nhemen wir mal rein hypotehtisch an, Mieter A,B,C sind alle Hauptmieter. Wenn A seine Miete nicht mehr zahlt, sind B C verpflichtet für ihn mitzubezahlen,richtig? Wenn Mieter B in Vorleistung geht und zahlt, hat er das recht auf ein Inkassoverfahren oder sogar auf eine Pfändung? Gibts andere Möglichkeiten?ausgehend auf privater basis natürlich
wenn alle den Mietvertrag gleichberechtigt unterschrieben haben, dann stehen sie auch alle in der Pflicht. (Anders, falls unterschiedliche Verträge für nur bestimmte Räume bestehen!)
Wenn einer gegen den anderen eine Schuld einfordern will, kann er alle Möglichkeiten nutzen, wie bei jedem anderen Schuldverhältnis.
Mahnung, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage, Anwalt, von mir aus auch Inkasso… Letzteres bringt aber meist am Wenigsten.
nhemen wir mal rein hypotehtisch an, Mieter A,B,C sind alle
Hauptmieter. Wenn A seine Miete nicht mehr zahlt, sind B C
verpflichtet für ihn mitzubezahlen,richtig?
hat er das recht auf ein
Inkassoverfahren oder sogar auf eine Pfändung?
Ersters macht nur Sinn bei erfolgloser Einforderung. Letzteres wäre ein Vermieterpfandrecht, wäre B denn ein VM? Wohl eher nicht.
Gibts andere
Möglichkeiten?
B könnte die Kündigung von den beiden anderen Hauptmietern verlangen, wenn B den MV beenden möchte. Dann müßten alle bei Fristende die Wohnung geräumt haben…
ausgehend auf privater basis natürlich
Manchmal wäre ein Schrecken mit Ende besser als Schrecken ohne Ende.