Danke. Genau, „doppelte Haushaltsführung“ ist der Hintergrund.
Wie kann man den Tatbestand „wesentliche Mitbestimmung der
Haushaltsführung“ stichhaltig belegen?
du hast mich glaube ich nicht richtig verstanden. wenn man bei den eltern einen zweitwohnsitz hat, dann hat man keine doppelte haushaltsführung, denn der erstwohnsitz ist der lebensmittelpunkt.
folgende ausnahme könnte ich mir vorstellen:
man zieht im jahr 1 aus dem elterlichen haus aus und verlegt den lebensmittelpunkt in eine andere gemeinde.
man bekommt im jahr 3 einen job in der elterlichen gemeinde und begründet dann im elterlichen haus seinen zweitwohnsitz.
btw: meldegeschichten sind für das finanzamt nur indiziell. es müssen immer die tatsächlichen verhältnisse dokumentiert werden, denn melden kann ich viel…
Wie kann man den Tatbestand „wesentliche Mitbestimmung der
Haushaltsführung“ stichhaltig belegen?
Persönliche Mitwirkung und finanziell maßgebliche Beteiligung werden in der Rechtsprechung genannt.
Vielleicht einen Plan vorlegen, in welchem Turnus der Steuerpflichtige welche Arbeiten übernimmt („Aufgabenliste: Papi: Treppenhaus putzen 1x/ Woche, Mami: Fenster putzen 1x/ Monat, Sohnemann: Rasen mähen 2x/ Monat außer im Winter“), Kaufbelege vorlegen, dass man den Familieneinkauf mehrmals erledigt hat, Korrespondenz mit Handwerkern vorlegen usw.
Finanzielle Beteiligung ist anzunehmen, wenn die persönliche nachgewiesen wird. Sollte diese aber nicht ausreichend nachgewiesen werden, dann sollte man anhand von Kontosauszügen (oder z.B. Kindergeldzahlungen, die den Eltern zufließen und dafür verwendet werden) eben seine Beiträge belegen.
Soweit ich das als Laie weiß, muß die doppelte Haushaltführung zunächst beruflich bedingt sein. Einfach ab und zu privat zu den Eltern zu fahren wird steuerlich nichts bringen. Privat dauerhaft eine Ferienwohnung an der Ostsee mieten ist auch Privatvergnügen.
Dann könnte ein Indiz für die DHHF für das FA sein, daß der Steuerbürger auch Kosten mit der DHHF hatte (z.B. wenn er seinen Eltern nachweislich Miete und Betriebskosten für das Zimmer zahlt). Natürlich müßten die Eltern dann diese Einkünfte in ihrer ESt- Erklärung angeben.
Das ist meine Meinung als Laie auf diesem Gebiet.
Ich hatte selber in der Vergangenheit DHHF beim FA durchbekommen. Allerdings hatte ich am 2. Ort nachweislich ein billiges Zimmer gemietet und auch nachweislich per Dauerauftrag bezahlt.
„P“ hält einen Zweitwohnsitz im elterlichen Einfamilienhaus.
Er hält sich dort etwa 10 mal im Jahr auf.
Wie läßt sich der Tatbestand „wesentliche Mitbestimmung der Haushaltsführung“ im elterlichen Haus vor dem Finanzamt stichhaltig belegen?
Vorneweg: Das wird schweierig, wenn es sich um den Haushalt handelt, in dem der Steuerpflichtige sein Leben bis zur Volljährigkeit verbracht hat und nun bloß noch 10x im Jahr vorbeischaut.
10x im Jahr bei den Eltern im Haus klingt schonmal nicht nach wesentlicher Mitbestimmung. Etwas anderes wäre es schon, wenn man nur 10x im Jahr bei Fau und Kind ist.
In den Lohnsteuerhilfen (nicht wie weiter unten falsch angegeben -richtlinien) heißt es dazu unter anderem schonmal: Ein eigener Hausstand liegt nicht vor bei Arbeitnehmern, die - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen, wobei da auch gleich noch auf ein entsprechendes BFH-Urteil verwiesen wird.http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lsth-2007/hin43…
Sieht also sehr schwierig aus und dürfte erheblicher Handstände bedürfen. Es müsste quasi so aussehen, als würden sich die Eltern in der Wohnung des Arbeitnehmers aufhalten und sich an dessen Haushalt irgendwie beteiligen. Das ließe sich aber unter den gegebenen/beschriebenen Umständen jetzt hinterher nicht mehr gestalten und insofern dem FA auf Nachfrage auch nicht stichhaltig belegen.
Insofern bliebe der Besuch bei den Eltern, dass was es ist, reine Privatsache.
Wenn jemand in Stadt A wohnt und einfach nur 10 Wochenenden im Jahr bei seinen Eltern in Stadt B verbringt, dann kann man nicht von doppelter Haushaltsführung sprechen.
Etwas anderes ist es, wenn er die Haushaltsführung seiner Eltern finanziell und persönlich wesentlich mitbestimmt. So verstehe ich jedenfalls die Erläuterungen im Netz (http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/d…)
Alles worum es mir geht, ist Fall-Beispiele für diese persönliche und finanzielle Mitbestimmung zu finden.
Wenn jemand in Stadt A wohnt und einfach nur 10 Wochenenden im
Jahr bei seinen Eltern in Stadt B verbringt, dann kann man
nicht von doppelter Haushaltsführung sprechen.
Etwas anderes ist es, wenn er die Haushaltsführung seiner
Eltern finanziell und persönlich wesentlich mitbestimmt.
m.e. zäumst du das pferd von der falschen seite auf.
es kommt auf die gründe für die BEGRÜNDUNG des neuen haushaltes an. es reicht nicht aus, dass man auszieht, und einem dann irgendwann einfällt, man könnte ja mal überlegen, ob nicht der elterliche haushalt für ne DHHF irgendwas hergibt.
wichtig für das finanzamt sind immer vor allem die chronologischen gegebenheiten:
wohnsitz bei eltern vorhanden?
wegzug zur BEGRÜNDUNG einer neuen wohnung am NEUEN arbeitsplatz
wenn das so gegeben ist, dann kann man sich mal gedanken drüber machen, ob der elterliche haushalt die parameter für die DHHF hergibt.
aber in deinem beispiel scheitert es m.e. schon daran, dass vom ablauf her überhaupt keine doppelte haushaltsführung vorliegt, weil nicht WEGEN der arbeit ein neuer haushalt begründet wurde…
ich bekomms jedenfalls nicht auf den kreis, das aus deinen ursprungspostings rauszuerläutern…
wesentiche finanzielle Mitbestimmung sehe ich bei 3 Personen in der Übernahme eines Drittels der Gesamten Kosten für das Haus bzw die Wohnung.
wesentliche persönliche Mitbestimmung würde ich in der Übernahme von regelmäßigen Haushaltstätigkeiten wie z. B. derzeit Schneeräumen oder im Sommer regelmäßiges Rasenmähen sehen.
Bei 20 Tagen im Jahr Anwesenheit wird jeder FA-Beamte stutzig und wird sehr sehr genau nachfragen…
Schliesslich begründe ich bei einem dreiwöchigen Urlaub in Spanien ja auch keine doppelte Haushaltsführung…