ich habe einmal gehört, dass es ein Gesetz gibt, welches einem Mieter erlaubt, bis zu 3 Monaten einen zusätzlichen Mitbewohner zu haben, ohne dass dies dem Vermieter angezeigt werden muss. Stimmt das? Was wäre zu tun, sollte der Vermieter einen Mitbewohner auf Dauer nicht wünschen? Wird dem Mieter automatisch gekündigt?
ich habe einmal gehört, dass es ein Gesetz gibt, welches einem
Mieter erlaubt, bis zu 3 Monaten einen zusätzlichen
Mitbewohner zu haben, ohne dass dies dem Vermieter angezeigt
werden muss. Stimmt das? Was wäre zu tun, sollte der Vermieter
einen Mitbewohner auf Dauer nicht wünschen? Wird dem Mieter
automatisch gekündigt?
Hallo,
wenn der jemand als Gast in der Wohnung ist, kann er ruhig bis drei Mnate bleiben. Er hat letztlich eine Hauptanschrift, ist also auf Besuch.
Wer jedoch jemand in seine Wohnung aufnimmt benötigt die Zustimmung des Vermieters. Insbesondere dann, wenn der Mitbewohner Post und alles andere an diese Adresse senden lässt und keinen anderen Wohnsitz mehr hat. Diese Regelung der Aufnahme gilt im Übrigen in der Zwischenzeit auch für die Aufnahme eines Lebenspartners.