Hallo,
ich habe eine Frage:
wenn jemand als Minijobber in einem Betrieb angestellt ist und per Gerichtsurteil sind nun die Tage der Arbeit festgelegt ( z.B. Mo-Mitt. ), darf der AG dann die Arbeitszeit bestimmen ?
Es handelt sich nicht um eine Versetzung, es handelt sich lediglich um eine Tätigkeit damit Produktionsspitzen bzw. Nachfrageschwankungen abgedeckt sind.
Hat der BR dann Mitbestimmungsrecht oder hat der BR einen Unterrichtanspruch ?
Lg