Hallo,
angenommen A ist Hauptmieter und gründet eine 3er-WG und will von B und C eine Bürgschaft der Eltern haben, dass diese für den Mietanteil ihrer Kinder bürgen.
Die Bürgschaft würde nicht für den Vermieter ausgestellt sondern für einen der Bewohner.
Ist das so in Ordnung und gebräuchlich? Was für Risiken bestünden für den jeweiligen Mitbewohner?
Hallo!
angenommen A ist Hauptmieter und gründet eine 3er-WG und will
von B und C eine Bürgschaft der Eltern haben, dass diese für
den Mietanteil ihrer Kinder bürgen.
A ist vermutlich ein gebranntes Kind.
Die Bürgschaft würde nicht für den Vermieter ausgestellt
sondern für einen der Bewohner.
Da Du A als „Hauptmieter“ bezeichnest, werden wohl B und C einen Vertrag mit A haben, nicht mit dem Vermieter von A.
Ist das so in Ordnung und gebräuchlich?
Ja, beides.
Was für Risiken bestünden für den jeweiligen Mitbewohner?
Keine. Die Bürgen sind beim Bürgen die Dummen. Aber innerhalb der Familie und den vermutlich geringen Mieten ist das Risiko wohl überschaubar.
Gruß Jan