Mitbewohner raus und Hausfriedensbruch in WG?

Hallo!

Angenommen Mitbewohner „A“ und „B“ einer 3er WG haben ein Problem mit dem dritten Mitbewohner „X“. Dieser möchte laut eigener Aussage so schnell wie möglich ausziehen, hat aber „A“ und „B“'s Wissen nach noch nicht bei dem Vermieter gekündigt, dabei wohnt er seit Wochen nicht mehr in der WG und „A“ und „B“ wissen auch nicht, ob „X“ überhaupt noch seine Miete zahlt, da man ihn so gut wie gar nicht erreicht. Da alle drei einen Mietvertrag unterschrieben haben, würden „A“ und „B“ im Notfall für seine Mietschulden grade stehen müssen.
Vor ein paar Wochen wurde nach Absprache mit „X“ mit der Suche nach Nachmietern begonnen, die nun ab dieser Woche in der WG stehen und sich die Zimmer ansehen wollen. Wie bereits erwähnt, ist „X“ aber nicht mehr dort, nicht erreichbar, hat seine Zimmer abgeschlossen und alle Möbel (auch Küchenschränke, Herd, Trockner, Bad-Möbel) in seine Zimmer gepropft, nur damit „A“ und „B“ die Sachen nicht benutzen können.
„A“ und „B“ haben sich nun überlegt, ob sie eventuell einfach die Zimmer aufschließen sollen, damit sie den potentiellen Nachmietern gezeigt werden können und sie nicht auf eventuellen Mietschulden sitzen bleiben. Außerdem fehlen von „A“ und „B“ private Sachen (wie Besteck, Tastatur, etc.), die in "X"s Zimmern vermuten werden.
Wäre es rechtlich überhaupt erlaubt, die Zimmer einfach aufzuschließen oder wäre das Hausfriedensbruch? Wie gesagt, „A“, „B“ und „X“ haben alle den gleichen Mietvertrag und es steht nicht darin, wer welche Zimmer gemietet hat. Außerdem ist „X“ nicht erreichbar, geht weder ans Handy, reagiert auch nicht auf SMS und wo er zur Zeit wohnt, weiß auch niemand.
Und würde es eine Möglichkeit geben, ihn schneller aus der Wohnung zu kriegen, falls er aus Faulheit noch nicht gekündigt hat, (obwohl er das eigentlich laut eigener Aussage schon vor 1,5 Monaten machen wollte) oder müssen „A“ und „B“ nun noch mindestens 3 Monate mit dieser unklaren Situation und der Angst vor Mietschulden leben? „A“ und „B“ wissen, dass er bis vor ein paar Wochen eine Anlage (so ein Zelt mit Belüftung und Licht) mit Hanf-Pflanzen in seinem Zimmer stehen hatte. Leider wurde erst gesehen, dass es nicht nur eine Pflanze war, wie man (laut seiner Aussage) legal haben darf, sondern schon eine ganze Menge mehr, als er das ganze Zeug abgeholt hat und woanders hingeschafft hat. Wäre so ein kleines „Drogenlager“ in der Wohnung ein nachträglicher Grund zur fristlosen Kündigung, wenn es dem Vermieter gesagt würde? Oder würde das nur mehr Stress für „A“ und „B“ geben, weil sie ja gleichberechtigte Mieter sind.

Danke!

Hallo,

krasse Situation.

Außerdem
ist „X“ nicht erreichbar, geht weder ans Handy, reagiert auch
nicht auf SMS und wo er zur Zeit wohnt, weiß auch niemand.

Wer weiß - vielleicht ist X ja noch einmal in sein WG-Zimmer zurückgekommen und liegt dort schwer verletzt in der Ecke? In dem Fall wäre „Gefahr im Verzug“ und man düfte die Zimmertür selbstverständlich öffnen.

Und würde es eine Möglichkeit geben, ihn schneller aus der
Wohnung zu kriegen, falls er aus Faulheit noch nicht gekündigt
hat, (obwohl er das eigentlich laut eigener Aussage schon vor
1,5 Monaten machen wollte) oder müssen „A“ und „B“ nun noch
mindestens 3 Monate mit dieser unklaren Situation und der
Angst vor Mietschulden leben?

Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen und ihm diese Situation erklären. … Wer steht denn im Mietvertrag?

Also ich persönlich würde das Zimmer einfach räumen. Persönliche Dinge vom X einlagern. Alles natürlich gut auf Fotos dokumentieren, vor allem auch die Gegenstände, die X unerlaubterweise in seinen Besitz gebracht hat bzw. die Drogenplantage, falls vorhanden.

Es kommen sicher noch andere Antworten, aber wie gesagt, so würde ich es machen.

Schöne Grüße

Petra

Danke erstmal für die Antwort! :smile:

Wer weiß - vielleicht ist X ja noch einmal in sein WG-Zimmer
zurückgekommen und liegt dort schwer verletzt in der Ecke? In
dem Fall wäre „Gefahr im Verzug“ und man düfte die Zimmertür
selbstverständlich öffnen.

Das ist eine gute Idee :wink:

Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen und ihm diese
Situation erklären. … Wer steht denn im Mietvertrag?

Im Mietvertrag stehen A, B und X gemeinsam als gleichberechtigte Mieter. Der Vermieter selber hat nichts von X gehört, er wusste nicht einmal, dass er kündigen wollte bzw. zu A und B gesagt hat, er habe schon gekündigt und würde zum 1.7. ausziehen. Eine Kündigung war bis letzte Woche nicht eingegangen. Der Vermieter ist von der Situation irritiert bis genervt und hat gesagt, er würde der gesamten WG kündigen, falls von X keine Kündigung eingeht sondern dieser einfach verschwindet.

Also ich persönlich würde das Zimmer einfach räumen.
Persönliche Dinge vom X einlagern. Alles natürlich gut auf
Fotos dokumentieren, vor allem auch die Gegenstände, die X
unerlaubterweise in seinen Besitz gebracht hat bzw. die
Drogenplantage, falls vorhanden.

Die „Drogenplantage“ hat X vor etwa 3 Wochen aus der WG entfernt, zu dem Zeitpunkt hat er A und B auch mitgeteilt, er würde die restlichen Möbel in den nächsten Tagen holen und außerdem zugesichert, er würde die Zimmer bis zum 24.4. geräumt und ordentlich hinterlassen, damit man schnell einen Nachmieter finden könne, was sehr in seinem Interesse wäre. Man muss dazu sagen, dass X wohl in finanziellen Schwierigkeiten steckt, der Gesichtsvollzieher stand schon vor der WG-Tür, fast jeden Tag liegen Briefe von Anwälten, Inkasso-Unternehmen, Amtsgericht und Polizei-Präsidium im Briefkasten. Außerdem wurde A und B vor 2 Wochen der Strom abgestellt, da der Anschluss auf den Namen von X angemeldet war, diesem auch die anteiligen Kosten von A und B überwiesen wurden, er aber selber nicht an die Stadtwerke gezahlt hat, sondern das Geld einfach einbehalten hat.
Deswegen haben A und B die wohl begründete Sorge, dass X seine Miete nicht mehr zahlen können/wollen wird.
Da er ja scheinbar sein Mietverhältnis noch nicht gekündigt hat, zumindest nicht schriftlich, wäre es da nicht Diebstahl (oder etwas in der Art), wenn A und B einfach seine Sachen entfernen und woanders hinschaffen würden? Und kostet es nicht Geld im voraus, so etwas einlagern zu lassen? Selbst wenn X diese Kosten dann übernehmen müsste, würde er es nicht machen und bei ihm ist auch nichts zu holen, da er vollkommen pleite ist und nicht arbeitet, nur Bafög bezieht.

Niemand sonst einen unverbindlichen Rat für A und B? :wink: