Mitbewohner hält Kündigung nicht ein

2 Personen sind Hauptmieter.
Person A dieser 2 Personen möchte ausziehen und kann dies auch mit dem Einverständnis des anderen Hauptmieters,Person B. Die Kündigung auf der beide unterschrieben haben ist zum Ende eines Monats datiert.
Person B hat inzwischen einen Nachmieter, Person C gefunden der den Vertrag als 2. Hauptmieter übernimmt.
Nun möchte Person A erst 2 Tage nach dem angegeben Termin ausziehen. Da Person B und C die Wohnung Termingerecht in Anspruch nehmen möchten, stellt Person A sich quer und droht damit die Kündigung zu widerrufen und die Wohnung einen Monat später komplett zu kündigen ohne Vertragsübernahme. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Hallo Cipolina,

rechtlich gesehen können die beiden Mieter überhaupt nicht einfach so entscheiden, wer aus dem Vertrag ausscheidet und wer eintritt, da sie beide gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch verantwortlich sind.

Wenn der Vermieter dem Ganzen nicht zugestimmt hat, dann kann in der Tat Hauptmieter A darauf bestehen, weiterhin dort wohnen zu bleiben, da er gleichberechtigter Partner im Vertrag ist.

Gruß!

Horst

Die Vermietung hat zugestimmt, dass Person A auszieht und dass ein neuer Vertrag zwischen Person B und C geschlossen wird.

Dann wäre die Kündigung also gegenüber dem Vermieter wirksam und es gibt entsprechend kein Recht darauf, einfach länger in der Wohnung zu bleiben.

Gruß!

Horst