Hallo,
ich habe eine knifflige Diskussionsfrage:
Es existiert eine Wohngemeinschaft, in der alle drei Mitbewohner A, B und C als Hauptmieter im Mitvertrag stehen. Nun sucht der A auf eigene Faust und ohne Kenntnis von B und C für sich einen Nachmieter (N) und lädt diesen in Abwesenheit der anderen in gemeinsame Wohnung ein. Da man sich schnell einig ist, gehen beide (A und N) spontan zum Vermieter und der Nachmieter N unterschreibt gleich den Mietvertrag, sodass er am selben Tag neuer „Mit-Mieter“/Mitbewohner von B und C wird, während A aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Der Vermieter hat jedoch nur deshalb zugestimmt, weil A angedeutet hat, dass B und C nichts dagegen haben, dass N neuer Mit-Mieter wird, was jedoch nicht stimmt.
Frage: Haben B und C als Mitbewohner ein Mitspracherecht bei der Bestimmung eines neuen Mietbewohners bzw. einen Anspruch darauf, dass Mietvertrag für „nichtig“ erklärt wird bzw. aufgehoben wird? Im Mietvertrag steht diesbezüglich nichts drin.
Was würdet ihr dazu sagen?
Danke und schöne Grüße, Jan