Mitbestimmungsrecht in der Psychiatrie

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:
Ich bin psychisch krank und bin im Moment mit meinem behandelnden Psychiater etwas im Klinsch. Er hat mir vor ein par Wochen meine Medikation, wegen einer psychotischen Phase, hochgesetzt, seit dem geht es mir aber im Prinzip noch schlechter (nichtmehr psychotisch aber dafür komplett blockiert und ständig gereizt). Ich bin der Meinung eine mittlere Dosis und ein Bedarfsmedikament würden es auch tun, aber er lässt nicht mit sich reden. Deswegen habe ich mich eben über meine Rechte als psychisch Kranker informiert und gelesen, dass ich ein gewisses Mitspracherecht habe, was Art und Umfang der Behandlung angeht. Ich finde darüber aber nichts genaues im Internet und will da nicht mit Halbwissen auftreten.

Kann mir da jemand einen Link geben, wo ich das mal genauer nachlesen kann?

Wäre für jeden Tip dankbar.

Gruß Maldweister

Moin, Maldweister,

grundsätzlich herrscht freie Arztwahl, wenn Du also nicht zufrieden bist, hält Dich niemand davon ab, Dir einen anderen Therapeuten zu suchen. Es sei denn, Du wärest nicht frei in Deinen Entscheidungen, dann muss es aber einen Betreuer geben, der das für Dich regelt. Hoffentlich ist das jetzt keine Rechtsberatung :frowning:

Gruß Ralf

Ich bin psychisch krank und bin im Moment mit meinem
behandelnden Psychiater etwas im Klinsch. Er hat mir vor ein
par Wochen meine Medikation, wegen einer psychotischen Phase,
hochgesetzt, seit dem geht es mir aber im Prinzip noch
schlechter (nichtmehr psychotisch aber dafür komplett
blockiert und ständig gereizt). Ich bin der Meinung eine
mittlere Dosis und ein Bedarfsmedikament würden es auch tun,
aber er lässt nicht mit sich reden. Deswegen habe ich mich
eben über meine Rechte als psychisch Kranker informiert und
gelesen, dass ich ein gewisses Mitspracherecht habe, was Art
und Umfang der Behandlung angeht.

Du hast als Psychiatriepatient nicht (nur) ein „gewisses Mitspracherecht“, sondern du hast volles Selbstbestimmungsrecht! Das ist ein großer Unterschied. Dieses Selbstbestimmungsrecht hat jeder Patient und es leitet sich unmittelbar aus Artikel 2 Grundgesetz ab. Dieses Recht verliert man auch nicht einfach so, nur weil man psychisch krank ist.

Dieses Selbstbestimmungsrecht bedeutet, dass grundsätzlich nichts gegen deinen Willen zu passieren hat.

Nun kann es vorkommen, dass in der Praxis dieses Recht dadurch eingeschränkt ist, dass der Patient nicht in der Lage ist, selber zu entscheiden. Das gilt für „normale“ Patienten, wenn sie bspw. bewusstlos sind, das gilt für Psychiatriepatienten gleichermaßen. Allerdings kann es hier Krankheitsbedingt häufiger vorkommen, dass das Recht auf Selbstbestimmung im Ergebnis eingeschränkt werden muss. Aber auch das kann nicht einfach so passieren, dem sind strenge Hürden durch das Betreuungsrecht vorgegeben.

Genauer nachlesen kannst du das u.a. hier:
http://www.lpen-online.de/index.php?option=com_conte…

In deinem Fall würde ich auch unbedingt mit dem Psychiater reden. So wie du schreibst, lehnst du das Medikament ja noch nicht einmal grundsätzlich ab, sondern es geht nur um die Dosierung. Die Gründe, die du nennst, sind berechtigt und hier von dir auch sehr vernünftig vorgetragen. Du hast alles Recht der Welt, das genau so auch bei deinem Psychiater zu tun. Dann ist er dran, dir plausibel zu erklären, warum er das nicht für richtig hält. Es kann natürlich sein, dass er dafür seinerseits sehr vernünftige Gründe hat. Die müsste er dir dann konkret benennen.

Dann müsste eine Abwägung beider Seiten stattfinden, damit ihr zu einer Lösung kommt, die beide Seiten tragen können. Das kann ein Verlängern der Testphase für weitere x Wochen sein, dass kann sein, erst einmal die niedrigere Dosierung zu probieren, um wieder höher zu gehen, wenn xy passiert oder noch irgendetwas anderes.

In jedem Fall ist Reden wichtig. Ergebnis des Gespräches sollte sein, dass du entweder tatsächlich zu einer anderen Dosierung (oder anderes Medikament oder andere Maßnahme) kommst oder verstehst und akzeptieren kannst, warum die jetzige Dosierung (ggf. erst einmal) richtig ist.

Die Kooperationsbereitschaft des Patienten (Compliance im Fachchinesisch) ist sehr wichtig, besonders in der Psychiatrie. Dein Arzt tut gut daran, wenn er sie fördert. Tut er das nicht, hättest du auch das Recht den Arzt zu wechseln, wenn du dir eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr vorstellen kannst.

So wie du schreibst, scheinst du ein gesundes Selbstbewusstsein zu haben. Das ist wichtig auf deinem Weg, bleib dran :wink:

Meine Vorredner gehen sehr schön auf Ihre Rechte ein: Sie können das Medikament absetzen, verweigern, den Arzt wechseln usf.

Sie sind nun aber Psychoziker. Auch diese haben, so unsere überschlauen Juristen, alle Rechte.

Nur könnten Sie Sich, wenn Sie einen Schub kriegen, plötzlich in einer Psychiatrie als Zwangseingwiesener wiederfinden. Aller unter sorgfältier Wahrung Ihrer Rechte als Patient.

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Meine Vorredner gehen sehr schön auf Ihre Rechte ein: Sie
können das Medikament absetzen, verweigern, den Arzt wechseln
usf.

Danke, Priamos, aber außer Huaschdaguatzla nimm i nix :wink:

Gruß Ralf

Meine Vorredner gehen sehr schön auf Ihre Rechte ein:

Was dagegen?

Sie
können das Medikament absetzen, verweigern, den Arzt wechseln
usf.

Von Medikament absetzen oder verweigern hat der UP gar nicht gesprochen - und nebenbei auch kein Vorredner. Aber uns gehen alle mal die Pferde durch.

Sie sind nun aber Psychoziker. Auch diese haben, so unsere
überschlauen Juristen, alle Rechte.

Und manche überschlauen Ärzte sind der Auffassung, dass Patienten im Allgemeinen und Psychiatriepatienten im Besonderen besser keine Rechte haben sollten oder zumindest möglichst wenige davon.

Nur könnten Sie Sich, wenn Sie einen Schub kriegen, plötzlich
in einer Psychiatrie als Zwangseingwiesener wiederfinden.

So plötzlich geht das zum Glück nicht.

Aller unter sorgfältier Wahrung Ihrer Rechte als Patient.

Eben! Und zum Glück sind die Rechte in Deutschland so, dass eine solche „Zwangseinweisung“ nicht auf Wunsch eines Internisten oder Rheumatologen stattfindet, sondern nur, wenn es erforderlich ist und das jemand festgestellt hat, der sich damit auskennt.

Interessant finde ich in dem Zusammenhang, dass die bloße Äußerung des Wunsch nach Reduzierung der Dosis eines Patienten nicht etwa aus Spass an der Freud, sondern wegen veritabler Nebenwirkungen, und das Gespräch über diese Reduzierung solche Abwehrreaktionen bei einem Mediziner auslöst, dass er Fantasien von Zwangseinweisung bekommt. Oder sollte es die Frage nach den Patientenrechten gewesen sein, welche diese Fantasien auslöst? Auch das spräche Bände.

In solchen Momenten kann man richtig froh sein, dass Medizin Fortschritte macht und Mediziner sich weiter entwickeln. Manche jedenfalls.

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Hallo,

wie es scheint, bist du ja noch nicht in der Klapse, aber vielleicht kann dir hier http://www.psychex.ch/html/index.htm auch schon im Vorfeld sinnvolle Ratschläge geben.

Alles Gute und herzliche Genesungswünsche!
sine

Wenn du hier mit Zwangsmedikation und Zwangspsychiatrie kommst bis du keinen Deut besser als ein Arzt, der das Selbstbestimmungsrecht eines (Psychiatrie-)Patienten verteufelt.

Beide gehen nämlich nicht auf den Patienten und seine hier konkret geäußerten Bedürfnisse ein!

Der UP hat weder ein Problem mit Zwangsmedikation noch eines mit Zwangseinweisung und befindet sich wohl auch nicht in der Schweiz, deren System man obendrein auch nicht auf Deutschland übertragen kann.

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Hi!

Was sind Psychoziker?

Sie sind nun aber Psychoziker. Auch diese haben, so unsere
überschlauen Juristen, alle Rechte.

Nur könnten Sie Sich, wenn Sie einen Schub kriegen, plötzlich
in einer Psychiatrie als Zwangseingwiesener wiederfinden.
Aller unter sorgfältier Wahrung Ihrer Rechte als Patient.

LG

Hi Janina!

Du, er hat angeblich damals an sehr geheimen LSD Versuchen teilgenommen.

Ansonsten ist deine Antwort Klasse.

Gruß

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Du, er hat angeblich damals an sehr geheimen LSD Versuchen
teilgenommen.

Wer? Priamos? Das erklärt einiges… *scnr

Im Ernst - Wenn der UP gemeint ist: Das ändert an meiner Antwort gar nichts. Mir ist durchaus bewusst, was eine Psychose (auch eine drogenindizierte) ist und was das für die Betroffenen und die, die damit umgehen, bedeutet.

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Hi!

Ich meinte nicht den UP.

Liebe Grüße