Hallo, ich wohne seit etwas einem Jahr mit einer Mitbewohnerin zusammen. Sie hat ein etwa 23qm großes Zimmer von meiner vorherigen Mitbewohnerin übernommen. Ich habe in der WG zwei Zimmer (etwa 8 + 17 qm). Bisher haben wir die Miete normal geteilt. Jetzt hat sie die Zimmer erneut vermessen und will, dass ich mehr Miete zahle. Außerdem fällt ihr jetzt ein, dass sie das Bad neu streichen und neue Schränke will, wobei ich die Hälfte der anfallenden Kosten tragen soll.
Nun möchte ich im nächsten Jahr für ein paar Monate in einer anderen Stadt arbeiten und in dieser Zeit einen Zwischenmieter in meinem Zimmer wohnen lassen, damit ich nicht doppelte Mietkosten habe.
Also habe ich ihr davon erzählt und daraufhin hat sie die oben beschriebenen Schönheitsreperaturen und die Angleichung der Miete zur „Bedingung“ gemacht, bevor sie einen Zwischenmieter akzeptiert!
Was kann ich nun tun? Habe ich ein Recht auf die Zwischenvermietung? Hat sie ein Anrecht auf die Angleichung der Miete?
Im Vertrag steht keine Quadratmeterzahl, sondern nur der Betrag der Miete. Allerdings hat sie eine Vereinbarung unterschrieben, in der sie alle Rechten und Pflichten sowie Zusatz- und Sondervereinbarungen der Vormieterin übernimmt.
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!
LG Natalie