Hi
nhemen wir mal rein hypotehtisch an, Mieter A,B,C sind alle
Hauptmieter. Wenn A seine Miete nicht mehr zahlt, sind B C
verpflichtet für ihn mitzubezahlen,richtig?
Besser wäre keine Mietschuld auflaufen zu lassen…
Wenn Mieter B in
Vorleistung geht und zahlt,
genau:
http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html
hat er das recht auf ein
Inkassoverfahren oder sogar auf eine Pfändung?
Ersters macht nur Sinn bei erfolgloser Einforderung. Letzteres wäre ein Vermieterpfandrecht, wäre B denn ein VM? Wohl eher nicht.
Gibts andere
Möglichkeiten?
B könnte die Kündigung von den beiden anderen Hauptmietern verlangen, wenn B den MV beenden möchte. Dann müßten alle bei Fristende die Wohnung geräumt haben…
ausgehend auf privater basis natürlich
Manchmal wäre ein Schrecken mit Ende besser als Schrecken ohne Ende.
vlg MC