Mitbenutzung des Gartens

Hallo,

aus gegebenem Anlass habe ich folgendes Problem.

Wir leben in einem Haus bestehend aus 3 Wohnnungen. Das Haus hat eine längliche Bauform, so dass Wohnung A und B hintereinander liegen. Wohnung C liegt über A und teilweise auch über B. (wohnung A zur Straße hin, B zum Garten hin). Das Haus wurde Jahrzehnte lang durch eine Familie benutzt die sich auch den Garten teilten da jedem Besitzer davon ein Drittel gehört. Seit ca 5 Jahren werden nun Wohnung A und C vermietet jedoch ohne Gartenmitbenutzung.
Nun allerdings will Besitzer von C seine Wohnung an einen neuen Mieter mit Gartenbenutzung vermieten.
Darf das Besitzer C überhaupt, auch wenn vereinbart wurde mit B die Wohnung nur ohne Benutzung des Garten zu vermieten?? Seit Besitzer A und C ihre Wohnungen vermietet haben wurde der Garten nur von B (uns) genutzt, in Schuss gehalten und diverse Arbeiten verrichtet an den finanziell A und C nicht beteiligt waren.

Außerdem führt der Weg in den Gartne an allen unseren Fenstern vorbei und z.B. die Terasse liegt direkt vor unserem großen Wohnzimmerfenster.

Kann man C daran hindern die Wohnung mit Benutzung des Garten zu vermieten???

Vielen Dank

Hallo Schneemann86
wenn ich das richtig verstanden habe, ist dir die Wohnung ohne Benutzung des Gartens vermietet worden. Das heißt rechtlich gesehen ist die Nutzung geduldet worden.
Du hast also kein Recht auf den Garten und als Mieter kannst du einem Eigentümer keine Vorschriften machen, somit nicht verbieten seine Wohnung mit Garten zu vermieten.
Hier bleibt nur die Möglichkeit einen Weg zu finden, den Garten gemeinsam zu nutzen evtl. entsprechend einzuteilen.
Das heißt ein Gespräch suchen um eine Lösung zu finden.
Nochmals zum Schluß du hast laut Mietvetrag keinerlei Rechte.
Viel Erfolg u. liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Mieter sind wir nicht wirklich, da meine Großeltern das Haus errichteten und wir es in den 70ern erweitert haben. Seit deren Tod wohnten mein Onkel, mein Cousin und unsere Familie in diesem Haus. In A Cousin und in B mein Onkel die Ihre Wohnungen aber seit geraumer Zeit vermieten jedoch ohne Gartenbenutzung was auch eigentlich so abgeklärt war. Jedoch will mein Onkel nun seine Wohnung mit Garten vermieten.
Solang nur mein Cousin und mein Onkel hier wohnten war die gemeinsame Nutzung ja kein Problem, allerdings wollten wir nicht das fremde Leute im Sommer die ganze Zeit an unseren Fenstern vorbei laufen und den Garten benutzen den meine Familie schon seit Jahren in Schuss hält, immer wieder Reparaturen durchführt und Geld hineinsteckt.( Dies war schon vorher der Fall aber nie ein Problem da wir ja eine Familie in dem Haus waren).
Als darüber gesprochen wurde die Wohnungen zu vermieten wurde beschlossen diese ohne Garten zu vermieten. Nun um die Wohnung attraktiver zu machen soll sie aber nun mit Garten vermietet werden was wir natürlich ein wenig unfair finden.

Gilt hier z.B. nicht die mündliche Vereinbarung das die Wohnungen nur ohne Garten vermietet werden oder kann dies einfach so geändert werden?

Vielen Dank,
Daniel

Hallo Daniel,
danke für deine Rückmeldung u. erneute Schilderung der Sachlage, die sich mir nun anders darstellt.
Vorab habe ich aber noch eine Frage, bevor ich dir konkret antworten kann.
Wer ist Eigentümer des Hauses? Dein Onkel o. seid ihr eine Eigentümergemeinschaft?
Vielen Dank für deine Antwort im voraus.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,

soweit ich weiß gehört das Haus niemandem expliziet, daher gehe ich von einer Eigentümergemeinschaft aus.

Vielen Dank und
Liebe Grüße
Daniel

Hallo Daniel,
wenn es sich num eine Eigentümergemeinschaft handelt, haben bei drei Parteien jeder ein Drittel Stimmrecht.
In deinem Fall heißt das, dass die Mehrheit bestimmt.
Wenn dein Cousin und du gegen eine Vermietung mit Gartennutzung seid, habt ihr das Stimmrecht u. dein Onkel kann seine Wohnung nicht mit Gartennutzung vermieten.
Das ist die rechtliche Seite.
Doch solltest du das Gespräch mit deinem Onkel suchen u. ihn auf die mündliche Abmachung hinweisen sowie auf die Einschränkungen, die Euch im Erdgeschoss dadurch entstehen.
Wer möchte schon fremde Menschen in seinem Garten haben, die dann auch noch an der Intimsphäre (ins Fenster schauen) teilnehmen.
Es sei denn ihr macht die Rollos/Gardinen zu, was letztendlich eine verminderte Wohnqualität ausmachen würde.
Möchte dein Onkel unter diesen Umständen auch so wohnen, wie er euch dies zumuten will.
Hinzu wäre bei einer Gartennutzung zu klären, wer welche Arbeiten macht und welche Kosten übernimmt.
Sicher läßt sich eine Wohnung mit Gartennutzung besser vermieten, aber die evtl. entstehenden Probleme darf man nicht außer acht lassen.
Nicht jeder Mieter weiß sich zu benehmen.
Ich wünsche dir viel Erfolg u. dass letztendlich du weiterhin ungehindert die Wohnung u. Garten nutzen kannst.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,

vielen Dank für deine Hilfe. Damit hast du mir schon mal sehr weitergeholfen. Ich hoffe natürlich das man das mit meinem Onkel noch normal klären kann, denn wer möchte schon Streit mit seiner Familie haben.

Liebe Grüße,

Daniel

Hallo Heike,

was mir gerade eben noch eingefallen ist. Du sagtest das dies ja eine geminderte Wohnqualität nach sich ziehen würde. Wenn mein Cousin nun der Vermietung mit Garten zustimmen würde, könnte man dann mit dem Argument der verminderten Wohnqualität etwas dagegen unternehmen?

Vielen Dank
und Liebe Grüße

Daniel

Hallo Daniel,
sicherlich hast du die Möglichkeit rechtlich gegen deinen Onkel vorzugehen.
Aber wie du schon geschrieben hast, möchte niemand Streit in der Familie haben.
Somit wäre es schön wenn es sich anderweitig klären läßt.
Gibt es vielleicht die Möglichkeit ein Stück Garten so abzutrennen, daß ihr von dem Mieter nicht so gestört werdet?.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Heike,

Leider gibt es diese Möglichkeit nicht den Garten abzutrennen.
Wäre es aber im Notfall möglich gegen die Vermietung mit Garten rechtlich vorzugehen mit der Aussicht auf Erfolg oder ist das eher zweifelhaft. Allein die tatsache das es nicht rechtens wär, wäre ja schon ein Argument.

Liebe Grüße
Daniel

Hallo Daniel,
Deine Frage kann ich nicht eindeutig beantworten, da hier verschieden Kriterien zu beachten sind.
Wer ist im Grundbuch eingetragen? Wer hat das Haus geerbt? Gibt es schriftliche Vereinbarungen?
Und letztendlich kommt es auf die Argumentation der Anwälte an u. wie der Richter entscheidet.
Ausgangspunkt ist unklar.
Gibt es bei euch eine öffentliche Rechtsauskunft in der Nähe o. Mieterverein.
Dort kannst du dich unverbindlich beraten lassen.
Oder du läßt dich bei einem Anwalt beraten.Dort kannst du dich vorab erkundigen, was ca. eine Beratung
Kosten würde.
Liebe Grüße
Heike