Miteigentümer einer Immob. zur Vermietung zwingen

Mir gehört die Hälfte einer ETW. Die andere Hälfte meinem EX-Mann. Die Wohnung steht leer und kostet Geld für die Finanzierung, die Umlage an die Eigentümer Gemeinschaft und Grundsteuer.
Kann ich den Miteigentümer rechtlich zur Vermietung der Wohnung zwingen? Solvente Mieter wären vorhanden!

Hallo,

das fällt unter Anwalt und Trennungsrecht.

Ohne Anspruch auf Richtigkeit denke ich er muss die vermieten oder
aber er / Ihr müsst sie Verkaufen.
Wenn er sie verkaufen will ist das ein Grund die Wohnung unvermietet zu
lassen. Aber davon solltet du als Eigentümerin wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kiecksee

Wie haben die Wohnung gekauft, als wir noch nicht verheiratet waren. Deshalb hat sie mit Ehe und Trennung nichts zu tun. Verkaufen kann der Miteigentümer die Wohnung auch nicht, auf seiner Hälfe liegen im Grundbuch hohe Sicherungshypotheken des Finanzamtes. Mir ist es wichtig zu wissen, ob ich rechtliche Möglichkeiten habe, die Wohnung zu vermieten, oder ob der Miteigentümer evt. die Vermietung rechtlich grundsätzlich verhindern kann. Einen evt. Mietvertrag müsste dann ja wohl von beiden Eigentümern unterschrieben werden.

Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, kann daher nur aus eigener Erfahrung schreiben.

Es kommt darauf an wer zur Zeit die Kosten träg.
Werden die Kosten von beiden zu gleichen Teilen getragen kannst du nichts erzwingen. Es sei denn die Kosten würden dich in die Pleite führen. Dann Spricht man von einem Härtefall und muß die Eigentumsverhältnisse neu regeln, wozu ich dir sowiso raten würde, sonst hast du immer wieder Ärger.
Um aber 100% sicher zu sein würde ich einen Beratungstermin bei einem Anwalt forschlagen, oder wenn du Rechtsschutzversichert bist es gleich auf eine Klage ankommen lassen.
Ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen.

Der Henry

Hallo,
ich wäre froh es wäre so bei mir gewesen. Du hast keine Miteinkünfte, also brauchst Du keine Einnahmen zu versteuern. Du hast aber AFA, welche günstig und negativ ist und die schuldzinsen als neg. Einkünfte. ist doch nicht so schlecht, oder ?
Gebe aber zu, dass ich nicht 100 ies anwenden kann oder darf, aus rechtlicher Seite. mfg volker

Hallo und guten Abend,

soweit mir bekannt geht so ein "Erzwingen der

Leistung" nur per einstweiliger Verfügung.

Nicht einfach, nicht billig, dafür aber langwierig…

Sorry, keinerlei Erfahrungswerte, auch keine Idee…

Viele Erfolg und viele Grüsse

A.Schüler

Sorry, ich bin Bauingnieur und bei einem Wohnungsunternhehmen beschäftigt. Wir vermeiten alles, das Problem hatte ich noch nie. Leider kann ich keine Rechtsberatung machen…

Stiftungsfest klingt lustig - das hat mit Studentenverbindungen zu tun, oder?

Uwe Haider

Ja, hat es, ein klein wenig jedenfalls… :smile:
Schade dass du nicht weiter helfen kannst. Es scheint dann doch ein größeres rechtliches Problem zu sein. Aber trotzdem vielen Dank!!

Also: absolut speziell. In jedem Fall einen Anwalt fragen.
Wenn sie nicht selbst bezogen oder verkauft wird,
muss sie vermietet werden um Schaden von Dir abzuwenden.(Kosten)
Bei dem Mietvertrag reicht dem Mieter auch eine Unterschrift, aber wer von Euch übt die Schlüsselgewalt über die Wohnung aus?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kiecksee

Hallo,
zwingen werden Sie ihn nicht können. Sie können nur klare Verhältnisse schaffen, indem Sie oder Ihr Ex-Mann die Wohnungsnteil kaufen oder falls keine Einigung möglich durch eine Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung) die Wohnung kapitalisieren.

Teilungsversteigerung kommt leider nicht in Frage, da dabei alle Grundbucheintragungen (in diesem Fall seine hohen Sicherungshypotheken vom Finanzamt und der Staatsanwaltschaft) vom neuen Eigentümer mit übernommen werden müssen. Daran ist wirklich KEIN Käufer interessiert. Nebenbei bemerkt: ich auch nicht!
Mein Kaufangebot wurde leider trotz amtl. Gutachten nicht akzeptiert. Also in dieser Hinsicht ist auch keine Einigung möglich. Ich würde meine Hälfte gerne einem fremden Käufer anbieten, wenn ich ihm denn zusichern könnte, dass ER dann meinen EX zur Vermietung rechtlich zwingen kann! Daher auch die Frage hier!
Beste Grüße und vielen Dank!

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Hallo,
sorry, war ein paar Tage nicht erreichbar.

Zu dieser Frage kann ich auch keine verbindliche Antwort geben.
Eher eine Frage an einen Anwalt. Ich denke man muss hier schon den Klageweg beschreiten, aber das müsste möglich sein !

mfg
Jürgen

Hallo Stiftungsfest,

ich kann mir nicht vorstellen, dass er zur Abgabe einer Willenserklärung gezwungen werden kann. Allerdings könnte man sicherlich einen Anwalt einschalten um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Ich würde auf jeden Falle einen Anwalt einschalten, da ich zu dieser speziellen Frage leider keine definitive Aussage machen kann.
Sorry
MfG immohh

Leider kann ich nicht weiterhelfen.