Hallo!
Ich miete seit Ende 2009 an. Der Hinterhof dient als Kundeneingang und ausserdem als Parkplatz!
Der Parkplatz (Hinterhof) liegt hinter einer sehr engen Einfahrt, so eng, dass Spiegel eingeklappt werden müssen.
Darauf folgt ein kleiner schlauchförmiger Hinterhof, welcher gerade Platz für ein Auto hat. Seitlich ist ein Eingang, der, wie auch im Mietvertrag angegeben, als Eingang meiner Kunden dient.
Gegenüber ist ein kleiner Schuppen, welcher der Tochter der Besitzerin gehört. Der Hof ist lang genug, damit 2 Autos dort (sehr sehr sehr knapp)parken können, aber eins parkt das andere ein und meine Kunden müssen sich daran vorbeiquetschen um das Gebäude betreten zu dürfen.
Da es in der Innestadt liegt und ich einen Stellplatz benötige, war das ausschlaggebende, diese Objekt anzumieten, dieser Hinterhof als Stellfläche. Ohne ihn hätte ich nie angemietet. Vor dem Gebäude gibt es öffentliche Parkplätze mit Parkuhr, aber da ich mit Kindern arbeite und die Aufsichtspflicht nicht verletzen kann, darf ich nicht alle 2 Stunden raus gehen und die Parkzeit verlängern. Ich bin also darauf angewiesen dort zu parken. Er wurde mir allein zugesichert. Es hieß die Tochter der Vermieterin bräuchte lediglich Zugang zu dem Schuppen.
Bis dato parkte sie immer dort. Man versicherte mir, dass sie ab Mietbeginn dort nicht mehr parken würde. Im Mietvertrag wurde das wie folgt beschrieben.
„Mitbenutzt werden dürfen Hinterhoffläche als Objektzugang und Parkplatz.“
2 Jahre lang war das kein Problem und ich hatte uneingeschränktes Parkrecht…Die Tochter der Vermieterin mietete Parkplätze in der Nachbarschaft an.
Irgendwann gab es dann Streit, wegen einem Müllsack und nun beruft sie sich darauf, dass ich nur eine Mitbenutzung habe und sie dort parken darf. Da sie von nun an den Hinterhof blokierte,habe ich sie schriftlich und höflich darauf hingewiesen, dass der Parkplatz unterm Tag von 9-21 Uhr frei sein muss, Abends und Nachts könne sie ihn aber gerne nutzen.
Es muss ja wenn dann eine zeitliche Lösung gefunden werden. Jetzt schrieb ihr Anwalt (welcher mir auch dreister Weise eine Rechnung schrieb) Ich dürfe nur noch beschränkt dort parken. So ungefähr, wenn sie kommt, muss ich weg.
Vielleicht ist es im Mietvertrag mangelhaft geklärt, aber dennoch wurde es immer geduldet und es gab nie Probleme.
Es scheint unlösbar. Die Vermieterin ist weit über 80 und nicht mehr zurechnungsfähig… Was soll ich tun? Ich habe vor dem Mietbeginn keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen und trage alle Anwaltskosten selbst.
Ich bin selbstständig und durch diese Sache ist meine Arbeit negativ beeinflusst.
Sobald ich um die Kurve fahre bete ich, dass sie den Parkplatz nicht blockiert.
Bitte dringend um Hilfe!
MfG Antonia
