Mitbestimmung vom Betriebsrat

Hallo,

ich habe eine Frage:

wenn jemand als Minijobber in einem Betrieb angestellt ist und per Gerichtsurteil sind nun die Tage der Arbeit festgelegt ( z.B. Mo-Mitt. ), darf der AG dann die Arbeitszeit bestimmen ?
Es handelt sich nicht um eine Versetzung, es handelt sich lediglich um eine Tätigkeit damit Produktionsspitzen bzw. Nachfrageschwankungen abgedeckt sind.
Hat der BR dann Mitbestimmungsrecht oder hat der BR einen Unterrichtanspruch ?

Lg

Hallo,

bei der Lage der Arbeitszeiten hat der BR im Rahmen der arbeitsvertraglichen/tarifvertraglichen Regelungen immer einen Mitbestimmungsanspruch gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

&Tschüß

es ist ja in den Kernarbeitszeiten, wenn der Minijobber arbeiten soll, Minijobber sind flexibel einsetzbar und laut § 106 der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber doch weisungsbefugt. Inweit kann dann der Betriebsrat etwas gegen die Kernarbeitszeiten haben ?

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es ist ja in den Kernarbeitszeiten, wenn der Minijobber
arbeiten soll, Minijobber sind flexibel einsetzbar und laut §
106 der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber doch
weisungsbefugt.

§106 GewO wird durch das BetrVG ausdrücklich beschränkt.

Inweit kann dann der Betriebsrat etwas gegen
die Kernarbeitszeiten haben ?

Das muß man dann den BR vor Ort fragen - woher soll ich das wissen ohne konkrete Kenntnis der näheren Umstände.
Vielleicht hat der BR andere Vorstellungen über die für die Tätigkeit notwendige Personalstärke ???

Hallo, ich hatte schon vor einigen Tagen dazu geantwortet.
Nur interessehalber: hat sich noch etwas zu diesem Thema ergeben?
Beste Grüße
buki