Mitbenutzungsrecht - Wohnung weitervermietet

Hallo,

meine Mutter hat ihr Haus meinem Bruder übergeben. Sie hat Mitbenützungsrecht im ganzen Haus. Mein Bruder hat inzwischen eine Wohnung vermietet. Durfte er das?
Was kann man dagegen unternehmen?
Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe

Hallo,

dazu müsstest du erstmal definieren was „übergeben“ und was „Mitbenutzungsrecht“ bedeutet.

Gruß,
Steve

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Hallo,

Dazu brauchen wir die Antworten auf die Fragen von @steve_m.
Es muss zu der Übergabe einen Vertrag geben. Ohne zu wissen, was dort geregelt ist, kann es hier nicht weiter gehen.

Zusatzfrage: Was ist, wenn die Mutter den Regelungen des Bruders zugestimmt hat?

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

es erfolgte eine Hofübergabe, das Haus nebst Hof gehört meinem Bruder. Im Übergabevertrag steht:
"Der Übergeber erhält das Wohnungsrecht im übergebenen Anwesen. dieses besteht aus dem Recht der ausschließlichen Benützung des Bügelzimmers im EG, zwei Schlafzimmer… Mit dem Wohnungsrecht ist verbunden das Recht auf Mitbenützung der zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Anlagen, Einrichtungen und Räume,…

Er hat einen Teil des Hauses vermietet, ohne Vereinbarung, jetzt möchte er, dass Mutter auszieht in eine kleine Wohnung, damit er das ganze Haus vermieten kann. Vorwand: Haus muss renoviert werden, Mutter 84 Jahre. soll umziehen, sie will aber nicht.
Danke

Irgendwie unklar.

Deine Mutter hat keine Küche, kein Bad, kein Wohnzimmer? Nur das Bügelzimmer und zwei Schlafzimmer „ausschließlich“ für sich?

Ist sie ausgeperrt aus den „zum gemeinsamen Gebrauch“ bestimmten Anlagen?

Wo genau siehst du das Wohnrecht deiner Mutter verletzt?

Hallo,

Ich versuche es mal auseinanderzunehmen:
Die Mutter hat zur ausschliesslichen Benutzung das Bügelzimmer und zwei Schlafzimmer.
MITbenutzen darf sie was? Küche, Bad?, Waschküche?, was noch? Was war seinerzeit damit gemeint und nutzbar?
Stehen ihr weitere Leistungen zu? Geld, Nahrungsmittel, Brennholz?

Das ist sicher? Nicht, dass er in einem Rechtsstreit irgendein Papier aus der Tasche zieht … (Weiss die Mutter, was sie alles unterschreiben hat oder was sie vor Zeugen mündlich zugesagt hat?) Ich würde mit dem ganzen Übergabevertrag zur Rechtsberatung gehen.

Gruss
Jörg Zabel

Als Info an alle Antwortwilligen, hier sind die ganzen Hintergrundinfos zur Geschichte:

Den Vorschlag hatten wir leider schon, siehe anderen Thread …

Gruß
Christa

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Ich weiss. Es ist wohl wieder mal statt ich-weiss-was.de das Spiel wer-gibt-mir-die-Antwort-die-ich-mir-wünsche.de

In der gleichen Situation kommen auch die gleichen (hilfreichen) Antworten. Das haben noch nicht Alle kapiert.

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Hallo,
Danke mal vorab.

Es läuft ein Rechtsstreit, wir haben einen Rechtsanwalt, der leider sehr untätig ist. Hab auch noch einen anderen Rechtsanwalt aufgesucht, der das Mandat abgelehnt hat, da das Verfahren kurz vor dem Ende steht, es würden nur unnötige Kosten entstehen.

Meine Mutter hat Mitbenützung im ganzen Haus, 374 qm, aber nur alleinige Nutzung: zwei Schlafzimmer, ein Bügelzimmer. Keine Alleinnutzung also in Bad, Küche, Klo.
Im vorderen Teil wohnt meine Mutter, im hinteren Teil des Hauses wohnte mein Bruder. Er ist mit seiner Familie 2017 in sein neu gebautes Haus gezogen und hat den hinteren Teil vermietet, obwohl meine Mutter dort Mitbenutzungrecht hat. Nun hat mein Bruder Räumungsklage gegen meine Mutter eingereicht, weil er sanieren möchte. Theoretisch könnte meine Mutter in der vermieteten Wohnung Küche und Bad nutzen und ein und aus gehen und dort während der Sanierung verbleiben. Wir haben auch noch argumentiert, dass es Mutter nicht zumutbar ist, die Wohnung zu wechseln.
Es gibt keine schriftliche oder mündliche Zustimmung meiner Mutter zur Vermietung. Sie hat ja auch grundsätzlich nichts gegen die Vermietung, sie „braucht“ die Mitbenützung ja nur, um den Auszug/Räumungsklage abzuwenden.

Danke im Voraus

He

Herz

Warum auch? Sie behält doch das Recht, die vermieteten Räume mitzubenutzen. Also sowas wie eine Wohngemeinschaft mit neuem Mitmieter.

Verständnisproblem: Wo betreibt sie Körperpflege (Waschen, Duschen), wo geht sie aufs Klo? Doch wohl kaum im Bügelzimmer.

na da

agbhgxfzg

Hallo,

meine Angaben sind wohl zu dürftig. In dem Haus sind zwei große Wohnungen, jeweils mit Küche Bad etc. Mein Bruder, wie schon erwähnt, möchte die Wohnung seiner Mutter sanieren und möchte dass meine 84 Jährige Mutter in eine kleine Wohnung in seinem neu erbauten Haus zieht. Meine Mutter möchte aber dort wohnen, wo sie seit 50 Jahren wohnt… Meine Mutter hat aber Mitbenützungsrecht laut Übergabevertrag im ganzen Haus. Bei der Räumungsklage wurde auch das ganze Haus eingerechnet. Folglich: Meine Mutter könnte theoretisch während der Renovierung in der vermieteten Wohnung essen, baden wohnen und müsste nicht in das Haus meines Bruders ziehen, der sie bedroht, verachtet und beschimpft. Die Wohnung ist an eine Familie vermietet, die bestimmt nicht mit meiner Mutter zusammen leben möchten und meine Mutter natürlich auch nicht. Mein Bruder will nur sanieren, um weiter zu vermieten und Mutter zu schikanieren. Die Renovierung würde er unterlassen, wenn Sie zustimmen würde, bei einem Verkauf über 800 000 Euro auf die ihr vertraglich vereinbarten 20 % zu verzichten.
Seit Monaten steht nun ein Müllcontainer vor ihrem Fenster, weil er weiß, dass sie gerne aus dem Fenster zur Kirche schaut. Kann man wohl auch nix machen. Die Polizei ist nicht zuständig, hab ich schon nachgefragt.
Lieben Dank für eure Hilfe

Als neutraler Leser würde ich meinen, da sei deine Mutter bei der Formulierung des Vertrages ziemlich biestig gewesen. Was hat jemand mit eigener, kompletter Wohnung in den Zimmern der anderen Wohnung zu suchen? Kontrollsucht?

Wieso denn das?

Der Junior, der den Hof übernommen hat und jetzt lieber Immobilienhändler als Landwirt sein möchte, wohnt - wie Du lesen konntest - im neu erbauten Altenteilerhäuschen. Wo soll denn dann die Altenteilerin wohnen, wenn nicht im Wohnteil des übergebenen Hofes?

Quatsch mit Soße.

Auch hier gilt - einmal mehr: Erst informieren, dann loströten!

Schöne Grüße

MM

Hallo,

bei der Hofübergabe war nur eine riesige Wohnung vorhanden. Deshalb hat der Notar vorgeschlagen, Mitbenützung festzulegen, da der Hofnachfolger sonst keine Recht im Haus gehabt hätte. Gewohnt hat er damals im Hause seiner Freundin/Frau. Dann wurde im Haus umgebaut, eine Wohnung für meinen Bruder wurde komplett neu errichtet. Versäumnis war: Es wurde nicht notariell festgelegt, dass meine Mutter nach Fertigstellung der Wohnung für den Hofübernehmer alleiniges Wohnrecht in ihrer Haushälfte erhält. Im Gegenzug hätte natürlich das Mitbenützungsrecht im ganzen Haus gelöscht werden müssen. Von wegen Kontrollsucht. Es wurde alles übergeben und meine Mutter hat nicht mal eine Wohnung für sich alleine. Sie hat das Mitbenützungsrecht im ganzen Haus nie eingefordert, die Wohnung niemals einfach betreten.

Danke

Nun möchte dein Bruder also (auch) die Wohnung deiner Mutter renovieren.

Was spricht dagegen, wenn sie für die Zeit (vertraglich begrenzen !!!) in der freien Wohnung des anderen Hauses überbrückt und dann wieder in ihre renovierte Wohnung zieht?

Nicht gelesen oder nicht verstanden?

Meine Mutter fürchtet sich von ihrem eigenen Sohn. Er sagt zu ihr z. B. sie soll verrecken… Würden Sie die Wohnung einer 84 jährigen Frau renovieren, eine neue Küche anschaffen, ein neues Bad errichten, wenn sie das gar nicht möchte? also ich würde erst renovieren, wenn die 84 verstorben ist. Er muss sich Mieter suchen, die mit einer 84 Jährigen Bad, Klo und Wohnküche teilen. hab doch schon geschrieben, dass er Mutter zwingen möchte, auf 20 % von 800 000 zu verzichten, wenn er ein Grundstück verkauft. Meine Mutter leidet an COPD und Harninkontinenz nebenbei. Können sie sich nicht vorstellen, dass meine Mutter gar keine Veränderung möchte? Sie ist voll zufrieden mit ihrer Wohnung.
Danke und viele Grüße