A ist Mieter einer Wohnung. B ist das Kind von A und hat bislang mit A im gleichen Haushalt gelebt, war dort entsprechend gemeldet und A hat Nebenkosten für B gezahlt.
B studiert jetzt, hat eine eigene Wohnung und ist auch dort gemeldet, somit nicht mehr Mitbewohner von A.
B kommt aber mehr oder weniger regelmäßig zu Besuch nach A und hält sich dort zum Wochenende, oder auch teilweise in den Semesterferien auf.
B nutzt in dieser Zeit die sanitären Einrichtungen und die Küche und wäscht auch mal seine Wäsche.
Eigentlich will A, B als Mitbewohner beim Vermieter abmelden.
Frage:
Muss A für B weiterhin, oder wieder Nebenkosten zahlen, oder ist B wie jeder andere Besucher einzustufen und somit nicht meldepflichtig?
von entscheidender Bedeutung ist, was in den Mietverträgen mit den Mietern vereinbart ist.
Wenn beim Vermieter gemeldete Personen als ganzjährig anwesend gewertet werden und Besucher nur nach ihrer Anwesenheitszeit (was nicht immer einfach zu ermitteln ist), dann ist es sinnvoll B beim Vermieter abzumelden. Bis dahin würde er als Dauermieter gewertet.
Wenn aber gemäß Mietvertrag die reine Anwesenheitszeit entscheidend ist, dann ist die Kostenverteilung entsprechend vorzunehmen.
Um eine präzisere Antwort geben zu können, müßte ich den Mietvertrag kennen. Ich denke aber, daß Sie ihn selber deuten können und ggf. eine Klärung mit dem Vermieter hinbekommen. Ansonsten fragen Sie gern noch einmal an.
Hallo,
normalerweise bezahlt man für die Personen, die in der Wohnung gemeldet sind bzw. im Mietvertrag erwähnt sind. Zieht eine Person aus, ist das dem Vermieter anzuzeigen (mit genauem Datum wegen der Nebenkostenabrechnung).
Besucher hat jeder mal, niemand muss für Besucher bezahlen.
Wenn die Lage natürlich so ist, dass an ca. 100 Tagen im Jahr oder mehr „Besuch“ da ist, kann man natürlich anfangen zu streiten.
Wichtig ist aber: wird das Wasser bei Ihnen nach Verbrauch berechnet? Dann kann doch nichts passieren. Strom werden Sie doch auch separat für Ihre Wohnung bezahlen? Heizung ist auch personenunabhängig zu bezahlen. Um welche Kosten geht es Ihnen?
Grundsteuer z.B. wird nach qm Wohnfläche berechnet, ebenso die Versicherungen.
Sie dürfen sich gerne nochmal melden.
Grüße, Zita
Hallo, guten Tag
Sobald B einen eigenen Wohnsitz hat, zählt er als Besucher. Man kann sich auch einigen, das er einen gewisser Prozent zB 0,33 Prozent bezahlt. Aber das geschied freiwillig.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Die Frage ist, was im Mietvertrag steht:_
Abrechung nach Quadratmeter oder nach Personenzahl!
Bei Quadratmeter sind 1 oder 2 Kinder egal!! Hier nachsehen.
Ich glaube aber, Sie haben nach Personenzahl.
Das Gesetz sagt (nur), wer länger als 6 Wochen sich in einer Wohnung aufhält, wohnt auch da: egal ob er dort gemeldet ist oder nicht.
Das erste ist, sich abzumelden (Einwohnermeldeamt und im Studiumort anzumelden).
Dann sollte sich der Besuch auch nicht lange aufhalten (z.B. in den Ferien!), jedenfalls nicht mehr als 6 Wochen, dann wohnt er ja da!
Meine Mietverträge sind so formuliert, das JEDER Tag für die Nebenkosten zählt, die jemand zu Besuch hat.
Das ist natürlich oft schwer zu beweisen, ausser es gibt Kameras für die Klingel, die jeder Mieter z.B auf dem Fernseher auf Kanal 66 sehen kann (wer klingelt). Aber auch der Vermiter kann das ja dann sehen und auch, wenn jemand geht. Die Praxis ist aber, das es nur wenige Programme zur Berechuhng der NK gibt, die taggenau die Erfassung von MITBEWOHNEREN errechnen können. So bleibt für den Vermieter nur die sporadische Prüfung, ob jemand (über Nacht) da ist, also die Wohnung nutzt!
Es wäre natürlich fair, die Kosten,. die ein Besuch oder Mitbewohner oder Teilbewohner (an 52 Wochen je 2 Tage= Samstag und Sonntag= 104 Wohntage, das ist schon 33% des Jahres!!) verursacht, auch zu bezahlen, sonst zahlen ja die anderen, die nicht auf WC gehen oder das Flurlicht anm,achen oder oder.
Also abmelden und nicht zu oft zu Beschuch kommen: keine (normaler) Vermieter wird den Besuch oft sehen. Ich sehe jeden. Ein Kind kann natürlich seine Mutter besuchen: über Tag. Über Nacht wäre schon ein wohnen.
also zuerst den Vertrag befragen (für die Fix-NK: also Versicherung, Müllabfuhr etc. Strom und Heizung sollte nach dem Gestz gemessen werden und Wasser wäre auch besser, aber die meisten Häuser haben keine Messung für Wohnungen, so wird also auf die Person oder den Quadratmeter umgelegt. Nachsehen. Wenn sonst noch Fragen sind: fragen
Hallo,
jeder darf Besuch haben. Als Besuch gilt üblicher Weise ein Zeitraum von bis zu sechs Wochen.
Wird dieser Zeitraum nicht überschritten, brauchen sie niemanden anzumelden und/oder Nebenkosten dafür zu zahlen.
L.G. Jihet