Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Jemand soll in Unternehmen X eine Tätigkeit beginnen. Es soll ein sog. „Mitarbeitervertrag“ abgeschlossen werden. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass man die Lohnsteuerkarte nicht braucht, es laufe alles über die Steuernummer. Welche Art von „Mitarbeitervertrag“ soll das dann sein? Ein ganz normaler Arbeitsvertrag ja wohl eher nicht, oder?
Danke!
Servus,
es geht dabei um einen Vertrag für einen „freien Mitarbeiter“. Das sind in einigen Sparten und Berufen Selbständige, die im Rahmen eines Werkvertrages gegen Honorar tätig sind. In anderen Sparten und Berufen Scheinselbständige, die sich nach der nächsten Sozialversicherungsprüfung darüber freuen dürfen, dass der Arbeitgeber 100% der Beiträge für sie zahlen muss, ohne Einbehalt von Arbeitnehmeranteilen. Andererseits gibts solche Dinge wie bezahlten Urlaub erst am Schluss des Vertragsverhältnisses, und der muss vor dem Arbeitsgericht beantragt werden.
Schöne Grüße
MM