Miteigentümer demolieren Treppenhaus

Ich wohne seit 20 Jahren in einer großen Eigentumswohnung ganz oben in einer 3-stöckigen Anlage. Zu meinem Hauseingang gehören 3 Parteien.
Unter mir sind vor 3 Jahren Türken mit inzwischen 4 Kindern eingezogen, die das Treppenhaus völlig verhunzt haben. Es wurde gegen die Wände getreten, Tapeten heruntergerissen, Räder und Roller achtlos in den Flur geschmissen statt in den Fahrradkeller gebracht usw. Einhalt von seiten der Eltern wird nicht geboten, im Gegenteil, man wird noch als Kinderfeind beschimpft. Die Beschädigungen enden schlagartig im 1.OG.
Nun sollen die Treppenhäuser unabhängig davon renoviert werden. Es steht aber zu befürchten, dass auch ein saniertes Treppenhaus nicht besser behandelt wird.(Ein neues Außengeländer war schon nach Tagen verbogen).
Wie kann ich erneutes Beschädigen verhindern und wie kann ich verhindern, dass ich und alle anderen Eigentümer letztlich für den Vandalismus einzelner aufkommen müssen?

Die Gemeinschaft kann den Einzeleigetnümer auf Unterlassugn der Beschädigungen des Geminschaftseigentums in Anspruch nehmen. Lassen sich Beschädigungen, die durch einen einzelnen Miteigentümer verursacht wurden, klar beweisen, dann kann die Gemeinschaft gegen diesen Eigentümer klagen und die Kosten für die Wiederherstellung des Geminschaftseigentums verlangen; bei Mietern wird das ungleich schwieriger!