Miteigentümer ist pleite

Hallo an Alle,
einer unserer Miteigentümer ist pleite und untergetaucht. Seine Mieter zahlen Miete und Nebenkosten weiter an ihn. Aber er nicht an den Verwalter. Dieser hat nun vorgeschlagen eine Umlage zu erheben um die laufenden Kosten zu decken. Für ihn wohl die einfachste Lösung, aber ich finde das nicht so doll. Habt ihr andere Vorschläge?
Danke
Anne

Hallo Anne,

nicht ganz sauber, aber gerne praktiziert:
sich mit dem Mieter einigen, dass er die Miete weiterhin an den Vermieter, die Mietnebenkosten jedoch an die Verwaltung überweist. Der Vermieter kann das Geld ja dann zurückfordern…
…und bekommt erstmal die Schulden zurückbehalten. Haben wir in unserer WEG so gemacht und sind damit gut gefahren.

Natürlich könnt / solltet Ihr den Amtsweg (gerichtl. Mahnbescheid) wegen der sonst drohenden Verjährung (mit Mahnbescheid 30 Jahre) auch noch gehen, den weiteren Gang vor’s Gericht bzw. Pfändung könnt Ihr mangels Masse wohl eher vergessen.

Tja, eine WEG ist halt wie eine GbR eine Selbstmördergesellschaft. Jeder haftet für jeden.

Ach ja, mit Reparaturen würde ich solange warten, bis die Bank die Wohnung zwangsversteigert hat und der neue Eigentümer dann die anfallende Umlage mitträgt.

Grüsse

Sven

Hallo Anne,

eine andere lösung ist ein MIETSONDERKONTO einzurichten bis die sachlage geklärt ist.
über einen RA.
danach sieht man weiter.
t.

nicht ganz sauber, aber gerne praktiziert:
sich mit dem Mieter einigen, dass er die Miete weiterhin an
den Vermieter, die Mietnebenkosten jedoch an die Verwaltung
überweist. Der Vermieter kann das Geld ja dann
zurückfordern…
…und bekommt erstmal die Schulden zurückbehalten. Haben wir
in unserer WEG so gemacht und sind damit gut gefahren.

Natürlich könnt / solltet Ihr den Amtsweg (gerichtl.
Mahnbescheid) wegen der sonst drohenden Verjährung (mit
Mahnbescheid 30 Jahre) auch noch gehen, den weiteren Gang
vor’s Gericht bzw. Pfändung könnt Ihr mangels Masse wohl eher
vergessen.

Tja, eine WEG ist halt wie eine GbR eine
Selbstmördergesellschaft. Jeder haftet für jeden.

Ach ja, mit Reparaturen würde ich solange warten, bis die Bank
die Wohnung zwangsversteigert hat und der neue Eigentümer dann
die anfallende Umlage mitträgt.

Grüsse

Sven

MIETSONDERKONTO ?

eine andere lösung ist ein MIETSONDERKONTO einzurichten bis
die sachlage geklärt ist.
über einen RA.
danach sieht man weiter.
t.

Hört sich gut an!
Kannst du das etwas genauer erklären.
Zahlt der Mieter darauf seine Miete und Kosten und ist trotzdem auf der sicheren Seite?
Anne