Hallo!
Angenommen Mitbewohner „A“ und „B“ einer 3er WG haben ein Problem mit dem dritten Mitbewohner „X“. Dieser möchte laut eigener Aussage so schnell wie möglich ausziehen, hat aber „A“ und „B“'s Wissen nach noch nicht bei dem Vermieter gekündigt, dabei wohnt er seit Wochen nicht mehr in der WG und „A“ und „B“ wissen auch nicht, ob „X“ überhaupt noch seine Miete zahlt, da man ihn so gut wie gar nicht erreicht. Da alle drei einen Mietvertrag unterschrieben haben, würden „A“ und „B“ im Notfall für seine Mietschulden grade stehen müssen.
Vor ein paar Wochen wurde nach Absprache mit „X“ mit der Suche nach Nachmietern begonnen, die nun ab dieser Woche in der WG stehen und sich die Zimmer ansehen wollen. Wie bereits erwähnt, ist „X“ aber nicht mehr dort, nicht erreichbar, hat seine Zimmer abgeschlossen und alle Möbel (auch Küchenschränke, Herd, Trockner, Bad-Möbel) in seine Zimmer gepropft, nur damit „A“ und „B“ die Sachen nicht benutzen können.
„A“ und „B“ haben sich nun überlegt, ob sie eventuell einfach die Zimmer aufschließen sollen, damit sie den potentiellen Nachmietern gezeigt werden können und sie nicht auf eventuellen Mietschulden sitzen bleiben. Außerdem fehlen von „A“ und „B“ private Sachen (wie Besteck, Tastatur, etc.), die in "X"s Zimmern vermuten werden.
Wäre es rechtlich überhaupt erlaubt, die Zimmer einfach aufzuschließen oder wäre das Hausfriedensbruch? Wie gesagt, „A“, „B“ und „X“ haben alle den gleichen Mietvertrag und es steht nicht darin, wer welche Zimmer gemietet hat. Außerdem ist „X“ nicht erreichbar, geht weder ans Handy, reagiert auch nicht auf SMS und wo er zur Zeit wohnt, weiß auch niemand.
Und würde es eine Möglichkeit geben, ihn schneller aus der Wohnung zu kriegen, falls er aus Faulheit noch nicht gekündigt hat, (obwohl er das eigentlich laut eigener Aussage schon vor 1,5 Monaten machen wollte) oder müssen „A“ und „B“ nun noch mindestens 3 Monate mit dieser unklaren Situation und der Angst vor Mietschulden leben? „A“ und „B“ wissen, dass er bis vor ein paar Wochen eine Anlage (so ein Zelt mit Belüftung und Licht) mit Hanf-Pflanzen in seinem Zimmer stehen hatte. Leider wurde erst gesehen, dass es nicht nur eine Pflanze war, wie man (laut seiner Aussage) legal haben darf, sondern schon eine ganze Menge mehr, als er das ganze Zeug abgeholt hat und woanders hingeschafft hat. Wäre so ein kleines „Drogenlager“ in der Wohnung ein nachträglicher Grund zur fristlosen Kündigung, wenn es dem Vermieter gesagt würde? Oder würde das nur mehr Stress für „A“ und „B“ geben, weil sie ja gleichberechtigte Mieter sind.
Danke!

