Wohnung Mitbenutzung Sanierung unzumutbar

Erzwingen kann er sie dadurch nicht. Das Wohnrecht und die Nutzflächen, die Teil des übergebenen Betriebs sind, sind zwei Paar Stiefel. Wenn der ehrenwerte Herr nicht willens oder fähig ist, den übergebenen Betrieb ordentlich zu bewirtschaften, braucht er auch nicht von seinem Vorrang als Hoferbe zu profiitieren - wenn er den Hof zerschlägt, muss er halt teilen. Bauer oder Immobilienhändler - man kann bloß eines von beiden sein, jeder wie er mag.

Schöne Grüße

MM