Guten Tag!
Folgendes Problem tritt auf: Ein neuer Mibewohner wurde zu einem bestimmten Monat gesucht und gefunden, die Unterschreibung des Mietvertrages und die Schlüsselübergabe fanden noch in dem vorherigen Monat statt.
Der neue Mitbewohner allerdings zahlt die Miete für die ersten beiden Monate erst teilweise in der Mitte des zweiten Monats und übergibgt den Restbetrag ende des Monats erst in bar. Die Miete für den dritten Monat überweist er nur zur Hälfte mit der Begründung, dass er zunächst rechtlich prüfen lassen müsse, ob er die Miete für den ersten Monat koplett zahlen müsse, da er aus persönlichen Gründen erst Mitte/Ende des Monats eigezogen ist.
Die WG-Bewohner sind alle als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag festgehalten.
Wer ist in einem solchen Fall im Recht und wäre es unter diesen Umständen möglich, ihm kurzfristig zu kündigen?
Vielen Dank für das Lesen!
Gruß, Maike.
der Begründung, dass er zunächst rechtlich prüfen lassen
müsse, ob er die Miete für den ersten Monat koplett zahlen
müsse, da er aus persönlichen Gründen erst Mitte/Ende des
Monats eigezogen ist.
Amtsgericht => Titel => Gerichtsvollzieher
und wäre es unter diesen Umständen möglich, ihm kurzfristig zu kündigen?
Würde ich auf jeden Fall sowieso empfehlen. Rechthaberischen Menschen, denen „pacta sunt servere“ kein Begriff ist, muss man nicht noch Zucker in den Allerwertesten hineinblasen.
wenn der aber im Mietvertrag steht mit den anderen, sozialverträglicheren WG-Bewohnern, kann man ihm dann einzeln kündigen? Man darf hypothetisch davon ausgehen, dass in einem fiktiven Fall, der ähnlich gelagert war, der komplette Mietvertrag neu aufgesetzt werden musste, da der fiktive unerträgliche Mitbewohner eben gleichberechtigt im Mietvertrag stand.
Drum meine Frage. Könnte man den dann einfach aus dem Vetrag streichen, x-en oder rausradieren mittlerweile?
Drum meine Frage. Könnte man den dann einfach aus dem Vetrag
streichen, x-en oder rausradieren mittlerweile?
Man müsste erst mal genau wissen, wie die Vertragskonstellation ist: „Gleichberechtigter Mieter“ - setzt der Hauseigentümer jedesmal einen neuen Mietvertrag auf, wenn in der WG ein Bewohner wechselt? - Das wäre doch wohl etwas unüblich bei der vergleichsweise hohen Wechselfrequenz in solchen Fällen. Oder gibt es einen pro-forma-Hauptmieter mit „gleichberechtigten“ Untermietverträgen? Oder haben die eine Personengesellschaft gegründet, die die Wohnung anmietet?
Ich weiß schon, warum ich nie in einer WG wohnen wollte…
Danke erst einmal für die Antworten!!
Es handelt sich um einen Vertrag, bei dem alle Mitglieder dieser WG gleichberechtigte Mieter sind und im Falle, dass eine Person auszieht, werden im Vertrag dessen Angaben durch die des neuen ersetzt. Und soweit ich ich informiert habe, wäre es deswegen nicht möglich, einer einzelnen Person zu kündigen, sondern nur das komplette Mieverhältnis der WG.