Mitbewohner mit kochendem Wasser verbrüht

Guten Tag,
Person A lebt mit Person B in einer Wohngemeinschaft. Dieser schenkt beim gemeinsamen Frühstück kochendes Wasser in das Glas von Person B, dass bereits einen Sprung hat. Leider hat Person A den Tisch gedeckt. Natürlich Platz das Glas und das heiße Wasser läuft vom Tisch auf den Oberschenkel von Person B. Dieser kommt mit Verbennungen zweiten Grades ins Krankenhaus, 2 Blasen müssen abgetragen werden.
Nun die Frage: Zahlt in diesem Fall eine Versicherung (die Haftpflicht der Person A z.b.) eine Art Entschädigung für den Verdienstausfall (Person B ist Selbständig und bekommt kein Krankengeld) oder Schmerzensgeld!?
Vielen Dank für Eure Hilfe
M

Hallo!

Was wirft man A denn vor ?

Fahrlässigkeit beim Umgang mit heißem Wasser bzw. Nutzung eines als gesprungen bekannten Glases ?
Man darf sich schon fragen, worum ist das Glas noch in Gebrauch.

Grundsätzlich kann eine Haftung des A gegeben sein. Und dann nennt man seine Anspruche an Verdienstausfall und Arztkosten und auch Schmerzensgeld.

A hat hoffentlich eine Privat-Haftpflicht. Die prüft und reguliert den Schaden oder wehrt ihn als unberechtigt auch für A ab.

Eigentlich simpel.

MfG
duck313

Hallo,

in der Regel sind Schadensersatzforderungen von in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Mitbewohnern von einer Privathaftpflichtversicherung ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Näheres verraten die Versicherungsbedingungen.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob überhaupt einem von beiden der Umstand bekannt war, dass das Glas einen Sprung hatte. Wo läge bei Unkenntnis das Verschulden des „Schenkers“ und wo endet bei Kenntnis das Mitverschulden des „Beschenkten“? Möglicherweise könnte gar kein Schadensersatzanspruch begründet werden.

Gruß
vdmaster

Hallo,

ist denn der „Verbrühte“ wegen zweier Blasen vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden? Wie lange erlitt denn der „Verbrühte“ durch die Blasen Schmerzen?

Für mich liest sich dies subjektiv so, als wenn hier „irgend wer“ abgezockt werden sollte;
kann es sich ein Selbstständiger leisten, nicht arbeiten zu gehen, wenn er sich selber verbrüht hätte?

lGe

Hallo,

Für mich liest sich dies subjektiv so, als wenn …

für mich liest sich das hier so, als wenn du dich noch nie verbrüht hast.

Hast du auch eine rechtliche Meinung zum Thema oder spricht hier nur der Stammtisch?
Gruß

wer denn nun?

Person A lebt mit Person B in einer Wohngemeinschaft. Dieser
schenkt beim gemeinsamen Frühstück kochendes Wasser in das
Glas von Person B

wer ist „dieser“?

A, B oder die wohngemeinschaft?

e.c.