wenn jemand als Minijobber in einem Betrieb angestellt ist und per Gerichtsurteil sind nun die Tage der Arbeit festgelegt ( z.B. Mo-Mitt. ), darf der AG dann die Arbeitszeit bestimmen ?
Es handelt sich nicht um eine Versetzung, es handelt sich lediglich um eine Tätigkeit damit Produktionsspitzen bzw. Nachfrageschwankungen abgedeckt sind.
Hat der BR dann Mitbestimmungsrecht oder hat der BR einen Unterrichtanspruch ?
bei der Lage der Arbeitszeiten hat der BR im Rahmen der arbeitsvertraglichen/tarifvertraglichen Regelungen immer einen Mitbestimmungsanspruch gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
es ist ja in den Kernarbeitszeiten, wenn der Minijobber arbeiten soll, Minijobber sind flexibel einsetzbar und laut § 106 der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber doch weisungsbefugt. Inweit kann dann der Betriebsrat etwas gegen die Kernarbeitszeiten haben ?
es ist ja in den Kernarbeitszeiten, wenn der Minijobber
arbeiten soll, Minijobber sind flexibel einsetzbar und laut §
106 der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber doch
weisungsbefugt.
§106 GewO wird durch das BetrVG ausdrücklich beschränkt.
Inweit kann dann der Betriebsrat etwas gegen
die Kernarbeitszeiten haben ?
Das muß man dann den BR vor Ort fragen - woher soll ich das wissen ohne konkrete Kenntnis der näheren Umstände.
Vielleicht hat der BR andere Vorstellungen über die für die Tätigkeit notwendige Personalstärke ???