Wenn ein Miteigentümer einer WEG (3 We.) sein Hausgeld nicht bezahlt.
Wer darf schriftlich mahnen oder einen gerichtlichen mahnbescheid erwirken ?
Die Hausverwaltung?
I.d.R. sein Vermieter! Ein recht pauschaler fiktiver sachverhalt:smile: Erstmal nachschauen, ob nicht irgendwelche Untermietverträge bestehen
Hi,
Also so lang ist die Frage nicht, dass man es überlesen könnte. Es handelt sich um den Eigentümer der nicht zahlt. Egal ob vermietet oder selbst bewohnt, der Eigentümer/Vermieter zahlt nicht an die Eigentümergemeinschaft.
MFG
Hallo,
i.d.R. gibt es einen offiziell bestellten Hausverwalter, der die (insbesondere auch Nebenkosten-)Angelegenheiten für die Eigentümer regelt und von diesen auch per Beschluss in einer Eigentümerversammlung bestellt wurde. Dieser ermächtigte Hausverwalter ist dann auch für den Einzug der Forderungen
verantwortlich und kann als Gläubigervertreter einen Vollstreckungsbescheid erwirken, aus dem er dann vollstrecken lassen kann.
Gruss, hemba
Hallo,
wenn kein Verwalter bestellt ist kann auch die Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen klagen.
ml.