Mitbewohner

Hallo

angeregt durch eine Frage weiter unten habe ich auch eine Frage:

Angenommen Person X hat einen Lebenspartner (Y), der inoffiziell eigentlich bei X wohnt (seit ca. 1 Jahr), offiziell noch an einem anderen Wohnort gemeldet ist.

Post kommt aus persönlichen Gründen von Y an Person X, auf dem Briefkasten steht „Person X; c/o Y“.

Weiter ist Person Y ca die Hälfte des Jahres beruflich auf Reisen, was aber selten an einem Stück ist.

Der Vermieter ist soweit bekannt, dass Y bei X wenn Y nicht auf Reisen ist, „wohnt“, dies wurde dem Vermieter von X aber nicht offiziell bestätigt.

Nun die Frage: Muss X den Vermieter nochmal offiziell fragen, ob es okay ist, wenn Y bei X wohnt oder gilt dies, da unregelmäßig und anderer Wohnsitz von Y, als Besuch?

Gruss
Kat

Hallo

angeregt durch eine Frage weiter unten habe ich auch eine
Frage:

Angenommen Person X hat einen Lebenspartner (Y), der
inoffiziell eigentlich bei X wohnt (seit ca. 1 Jahr),
offiziell noch an einem anderen Wohnort gemeldet ist.

Post kommt aus persönlichen Gründen von Y an Person X, auf dem
Briefkasten steht „Person X; c/o Y“.

Weiter ist Person Y ca die Hälfte des Jahres beruflich auf
Reisen, was aber selten an einem Stück ist.

Der Vermieter ist soweit bekannt, dass Y bei X wenn Y nicht
auf Reisen ist, „wohnt“, dies wurde dem Vermieter von X aber
nicht offiziell bestätigt.

Nun die Frage: Muss X den Vermieter nochmal offiziell fragen,
ob es okay ist, wenn Y bei X wohnt oder gilt dies, da
unregelmäßig und anderer Wohnsitz von Y, als Besuch?

Hallo,

wie Du hingewiesen hast, weiss der Vermieter von der Aufnahme der anderen Person. Diese Aufnahme hat er stillschweigend seit einem Jahr geduldet. Der Mieter hat diesen Mitbewohner also nicht extra genehmigen zu lassen. Das Urteil des BGH VIII ZR 371/02 wurde im November 2003 gesprochen.

War der Einzug vorher, hätte es ohnehin bis dahin der Zustimmung bei einem Lebenspartner nur dann bedurft, wenn Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet wurden.

Gruss Günter

DANKE owT

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