Mitbestimmungsrecht der Mieter in einer WG?

Hallo,

ich habe eine knifflige Diskussionsfrage:

Es existiert eine Wohngemeinschaft, in der alle drei Mitbewohner A, B und C als Hauptmieter im Mitvertrag stehen. Nun sucht der A auf eigene Faust und ohne Kenntnis von B und C für sich einen Nachmieter (N) und lädt diesen in Abwesenheit der anderen in gemeinsame Wohnung ein. Da man sich schnell einig ist, gehen beide (A und N) spontan zum Vermieter und der Nachmieter N unterschreibt gleich den Mietvertrag, sodass er am selben Tag neuer „Mit-Mieter“/Mitbewohner von B und C wird, während A aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Der Vermieter hat jedoch nur deshalb zugestimmt, weil A angedeutet hat, dass B und C nichts dagegen haben, dass N neuer Mit-Mieter wird, was jedoch nicht stimmt.

Frage: Haben B und C als Mitbewohner ein Mitspracherecht bei der Bestimmung eines neuen Mietbewohners bzw. einen Anspruch darauf, dass Mietvertrag für „nichtig“ erklärt wird bzw. aufgehoben wird? Im Mietvertrag steht diesbezüglich nichts drin.

Was würdet ihr dazu sagen?

Danke und schöne Grüße, Jan

Hallo Jan,

das ist wirklich etwas knifflig. Es besteht also ein Mietvertrag zwischen A, B, C und dem Vermieter?
Und nun scheidet A aus und der neue Mitbewohner macht einen eigenen Vertrag?

Da würde ich sagen, dass Vertrag 1 nicht mit Vertrag 2 zusammen passt. Es muss ein neuer Vertrag für alle her.

Gruß!

Horst

Hallo Jan,

ich sehe das wie Horst: So wie im Beispiel angegeben funktioniert das nicht.
B und C müssen den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben, womit dieser eigentlich auch nicht gültig ist.
Schliesslich hat A keinen alleinigen Mietvertrag mit dem VM.
Nach wie vor gültig ist der ursprüngliche Mietvertrag, zu dessen Änderung alle wirklich zustimmen müssen. Die Annahme einzelner Vertragspartner reicht hierfür nicht aus.
Problematisch für den VM und A ist das ganze problematisch, da hier sogar Schadensersatzansprüche des üotentiellen Nachmieters entstehen könnten.

Gruss Ivo

In den Standardmietverträgen gibt es m.W. einen Passus, in dem sich mehrere Mieter gegenseitig bevollmächtigen, dem Vermieter gegenüber, auch einzeln, wirksame Erklärungen abzugeben.
vgl. http://www.wohnungsboerse.net/Mietvertraege-Mietvert…
§15

Sowas wird hier wahrscheinlich auch vorliegen…und von der Formulierung hinge es ab, ob die neue Mietvertragserweiterung/änderung rechtens ist .

gruß n.

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Ist das wirklich rechtens?
Hallo,

ist Paragraph 15 in angesprochenem Mietvertrag wirklich rechtens?

Das bedeutet ja dann Paar A und B mieten gemeinsam eine Wohnung. Paar verkracht sich und A zieht aus und kündigt die Wohnung ohne Information von B. Der Vermieter sucht sich einen neuen Mieter und wirft B aus der Wohnung, da dieser ja ohne Wissen der kündigung zugestimmt hat, die Kündigung ja mit Zugang gültig ist und der Vermieter sich ja erst zur Wohnungsübergabe melden muss (V ist vielleicht froh B los zu sein und macht während der letzten Monate keine Besichtigung mit potentiellen Nachmietern).
B hat dann eine Woche Zeit sich eine neue Bleibe zu suchen?

Ich weiss Recht muss einem nicht fair vorkammen, aber sowas finde ich schon echt hart.

Gruss Jutta

Ich glaube da ist ein kleines Mißverständnis aufgetreten, wie der Fall gemeint war. Und zwar wird kein neuer Vertrag 2 geschlossen, sondern wird der alte modiziert, indem N an die Stelle von A tritt; die Mietgemeinschaft A, B, C wird zur Mietgemeinschaft N, B und C. (Wir können ruhig davon aus ausgehen, dass es einer langjährigen Gepflogenheit entspricht, dass einzelne Mieter ausziehen und dafür neue Mieter zuziehen; der Vertrag könnte ja durch eine Anlage ergänzt werden, die dokumentiert wer auszieht und neu einzieht).

Im Übrigen würde ich Jutta zustimmen, denn es wäre ja eine Zumutung, wenn andere, ohne dein Wissen bzw. deine Zustimmung einfach über die Wohnung verfügen könnten; sei es nun bezgl. der Gesamt-Kündigung oder eben bezgl. der Erklärung gegenüber dem Vermieter, dass die WG der Aufnahme des neuen Mieters zustimmt. Insbesondere wenn es - wie gesagt - einen solchen Passus im Vertrag nicht gibt.

Schöne Grüße, Jan

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Hallo Jan,

ich stell mir da gerade eine Wohngemeinschaft bestehend aus einem unverheirateten Pärchen und dem Bruder der Frau vor… Nach dem großen Krach bleiben die Geschwister zurück und es kommt der „Neue“.

Wenn der Vermieter nun einfach einen neuen Mieter in den Vertrag setzen wöllte, dann müßte er im obigen Beispiel ebenfalls mit allen Beteiligten ihr jeweiliges Vertragsexemplar ändern und gemeinsam unterschreiben.
Ansonsten handelt es sich m.E. bestenfalls um eine ungültige einseitige Vertragsänderung. Aus Sicht des Neuen ist es aber de facto keine Vertragsänderung, sondern ein eigenständiger Vertrag.

Gruß!

Horst

Ob dieser Passus vor Gericht letztendlich Bestand hat? Das entscheiden im Endeffekt Richter.

Im normalen Geschäftsleben sind Vollmachten selbstverständlich, und da geht es häufig um weitaus weitreichendere Dinge als um ein WG Zimmer.

Gruß N.

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