ich habe von meinen eltern zusammen mit meinem bruder eine wiese im ortszenreum neben unserem elternhaus geerbt. die wiese wurde nicht geteilt, bei entscheidungen müssen beide parteien zustimmen. zur zeit ist die wiese an einen bauern zur heuernte verpachtet und wurde bisher als überschwemmungsland angesehen, da an zwei seiten ein bach und ein kleiner fluss verlaufen. nun hat sich über einen makler ein supermarkt an der fläche interessiert gezeigt. mein bruder möchte das lukrative angebot annehmen, ich als andere partei wohne direkt neben der wiese und habe mich gegen einen verkauf ausgesprochen.
welche möglichkeiten hat die gegenseite den verkauf durchzusetzen? wird es dann zu einer zwangsversteigerung kommen? habe ich dann ein vorkaufsrecht? wenn ja, welchen status hat dann das land? weiterhin wiese oder bauland? wann ändert sich denn der status des grundstücks von wiesen- in bauland? wir wollen nicht neben einem supermarkt wohnen und das wiesental in der ortsmitte unbebaut erhalten. besteht vielleicht eine möglichkeit über den umweltschutz? an wen könnte man sich wenden?
zunächst würde ich mich bei der Gemeinde ( Baumt ) erkundigen, welche Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück ausgewiesen ist. Ist das Grundstück zur gewerblichen Nutzung ausgewiesen, ist der Wert natürlich wesentlich höher als für ein Grundstück, dass nur landwirtschaftlich genutzt werden kann etc.
Bei einer GbR wie sie in diesem Falle vorliegt, können Entscheidungen, Verfügungen etc. nur gemeinsam getroffen werden. Ihr Bruder kann, wenn Sie nicht bereit sind das Grundstück zu verkaufen, die Zwangsversteigerung beantragen. Bei der Versteigerung können Sie, wie jede andere Person mitbieten.
Schon aus Kostengründen wäre es wohl ratsam eine einvernehmliche Lösung zu finden.
es ist möglich das die Gegenseite versucht im Rahmen einer Zwangsversteigerung ihr Recht durchzusetzen. Hiergegen sollten Sie vorbeugende Maßnahmen treffen.
Jeder Miteigentümer hat die Möglichkeit, seinen idellen Miteigentumsanteil zu veräußern, auf welchem Wege auch immer.
Die geschilderte Sachlage dürfte eine Bebauung der Wiese nur schwerlich zu lassen, denn in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet ist Bauen in der Regel nicht möglich. Anders seiht es jedoch aus, wenn die Kommune hier an der bestehenden Situation Änderungen herbeiführt, z. B. Bau von Hochwasserschutz, Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplans. Dieses ist ja bei der Kommune in Erfahrung zu bringen.
Sollte tatsächlich der Bau eines Supermarktes möglich sein, dürfte für Sie ein Erwerb des ideellen Anteils Ihres Bruders wahrscheinlich nur zu den Konditionen möglich sein, die auch vom Investor für den Supermarkt geboten wurden. Sollte dieses Szenario eintreffen, empfiehlt sich u. U. für Sie die Überlegung, Ihren ideellen Anteil ebenfalls zu veräußern, evtl. zusammen mit Ihrem Wohngrundstück.
Leider …
MfG
reisig04
so einfach ist das natürlich nicht, aus einer Wiese einen Bauplatz für einen Supermarkt zu machen. Wichtig wäre hier zu wissen, was im Bebauungsplan steht. Zudem habe die Gemeinde hier auch noch ein Wort mitzureden.
Ich würde an Ihrer Stelle zum Bauamt Ihrer Gemeinde gehen und erst einmal nachfragen, wie der Stand der Dinge hierfür ist, und wie die zu einer Nutzungsänderung stehen. Vielleicht hat sich Ihr Problem dann schon geklärt. Andernfalls kann Sie Ihr Bruder natürlich nicht zwingen. Zu einer Versteigerung käme es ja nur, wenn dem verbindlichkeiten gegenüber ständen. Diese müsste dann auch der Gläubiger erst erzwingen.
Also der erste Weg wäre meiner Meinung nach, die Gemeinde und dann sehen sie weiter. Das kostet Ihnen noch nichts und wenn die Gemeinde keinen Supermarkt dort möchte, hat sich Ihr Problem ohnehin schon geklärt.
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hallo stefan,
dein bruder kann die wiese ohne deine erlaubnis versteigern, du kannst sie aber gleichzeitig ersteigern.
wann sie bauland wird, sagt dir das bauamt - rathaus.
vorkaufsrecht gibt es beim erbe nicht. was als wiese versteigert wird bleibt wiese!