idee also! Werde mich gleich mal auf die Suche noch
solchen Geräten machen.

Das Problem wird nur sein, die wirklich guten Mitabeiter werden den AG
mal fragen ob er noch sauber tickt und ihm die Karren auf den Hof
stellen.
Dann hat er nur noch nörgelnde, nicht ganz so geniale, angepasste MAs
die schön langsam Auto fahren.

Gruß
Stefan

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Moin!

Super Idee also! Werde mich gleich mal auf die Suche noch
solchen Geräten machen.

Das Problem wird nur sein, die wirklich guten Mitabeiter
werden den AG
mal fragen ob er noch sauber tickt und ihm die Karren auf den
Hof
stellen.
Dann hat er nur noch nörgelnde, nicht ganz so geniale,
angepasste MAs
die schön langsam Auto fahren.

Warum sollten Sie?!? Wenn Sie die „Guten“ sind dann haben sie doch auch nichts zu befürchten!!?!!
Außerdem könnte man mit dem gesparten Geld aus Strafzetteln, Reparaturkosten und Reifenverschleiß eine Sonderzahlnug für „gutes Fahrverhalten“ ins Leben rufen…

Also ich finde es positiv!

Des Weiteren würden nach Deiner Meinung ja zig tausende LKW-Fahrer nörgelnd durch die gegend fahren da Ihre Geschwindigkeiten auch erfasst werden…

Gruß
Samy

Boah…
Sorry, aber - zu Recht! - will sich nicht jeder der saublöden Phrase „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“ unterwerfen.

Ein AG, der mir so wenig Vertrauen entgegenbringt und mir quasi von vorn herein vorwirft, ich würde sein Eigentum nicht pfleglich behandeln, dürfte ganz schnell wieder auf meine Dienste verzichten!

Gruß
Christian

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…ein wenn es jetzt hier ein wenig an der Frage vorbeigeht…

Und der AG würde freundlich nicken und den nächsten Bewerber wählen und warscheinlich kann er froh sein, dass er so einen „Raser“ aussortiert hat.

Es geht hier ja nicht nur um die Kontrolle der AN! Vielmehr würde ich auch die Kosten im Vordergrund sehen welche dadurch gesparrt werden können weil einfach vorsichtiger/ordentlicher gefahren wird…

Was hats mit Kontrolle des AN zu tun? Dem AG geht es hier um sein Eigentum!

Gruß
Samy

…ein wenn es jetzt hier ein wenig an der Frage vorbeigeht…

Nicht unbedingt - ich halte so eine Überwachung nämlich für rechtlich mehr als grenzwertig, Stichwort „Persönlichkeitsrechte“.

Und der AG würde freundlich nicken und den nächsten Bewerber
wählen und warscheinlich kann er froh sein, dass er so einen
„Raser“ aussortiert hat.

Nun, ich habe in meinen 17 Jahren, in denen ich fahre, nicht ein einziges Ticket bekommen. Soviel zum „Raser“. :smile:
Und einem AG, der mich deswegen nicht weiterbeschäftigen will, weine ich keine Träne nach - da finde ich was besseres. Wenn andere AN nach mir sich das antun wollen, bitte, ihre Sache. Man kann niemanden zwingen, sich nicht komplett zu offenbaren und entblößen.

Es geht hier ja nicht nur um die Kontrolle der AN! Vielmehr
würde ich auch die Kosten im Vordergrund sehen welche dadurch
gesparrt werden können weil einfach vorsichtiger/ordentlicher
gefahren wird…

Doch, es geht exakt NUR um die Kontrolle. Worum denn sonst, wenn das Fahrverhalten des AN *kontrolliert* wird?
Und die Kosten…das ist doch gelacht. Ich bin sicher, das Überwachungsgerät sowie die Auswertung der Daten ist *weit* kostspieliger als was im Gegenzug an Bremsenveschleiß etc. eingespart wird.

Was hats mit Kontrolle des AN zu tun? Dem AG geht es hier um
sein Eigentum!

Ja, das Auto - der der AN hingegen ist *nicht* Eigentum des AG.

Was du hier übersiehst, ist daß zwischen AG und AN ein Vertrauensverhältnis bestehen sollte. Durch diese Kontrolle wird es seitens des AG aber ad absurdum geführt.

Gruß
Christian

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…ein wenn es jetzt hier ein wenig an der Frage vorbeigeht…

Nicht unbedingt - ich halte so eine Überwachung nämlich für
rechtlich mehr als grenzwertig, Stichwort
„Persönlichkeitsrechte“.

Und genau das sehe ich nicht so! Wo werde ich denn in meinem Persönlichkeitsrecht eingeschrenkt, wenn der AG auswerten kann wie ich mit seinem Eigentum umgegangen bin? Das hat weder was mit Persönlichkeitsrecht noch mit Kontrolle des AN zu tun. Der UP schrieb ja außerdem, das eine Ortung nicht möglich sei, also werden „nur“ die Fahrweisen protokolliert!

Und der AG würde freundlich nicken und den nächsten Bewerber
wählen und warscheinlich kann er froh sein, dass er so einen
„Raser“ aussortiert hat.

Nun, ich habe in meinen 17 Jahren, in denen ich fahre, nicht
ein einziges Ticket bekommen. Soviel zum „Raser“. :smile:

…„Raser“ war auch einfach nur ein Begriff von mir um den Leuten einen Namen zu geben… Das sollte nicht auf Dich direkt abzielen…

Und einem AG, der mich deswegen nicht weiterbeschäftigen will,
weine ich keine Träne nach

Na ob es soweit kommen wird sagt ja keiner. Aber sieh es doch mal so: Das Protokoll sagt aus, dass ständig mit Vollgas und daher auch mit starker Bremsverzögerung gefahren wird. Da ist nicht nur der verschleiss sondern auch noch die Unfallgefahr. (Jetzt aber bitte nicht mit „fahre oft zügig und hatte xx Jahre keinen Unfall“ antworten / tut heir nüx zur sache) =)

  • da finde ich was besseres. Wenn

andere AN nach mir sich das antun wollen, bitte, ihre Sache.
Man kann niemanden zwingen, sich nicht komplett zu offenbaren
und entblößen.

Wo ist das denn eine entblößung? Der AG sieht doch lediglich das Fahrverhalten seiner Angestellten! Zig tausende Trucker fahren jeden Tag mit Tachoscheibe bzw. nun mit den Speicherkarten.

Es geht hier ja nicht nur um die Kontrolle der AN! Vielmehr
würde ich auch die Kosten im Vordergrund sehen welche dadurch
gesparrt werden können weil einfach vorsichtiger/ordentlicher
gefahren wird…

Doch, es geht exakt NUR um die Kontrolle. Worum denn sonst,
wenn das Fahrverhalten des AN *kontrolliert* wird?
Und die Kosten…das ist doch gelacht. Ich bin sicher, das
Überwachungsgerät sowie die Auswertung der Daten ist *weit*
kostspieliger als was im Gegenzug an Bremsenveschleiß etc.
eingespart wird.

Was hats mit Kontrolle des AN zu tun? Dem AG geht es hier um
sein Eigentum!

Ja, das Auto - der der AN hingegen ist *nicht* Eigentum des
AG.

Aber der AN nutzt das Eigentum des AG doch! Er ist ja nicht verpflichtet damit privat zu fahren! Wenn er die Überwachung nicht wünscht, lässt er das Auto stehen!

Was du hier übersiehst, ist daß zwischen AG und AN ein
Vertrauensverhältnis bestehen sollte. Durch diese Kontrolle
wird es seitens des AG aber ad absurdum geführt.

Dieses Argument finde ich absolut nicht passend! Er beweisst schon genug Vertrauen in dem er ein Auto zur Verfügung stellt! Ob Branchenüblich oder sogar notwendig dahingestellt.

Gruß
Christian

Wofür sind denn dann Stempeluhren?
Des Weiteren kann dies auch einen versicherungstechnischen Grund haben!?! Evtl. geringe Beiträge?!
Unfallvorsorge durch bewussteres Fahrverhalten!

Du siehst, es gibt diverse plausible Gründe die dafür sprechen! Nicht alles was die AG machen muss immer schlecht gemeint sein.

Gruß
Samy

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Und genau das sehe ich nicht so! Wo werde ich denn in meinem

.

also werden „nur“ die Fahrweisen protokolliert!

Das quasi Live-Auswerten von Fahrverhalten ist wie ein Auswerten der Persönlichkeit.
Einfacher und rechtlich unbedenklich wäre doch, bei der jährlichen Inspektion den Verschleiß zu prüfen.
Wenn er nur geringfügig erhöht ist, würde ich als AG keinen Pfifferling drum geben - und wenn Bremsen, Kupplung und Co. im Eimer sind, kann man immer noch sagen: „Hören Sie mal, Sie haben den Firmenwagen ganz schön verschlissen. Bitte ändern Sie ihre Fahrweise ein wenig.“

Wo ist das denn eine entblößung? Der AG sieht doch lediglich
das Fahrverhalten seiner Angestellten! Zig tausende Trucker
fahren jeden Tag mit Tachoscheibe bzw. nun mit den
Speicherkarten.

Dort wird die Geschwindigkeit und die Lenkzeit registriert, mehr nicht. Und das ist gesetzlich vorgeschrieben - ein LKW-Fahrer, der seit 20 Stunden mit Tempo 100 fährt ist was anderes als ein PKW-Fahrer, der zu hart bremst und die Kupplung schleifen läßt.

Aber der AN nutzt das Eigentum des AG doch! Er ist ja nicht
verpflichtet damit privat zu fahren! Wenn er die Überwachung
nicht wünscht, lässt er das Auto stehen!

Sorry, aber das ist ein schwaches Argument.
Und wenn er einen Geschäftstermin wahrnehmen muß?
Dann kann er den Wagen ja wohl nicht stehenlassen.
Klar, er kann seinen Privatwagen nehmen…aber auf eigene Kosten. Das geht am Sinn des Firmenwagens vorbei.

Dieses Argument finde ich absolut nicht passend! Er beweisst
schon genug Vertrauen in dem er ein Auto zur Verfügung stellt!

Jein. Nichts ist umsonst. Der AN stellt dem AG sein Wissen und seine Arbeitskraft zur Verfügung - und geht sogar jeden Monat mit seiner Arbeit in Vorleistung, bevor er Geld dafür bekommt.
Ein Arbeitsvertrag ist ein gleichgewichtiges Verhältnis. Niemand verschenkt was, niemand bekommt etwas geschenkt.

Wofür sind denn dann Stempeluhren?
Des Weiteren kann dies auch einen versicherungstechnischen
Grund haben!?!

Hauptsächlich ist das sogar der Grund.
Und Anwesenheitskontrolle ist etwas anderes als permanente Verhaltenskontrolle. Das ist so, als würde mir der Chef die ganze Zeit über die Schulter schauen um zu sehen, was ich gerade mache.

Unfallvorsorge durch bewussteres Fahrverhalten!

Wie soll das funktionieren? Bitte erläutere mir die Verbinding zwischen Fahrverhalten und Unfallvorsorge?
Oder andersherum: ich kann immer Tacho 50 fahren, besonders bremsen- und kupplungsschonend - und trotzdem irgendwo reinrasseln.

Du siehst, es gibt diverse plausible Gründe die dafür
sprechen! Nicht alles was die AG machen muss immer schlecht
gemeint sein.

Es gibt auch genausoviele plausible Gründe, die dagegensprechen.
Und in der Tat ist es leider so, daß viele AG in ihren AN erstmal potentielle Kosten-, Schad- und Störfaktoren sehen. Das ist leider deutsche Mentalität.

Gruß
Christian

Hallo,

eine Firma stellt ihren Mitarbeitern im Außendienst ein
Firmenfahrzeug zur Verfügung, welches der Mitarbeiter auch
privat nutzen darf. Die Firma ist sehr auf die Unversehrtheit
der Mitarbeiter bedacht und hat sich zum Ziel gesetzt, die
Sicherheit beim Autofahren zu verbessern um die derzeitige
Unfallrate von 0 selbstverschuldeten Unfällen in den letzten
drei Jahren zu verbessern.

Tolle Begründung, wie will man eine Rate von 0 Unfällen noch verbessern?

Dazu will die Firma die Fahrzeuge mit einem System ausstatten,
dass das Fahrverhalten protokolliert.
Es wird aufgezeichnet: Fahrtbeginn und Fahrtende,
Geschwindigkeitsprofil, Beschleunigungs- und Bremsvorgänge
sowie deren Intensität. Eine Positionsbestimmung soll nicht
enthalten sein.

Na ja, der eine oder andere wird seinen Fahrstil evtl. anpassen müssen.

Weiterhin erfolgt bei zu starken Beschleunigungs- und
Bremsvorgängen ein akustisches Signal.

Na ja, bei einer Notbremsung piept das Auto dann auch noch, toll.

Die Daten sollen in regelmäßigen Abständen der Firma übergeben
werden (Datenträger) und es soll das Fahrverhalten mit dem
Vorgesetzten besprochen werden.

Man könnte doch auch jetzt schon aufgrund von Reifenverschleiss, Bremsbelagsverbrauch, Spritverbrauch wirkliche Rowdies finden.

Wäre so etwas zulässig? Wo findet man entsprechende Gesetzte /
Gerichtsentscheide? Darf der Arbeitgeber die Daten speichern?
Wie ist es, wenn das Fahrzeug privat gefahren wird?

Das Fahrzeug bleibt ja Firmeneigentum, also darf man es auch in der Freizeit nicht behandeln, wie man möchte.

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Achim

Problem könnte bestehen, wenn Firmenwagen auch mal von anderen Kollegen gefahren werden müssen. Da muss schnell mal jemand zur Post und hat kein Fahrzeug …

Dann würde ich mir natürlich von demjenigen unterschreiben lassen, wann er das Fahrzeug übernommen und wieder zurückgegeben hat.

Der BR wird wohl zustimmen müssen, falls es den gibt.

Ansonsten: ordentlich fahren; wenn man einen Termin nicht einhalten kann, ohne Gas zu geben, sagt man ihn eben ab oder verschiebt ihn.
Auf der Autobahn eben ordentlich 130 fahren, nicht 180 oder noch schneller. Das schont auch die Nerven und manchmal Leben. Außerdem ist man bei Tempo > 130 immer Mitschuld. Es gab schon Unfälle, da ist jemand vom Beschleunigungsstreifen gleich auf die linke Spur gefahren, von hinten fuhr ein schnelles Fahrzeug auf. Der Auffahrende bekam Mitschuld, weil nachgewiesen wurde, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn er 130 gefahren wäre.

Und wer gar keinen Bock auf so eine Kontrolle und Alternativen hat, verlässt eben die Firma.

Eigentlich ist es aber vernünftig, dass die Firma auf ordentliches Fahren bedacht ist. Andere Unternehmen setzen die Leute unter Druck und zwingen sie quasi indirekt zum Rasen, indem sie Termine einfach zu eng planen. Tickets lassen sie natürlich die AN zahlen.

Viele Grüße

Holygrail

Das quasi Live-Auswerten von Fahrverhalten ist wie ein
Auswerten der Persönlichkeit.

Sorry, aber das ist doch Blösdin!

Einfacher und rechtlich unbedenklich wäre doch, bei der
jährlichen Inspektion den Verschleiß zu prüfen.
Wenn er nur geringfügig erhöht ist, würde ich als AG keinen
Pfifferling drum geben - und wenn Bremsen, Kupplung und Co. im
Eimer sind, kann man immer noch sagen: „Hören Sie mal, Sie
haben den Firmenwagen ganz schön verschlissen. Bitte ändern
Sie ihre Fahrweise ein wenig.“

Aber dann sind die Kosten ja schon entstanden! Also kann man mit dem System sogar vorbeugen!

ein

LKW-Fahrer, der seit 20 Stunden mit Tempo 100 fährt ist was
anderes als ein PKW-Fahrer, der zu hart bremst und die
Kupplung schleifen läßt.

Weil?!? Aber beides wird vom AG eingesehen! Also bis auf die verschiedenen Daten die aufgeführt sind identischer Sachverhalt!
Das das eine vorgeschrieben ist tut hierbei nichts zur Sache.

Aber der AN nutzt das Eigentum des AG doch! Er ist ja nicht
verpflichtet damit privat zu fahren! Wenn er die Überwachung
nicht wünscht, lässt er das Auto stehen!

Sorry, aber das ist ein schwaches Argument.
Und wenn er einen Geschäftstermin wahrnehmen muß?
Dann kann er den Wagen ja wohl nicht stehenlassen.
Klar, er kann seinen Privatwagen nehmen…aber auf eigene
Kosten. Das geht am Sinn des Firmenwagens vorbei.

Lesen heißt lösen! :wink: Schau mal was ich geschrieben hatte! Mir ging es lediglich um die PRIVATEN Fahrten´die nicht mit dem Firmenwagen absolviert werden müssen…

Dieses Argument finde ich absolut nicht passend! Er beweisst
schon genug Vertrauen in dem er ein Auto zur Verfügung stellt!

Jein. Nichts ist umsonst. Der AN stellt dem AG sein Wissen und
seine Arbeitskraft zur Verfügung - und geht sogar jeden Monat
mit seiner Arbeit in Vorleistung, bevor er Geld dafür bekommt.
Ein Arbeitsvertrag ist ein gleichgewichtiges Verhältnis.
Niemand verschenkt was, niemand bekommt etwas geschenkt.

An meiner Aussage vorbei und ein völlig anderes Thema…

Wofür sind denn dann Stempeluhren?
Des Weiteren kann dies auch einen versicherungstechnischen
Grund haben!?!

Hauptsächlich ist das sogar der Grund.
Und Anwesenheitskontrolle ist etwas anderes als permanente
Verhaltenskontrolle. Das ist so, als würde mir der Chef die
ganze Zeit über die Schulter schauen um zu sehen, was ich
gerade mache.

Also kann ich in einem Großraumbüro auch verlagen das der auch dort sitzende Chef die Augen schließt weil ich mich ansonsten in meinen Persönlichkeitsrechten eingeschrenkt fühle?!?

Unfallvorsorge durch bewussteres Fahrverhalten!

Wie soll das funktionieren? Bitte erläutere mir die Verbinding
zwischen Fahrverhalten und Unfallvorsorge?
Oder andersherum: ich kann immer Tacho 50 fahren, besonders
bremsen- und kupplungsschonend - und trotzdem irgendwo
reinrasseln.

Siehe Unfallstatistik! Überhöhte Geschwindigkeit ist Platz 1…
Also ein RIESEN Argument meinerseits! =)
http://www.autokiste.de/psg/0907/8115.htm (Auch wenn 2008 nur auf Platz 3)

Du siehst, es gibt diverse plausible Gründe die dafür
sprechen! Nicht alles was die AG machen muss immer schlecht
gemeint sein.

Es gibt auch genausoviele plausible Gründe, die
dagegensprechen.
Und in der Tat ist es leider so, daß viele AG in ihren AN
erstmal potentielle Kosten-, Schad- und Störfaktoren sehen.
Das ist leider deutsche Mentalität.

Ach ja?! Also ich bin in meiner beruflichen Laufbahn niemals so einem AG begegnet! Des Weiteren halte ich die Aussage für sehr schwammig! Hier sprechen die persönlichen Eindrücke und Emotionen würde ich sagen…

Greetz
Samy

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Sorry, aber das ist doch Blösdin!

Ansichtssache.

Aber dann sind die Kosten ja schon entstanden! Also kann man
mit dem System sogar vorbeugen!

Das fällt unter unternehmerisches Risiko! Bisher ist noch kein AG pleite gegangen, nur weil ein AN die Kupplung mal hat schleifen lassen.

Das das eine vorgeschrieben ist tut hierbei nichts zur Sache.

Nee. Das eine ist ggfs. eine Gefahr für die Allgemeinheit, das andere allerhöchstens ansatzweise für die wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen.

Lesen heißt lösen! :wink: Schau mal was ich geschrieben hatte!
Mir ging es lediglich um die PRIVATEN Fahrten´die nicht mit
dem Firmenwagen absolviert werden müssen…

Ähm…also willst du sagen, daß der AN das Auto bei Geschäftsfahrten nach belieben verheizen kann, aber es bei Privatfahrten wie ein rohes Ei behandeln muß?

An meiner Aussage vorbei und ein völlig anderes Thema…

Beim genauen Lesen: stimmt. Sorry.

Also kann ich in einem Großraumbüro auch verlagen das der auch
dort sitzende Chef die Augen schließt weil ich mich ansonsten
in meinen Persönlichkeitsrechten eingeschrenkt fühle?!?

Nein, aber du kannst verlangen, daß er dich nicht permament kontrolliert in dem er z.B. dich persönlich oder per Kamera oder per Software oder wie auch immer überwacht.
Der Gesetzgeber erlaubt Stichproben, aber keine permanente Kontrolle.

Siehe Unfallstatistik! Überhöhte Geschwindigkeit ist Platz
1…

Wenn ich meinen Kopf in den Ofen stecke und meine Füße in den Tiefkühler, bin ich statistisch gesehen auch insgesamt wohltemperiert.
Soll heißen: das ist Nonsense. Wenn jemand aus eigener Schuld einen Unfall verursacht, kann man darüber reden. Ansonsten gilt der Vertrauensvorschuß - in beide Richtungen.

Ach ja?! Also ich bin in meiner beruflichen Laufbahn niemals
so einem AG begegnet! Des Weiteren halte ich die Aussage für
sehr schwammig! Hier sprechen die persönlichen Eindrücke und
Emotionen würde ich sagen…

Du siehst es schon im Beispiel des Threadstarters. Eher ist es umgekehrt: wenn DIR so etwas noch nicht begegnet ist, kannst du nicht sagen, daß das deine Erfahrung der Standard wäre.
Ich persönlich bin solchen AG schon öfters begegnet. Deren Maßnahmen gingen zwar nicht gegen mich, aber trotzdem stoßen sie mir sauer auf.

So, ich verabschiede mich ins Wochenende, daher kommen weitere Antworten erst später.

Gruß
Christian

So, ich verabschiede mich ins Wochenende, daher kommen weitere
Antworten erst später.

Gruß
Christian

Wünsche Dir ein schönes!
Ich denke wir sollten das Thema hiermit beenden!
Auch wenn es nett war… =)

Gretz
Samy

Abend!

Super Idee also! Werde mich gleich mal auf die Suche noch
solchen Geräten machen.

Das Problem wird nur sein, die wirklich guten Mitabeiter
werden den AG
mal fragen ob er noch sauber tickt und ihm die Karren auf den
Hof stellen.
Dann hat er nur noch nörgelnde, nicht ganz so geniale,
angepasste MAs die schön langsam Auto fahren.

Warum sollten Sie?!? Wenn Sie die „Guten“ sind dann haben sie
doch auch nichts zu befürchten!!?!!

Weil sie ein Mann sind und sich nicht von irgendwelchen Schleimern
im Privatleben noch beobachten lassen.

Auch wenn du es nicht verstehen magst, die Guten werden sich einfach
einen neuen Job suchen (die haben sowas nicht nötig) und die
Schlechten darfst du behalten.

Deine persönliche Meinung interessiert da nun gerade gar nicht!

Also ich finde es positiv!

Wie schon gesagt, das ist völlig unherheblich, da du nicht die Arbeit
machst.

So eine Idee kann nur einem jungen Controller einfallen der keine
Ahnung vom wirklichen Leben hat.

Gruß
Stefan

Ich wäre schon froh, einmal so ein Gerät gehabt zu haben. Als ich einmal an einer Kreuzung lediglich die Kupplung kommen ließ und auf meinen 2 Meter vor mir stehenden Vordermann „aufrollte“, wäre alles soweit klargestellt gewesen.

Dieses asoziale Subjekt hat die Situation ausgenutzt und ist nun „arbeitsunfähig“ und was weiss ich noch alles. Leider habe ich keine Handhabe gegen dieses faule, arbeitsscheue Stück und die Versicherungskosten sind entsprechend gestiegen…

Moin Stefan,

also ich konnte deinem Posting nicht ein Argument entnehmen!

Lediglich geschwafel und sinnloses gerede!

Vor allem den Zusammenhang zwischen dem Thema und meiner Person habe ich nicht verstanden.

Von daher ist das Thema hiermit beendet!

Gruß