Ich habe im Moment ein ganz großes Problem und hoffe hier ein paar Antworten zu finden:
Vor 2 Jahren bin ich mit meinem Freund in eine Mietwohnung gezogen. Der Mietvertrag wurde nur von ihm unterschrieben.
In diesem Mietvertrag gibt es eine Klausel in der Untermieter ausdrücklich verboten sind.
Da ich bei der Mietvertragsunterzeichnung dabei war und auf diese Klausel zu sprechen gekommen bin, wurde mündlich mit dem Vermieter und meinem Freund vereinbart, dass diese Klausel nicht auf mich zutrifft, da der Vermieter voll und ganz damit einverstanden ist, dass ich mit meinem Freund in diese Wohnung einziehe.
An der Tür, auf der Klingel und auf dem Briefkasten stehen beide Nachnamen, ich bin in dieser Whg gemeldet.
Wir haben uns getrennt, er will mich aus der Whg rausschmeissen sobald er von der Saisonarbeit zurück ist, weil seine neue Freundin einziehen möchte.
Meine Frage: Bin ich gesetzlich Mitbewohner oder Untermieter, immerhin wurde mündlich vereinbart, dass ich in dieser Wohnung wohne, die Hälfte der Miete von meinem Konto abgeht…
Habe ich Anspruch auf eine Kündigungsfrist oder kann er mich einfach vor die Tür setzen??
Ich danke euch schon mal für die Antwort.
Mfg Jules
hallo jules,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, weil ich nur halbwissen habe und dies zu wichtig ist… wende dich an einen mieterverein, dies ist der einzig sichere weg, korrekt behandelt zu werden…
meiner meinung nach hast du aber mindestens so etwas wie ein gewohnheitsrecht, so dass du nicht so einfach vor die tür gesetzt werden kannst…
trotzdem, meine empfehlung, wende dich an einen mieterverein…
liebe grüße
gabriele
Du wohnst dort als (Ex-)Freundin/ Partner. Dies darf ein Vermieter nicht ohne weiteres verbieten (Ausnahme ggfs falls die Wohnung mit der Anzahl der Personen zu klein ist). Dies hat der Vermieter ja auch genau so gemacht. Somit bist Du kein Untermieter, auch wenn Du einen Teil der Miete bezahlst. Der Vorteil dieser Konstellation ist, das der Vermieter nur mit deinem (Ex-) Freund sprechen/ verhandeln muss und du außen vorbleibst, gerade in dieser Situation. Hättet ihr beide als vollwertige Mieter unterschreiben, gäbe es Streit, wer drin oder draußen müßte, was nun (leider nicht positiv für Dich) geregelt ist. Dein Freund darf Dir also meines Wissens somit kündigen, weil er alleine den Mietvertrag unterschireben hat. Ob es eine Kündigungszeit für solche Fälle gibt, weis ich nicht, ich würde mal maximal von der gesetzlichen Frist ausgehen. Ein Tipp von mir: Versuche dich auf die geänderte Situation einzustellen und suche Dir eine neue Wohnung, die Dir gefällt…